Um sich offiziell in Italien anmelden zu können, benötigt man als Ausländer nicht nur den Mietvertrag.
Der Wohnsitzwechsel muss innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) erklärt werden.
Bei der Anmeldung muss die (deutsche) Herkunftsgemeinde angeben werden und im Falle einer Lebens-oder Wohngemeinschaft der Name der Person, die bereits in der Wohnung lebt.
Was man dabei haben sollte …
Mitzubringen sind der deutsche Reisepass oder Personalausweis und die italienische Steuernummer. In der Regel werden, abhängig vom Aufenthaltszweck folgende weitere Unterlagen gefordert:
- Bestätigung über die ausgeübte Arbeitstätigkeit
- Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag, Rechnung der Müllabfuhr)
- Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie (certificato di stato di famiglia)
- Einschreibebestätigung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Bildungseinrichtung
- Bestätigung über den Abschluss einer Krankenversicherung, welche die Gesundheitskosten abdeckt (für Nicht-Erwerbstätige)
- Bestätigung über die Verfügbarkeit von ausreichend Geldmitteln für den Aufenthalt für sich selbst und die Familienangehörigen
Genaueres erfährt man im jeweiligen Einwohnermeldeamt.
Abschließende polizeiliche Kontrolle
Einige Tage nach der Beantragung der Residenza im Einwohnermeldeamt wird ein Polizist in der angegebenen Wohnung vorbei kommen um zu kontrollieren, dass der Antragsteller auch dort wohnt. Dabei wird ein letztes Formular ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben. Wer somit die italienische Residenza innehat, kann sich bei der kostenlosen italienischen Krankenversicherung anmelden.
Tipp: Wer nachweisen kann, schon mindestens fünf Jahre in Italien zu leben, kann im örtlichen Anwohnermeldeamt die „residenza permanente“ beantragen und sich so die Behördengänge sparen die man als Nicht-Italiener zum Beispiel zum regelmäßigen Erneuern des Krankenversicherungsschutzes leisten muss.
Schreibe einen Kommentar