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Der Mietvertrag

Nachdem man eine passende Mietwohnung in Italien gefunden hat, muss der Mietvertrag (contratto d’affitto oder contratto di locazione) aufgesetzt werden.
Dieser wird zwischen dem Mieter (locatario oder conduttore) und dem Vermieter (locatore) abgeschlossen.

Inhalte des Vertrages

In einem Mietvertrag müssen folgende Informationen vorhanden sein:
– anagraphische Daten des Mieters und Vermieters
– die Wohnung/ das Haus mit den Katasterdaten (dati catastali)
– eine Klausel, in der der Mieter erklärt, dass er die Dokumentation betreffs der Energieklasse des Objekts erhalten hat (Attestato di Prestazione Energetica, kurz APE)
– die Höhe des jährlichen Mietpreises (canone d’affitto)
– die Höhe der jährlichen Nebenkosten (spese)
– die Höhe der Kaution (deposito cauzionale, auch caparra genannt, i.d.R. drei Monatsmieten)
– die Dauer des Mietvertrages
– die Bedingungen für eine Kündigung
– die Bedingungen bei Reparaturen

Wichtig: Die Registrierung

Der Vermieter muss den Mietvertrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Unterschreiben bei der agenzia d’entrate (Finanzamt) registrieren lassen. Innerhalb von 60 Tagen muss er dies dem Mieter und, falls vorhanden, der Hausverwaltung (amministrazione condominiale) mitteilen (am Besten schriftlich). Die Kosten der Registrierung werden jeweils zur Hälfte vom Vermieter und Mieter getragen.

Vertragsarten

Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen:

contratto di locazione a canone libero
Der Mietpreis wird frei festgelegt. Die Dauer des Mietvertrages ist auf vier Jahre festgelegt. Das Gesetz sieht es vor, dass sich der Vertrag nach diesen vier Jahren automatisch nochmal um vier Jahre verlängert. Aus diesem Grund wird dieser Vertrag auch contratto 4+4 genannt.
Der Vermieter kann nach den ersten vier Jahren dem Mieter unter bestimmten Umständen (u.a. Eigenbenutzung, Restaurierung, Verkaufsintention) kündigen. Die Kündigung (disdetta) muss sechs Monate vor Ablauf der vier Jahre schriftlich erfolgen. Nach den zweiten vier Jahren kann man den Vertrag für weitere vier Jahre weiterlaufen lassen oder neue Konditionen aushandeln. Dies muss sechs Monate vor Ablauf des Vertrages geschehen.
Der Mieter kann die Wohnung immer, nach Angabe eines schwerwiegenden Motivs, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen.
Diese Art von Mietvertrag ist der gebräuchlichste Vertrag in Bezug auf Wohnungen/Häuser, die zum Wohnen vermietet werden. Achtung, dieser Vertrag kann nicht auf alle Objekte angewendet werden, z.B. nicht für Sozialwohnungen (case popolari), Keller usw..

contratto di locazione a canone concordato (oder agevolato)
Dieser Mietvertrag wird nur in Städten mit hoher Wohnungsdichte angewendet. Der Mietpreis berücksichtigt sowohl den Immobilienmarkt als auch die ökonomische Situation der Menschen, die in der jeweiligen Stadt leben.

contratto di locazione ad uso transitorio

Dieser Mietvertrag wird für temporäre Vermietung angewendet.
Die Dauer eines solchen Vertrages geht von einem Monat bis maximal 18 Monaten.

contratto di locazione a favore degli studenti universitari
Dieser Vertrag ist ein besonderer temporärer Mietvertrag für Studenten.
Die Dauer dieses Vertrages geht von sechs Monaten bis maximal 36 Monaten.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Typen von Mietverträgen finden sie unter folgendem Link:
www.dirittierisposte.it

Gebühren . . .

Der Vermieter hat zwei Möglichkeiten seine Mieteinnahmen zu versteuern. Je nach gewählter Art hat dies auch Auswirkungen auf den Mieter.

Im Falle, dass der Vermieter diese Einahmen mit der Einkommenssteuer (imposta sul reddito delle persone fisiche, kurz IRPEF, dt. Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen) versteuert, müssen eine jährliche Registrierungsgebühr (imposta di registro) und Steuermarken (marche da bollo, einmalig bei der Erstregistrierung des Vertrags) bezahlt werden. Die Steuermarken werden komplett und die jährliche Registrierungsgebühr zur Hälfte vom Mieter getragen.
Der Vermieter hat jedoch auch die Möglichkeit die cedolare secca (Ersatzbesteuerung, z.B. 21% beim Mietvertrag mit canone libero) zu wählen. Vorteil hierbei ist, dass die jährliche Registrierung wegfällt und somit auch deren Kosten. Des Weiteren fallen auch die Steuermarken bei der verbleibenden Erstregistrierung weg. Ein weiterer Vorteil für den Mieter ist, dass die Miete nicht nach ISTAT (Istituto nazionale di statistica, dt. Zentralamt für Statistik) Angaben angehoben werden kann.

55 Antworten zu „Der Mietvertrag“

  1. Avatar von Gabriele Linner
    Gabriele Linner

    Ich habe ein Haus in Südtirol vermietet. Die ersten 4 Jahre sind vorbei. Zu Beginn wurde der Mietvertrag registriert. Nun wurde ich von der Gemeinde angerufen, dass wieder neu registriert werden muss. Leider verstehe ich bei dem Formular der agenzia entrate nur Bahnhof. An welche Stelle kann ich mich für Hilfe wenden?

  2. Avatar von Cornelia
    Cornelia

    Wir haben 2014 ein Ferienhaus uf dardinien gemietet und einen mietvertrag unterschrieben.ich weiss allerdings nicht ob der mietvertrag seitens des Vermieters registriert wurde….woran erkennt man die registratur ?Der mietvertrag ist ein cobtratto do locazione a canone Libero….also auf 5 Jahre….er wurde noch nie geändert ,verlängert sich slso automatisch um 4 Jahre…..jetzt sind wir 14 Jahre in dem haus ….der Vermieter deutete uns im Dezember an dass er das haus vielleicht verkaufen möchte….wir es aber kaufen können…..das nützt uns aber nichts da wir den Preis sicher nicht bezahlen können den der Vermieter möchte.wenn wir jetzt eine wohnung finden die uns zusagt und der Preis auch stimmt kommen wir aus diesem mietvertrag raus ?
    Gibt es eine einvernehmliche Kündigung in italien?Oder wie kommen wir aus dem mietvertrag schnellstmöglich raus?Wir können ja nicht eine wohnung kaufen und noch parallel Mieze bezahlen?Was ist wenn der mietvertrag nicht registriert wurde?Ist er dann ungültig ?

  3. Avatar von Andreas
    Andreas

    Guten morgen,

    ich wohne auf Sizilien und habe einen nicht registrierten Mietvertrag. Wenn ich richtig gelesen habe, ist der Vertag ungültig. Kann ich somit jederzeit ausziehen?

    MfG

  4. Avatar von Paolo
    Paolo

    Hallo an alle.
    Ich bin am 01.01.2018 in eine Mietwohnung im Meran gezogen. Mietvertrag ist 3+2 cedola secca. Der Vertrag wurde somit zu Beginn registriert und unterliegt keinen weiteren jährlichen Registrierungen.
    Die ersten 3 Jahre des Mietvertrages sind vorbei, sodass sich dieser automatisch um 2 Jahre verlängert hat.
    Was passiert aber nach Ablauf dieser 2 Verlängerungsjahre. Am 01.01.2023 verfallt der gesamte Vertrag 3+2. Muss dann ein neuer Vertrag abgeschlossen und registriert werden, oder verlängert sich dieser wieder automatisch um 2 Jahre (immer vorausgesetzt eine der Parteien kündigt nicht 6 Monate vorher).

  5. Avatar von Petra
    Petra

    Hallo Ihr Lieben,

    Eben habe ich meinen Mietvertag 3plus 2 vor mir LTUR Unterschrift vor mir liegen. Kann ich auch diesen vor Ablauf der drei Jahre kündigen. Finde diesen Passuss nur bei Mietvertägen 4 plus 4.

    Und zweitens sind im Mietvertrag keine Spesen ausgewiesen, nur die rechtliche Grundlage aufgeführt. Ist das so richtig?

  6. Avatar von Arnca
    Arnca

    Hallo, ich habe eine Frage zu der Nebenkostenabrechnung in Italien. Vielleicht kann jemand weiterhelfen.
    Ich wohne zur Miete seit 4 Quartal 2016 in Südtirol. Mein Vertrag sagt 150 EUR Nebenkosten (Nebenkostenabrechnung wird gestellt). Ich habe niemals eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Jetzt, August 2021 bekomme ich eine Nebenkostenabrechnung für 2020 und soll 1500 EUR nachzahlen (insgesamt EUR 3300 Nebenkosten p.a. bei 800 EUR Miete pro Monat – 35% der Monatsmiete an NK zusätzlich). Gleichzeitig wird mir angekündigt, dass ich die Nebenkostenabrechnung seit 2016 (also 3,25 Jahre) jetzt nachgereicht bekomme und dann zahlen soll. Geht das nach italienischem Recht. In Deutschland ist sowas nicht erlaubt. Kann da jemand helfen?

  7. Avatar von Maria
    Maria

    Unser Vermieter hat den 4 +4 Vertrag ordnungsgemäß gekündigt,weil er das Haus verkaufen will.Unsere neue Wohnung wird aufgrund Verzögerungen der Baumaßnahmen aber nicht rechtzeitig fertig.Unsere bisherige Vermieterin will aber keine kurzzeitige Verlängerung des Mietvertrages.Wir müssen das Haus zum Termin räumen und haben keine Übergangslösung.Was können wir tun? Tanti saluti Maria

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Maria, ich würde eine längerfristige Miete in einem B&B in der Nähe versuchen. Die haben vielleicht auch eine Garage für Eure Sachen und machen Euch eine günstigere Monatsmiete. Vielleicht kann Eure bisherige Vermieterin Euch ja helfen und macht das Telefonat, damit Ihr nicht einen zu hohen Mietpreis bekommt (passiert ja manchmal, wenn man mit deutschem Akzent anruft …)?
      LG
      Kim

  8. Avatar von Klaus
    Klaus

    Hallo, wir haben in Südtirol eine Wohnung mit einem Übergangsmietvertrag für touristische Zwecke über einen vereinbarten Zeitraum von 3 Jahren gemietet. Im Mietvertrag steht auch, dass mittels Einschreibebrief 6 Monate vor Ablauf gekündigt werden kann. Nun möchte unser Vermieter, der bisher im Ausland gelebt hat, die Ferienwohnung selbst wieder als temporär genutze Ferienwohnung nutzen, nicht als Hauptwohnsitz. Kann er tatsächlich vor den vereinbarten 3 Jahren kündigen oder ist er an die drei Jahre Mietdauer gebunden, die im Vertrag steht? Danke für Antworten. Ich möchte eigentlich gerne noch bis zum Ende des Drejahresvertrags ind er Wohnung bleiben.

  9. Avatar von Heike
    Heike

    Hallo hätte folgende Frage.
    Wohne auf einer Strasse wo 5 Reihenhäuser sind. 3 Reihenhäuser gehören verschiedene Eigentümer und 2 Reihenhäuser gehören meiner Vermieterin. In einen davon wohnt sie und im anderen wohnen 2 Familien auf Mietpasis. Meine Vermieterin behauptet das wir ein Kondominium wären alle 5 Reihenhäuser und somit müssen wir für alles mitbezahlen obwohl wir zur Miete wohnen. Es gibt kein Verwalter. Kondominium ist doch wenn mehrere Familien unter einem Dach wohnen. Oder sehe ich das falsch. Wir nehmen an das sie alles auf uns aufteilt damit sie die Kosten nicht alleine tragen muss. Wir zahlen doch schon viel Miete. Deswiteren gibt es eine Mietgenze bei Vertrag 3+2.. Wohnen in Schenna und bekommen immer Mieterhöhung. Man kann doch nicht mehr zahlen wie man Verdient. Oder? Würde mich freuen wenn sie uns da helfen könnten. Ganke Jeike

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Heike,
      also auf jeden Fall müssen alle Nebenkosten von der Vermieterin dokumentiert werden und Euch vorgelegt. Ob sie im Einzelnen dann rechtens sind – das kann schon sein, wenn es um Pflege gemeinsam genutzter Flächen geht z.B. Am besten, Ihr wendet Euch an einen Mieterverein. Hier gibt es auch Infos dazu: http://www.aniainquilini.it/il-condominio/ripartizione-spese/
      Viel Erfolg wünsche ich Euch!!!
      LG
      Kim

  10. Avatar von Anita Gulde
    Anita Gulde

    Hatte noch etwas vergessen, das Glas vom Kamin ist nicht vorhanden und im Bad ist Schimmel. Ich müsste mir das Geld vom Vermieter holen bzw fragen, ob sie sich daran beteiligen. Wird in Italien Piemonte kein Übergabe Protokoll gemacht? Muss ich jetzt schon für die Kosten aufkommen? Bin noch nicht eingezogen.. Und schon Reparatur.. Vielen Dank Anita

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Anita, die Maklerin sollte Dir schon eine Rechnung aushändigen. Und ja, es gibt schon Übergabeprotokolle, aber die sind eh oft sehr vage formuliert.
      Ich habe inzwischen in vielen Wohnungen gelebt und bei größeren Schäden wurde vom Vermieter eingegriffen. Aber Schimmel scheint in Italien nicht dazu zu gehören. Der ist irgendwie immer da im Spätsommer. Da sprühen dann alle einfach „Candegina“ drauf und gut ist, bis zum nächsten Jahr . . .
      Was die Möbel angeht bzw den Raum, der Dir nicht zur Verfügung steht: Ich glaube nicht, dass das so in Ordnung ist, Du hast schließlich das ganze Haus gemietet. Frag doch mal beim Verbraucherschutz nach (https://www.altroconsumo.it).
      Viel Erfolg und LG
      kim

      1. Avatar von Anita Gulde
        Anita Gulde

        Vielen lieben Dank für deine Antwort und den Link. Das Haus stand über 3 Jahre leer. Deshalb der Modder und Schimmel.. Mein italienisch ist leider noch schlecht.. Aber in spätestens 6 Monaten spreche ich es wieder..

      2. Avatar von Laura Lauer
        Laura Lauer

        Hallo zusammen, mein Mietvertrag wurde wie erst im Januar erfahren nicht registriert. Wohne seit Oktober in Italien. Bzw. Mietvertrag September. Kann ich mir meine Maklercourtage zurück holen, da der Mietvertrag nicht zustande kam? Weil durch die Nicht Registrierung seitens des Mieters ist er ja ungültig. Registrierung hatte ich im guten Glauben bei der Maklerin bezahlt die Hälfte, welche sich der Vermieter auch gleich einsteckte. Vielleicht kann mir jemand helfen???? Dankeschön

  11. Avatar von Anita Gulde
    Anita Gulde

    Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe mir ein Haus 500 € Miete im Piemonte angemietet. Zum 1.9.2020. Es war vereinbart das die Vermieter die Möbel ect rausreaumen. Das Haus stand über 3 Jahre leer. Mir wurde gesagt, sollte ich vor den 4 Jahren ausziehen, verliere ich die 2 Monate Kaution. Jetzt komme ich gestern da an, sie sind noch dabei aus zuraeumen.. Okay bin kulant, ziehe erst in 10 Tagen komplett um. ABER sie haben einfach ihre Sachen in einen anderen Raum transportiert. Als ich am 28.08. 20 da war, zur Unterschrift, sah ich es. Ich dachte okay die holen ihr Zeugs da raus. Jetzt wird mir auf Nachfrage von der Maklerin gesagt, nein der Raum.. Würde mir nicht zur Verfügung stehen. Ich habe am 17.7.eine WhatsApp erhalten als es darum ging, ob es möglich wäre, die Möbel ect. rauszuholen. Meine Frage, muss so etwas dann nicht auch im Mietvertrag geregelt sein.??? Habe den Mietvertrag noch einmal gelesen und konnte nicht s finden. Mein italienisch ist noch nicht so gut. Vielleicht kann mir jemand helfen, Anita.Bellagio@freenet.de.
    Auf dem Raum vorm Haus sind jetzt 2 Vorhänge Schlösser. Ich könnte das Zeugs auch rein räumen in den Heizungsraum. Den möchte ich aber für Fahrräder Kinder ect. nehmen. Dann hätte ich denen ihren Krams im Haus stehen… Möchte ich nicht. Auch nicht im Nebenraum. Dann kommen die da immer und suchen in ihren Sachen. Ich wollte das Haus leer. Maklerprovision 1220 €bezahlt und ich habe weder Quittung noch eine Rechnung bekommen? Ist das alles so üblich? Vielen Dank.. Freue mich über eine Antwort.. Mein schöner Start in Italien…

  12. Avatar von Christoph
    Christoph

    Hallo,
    auf Grund der Corona-Krise will unser Mieter im Friaul vorzeitig, aus dem erst im Herbst 2019 geschlossenen Mietvertrag (Contratto di locazione ad uso abitativo 4×4), aussteigen. Ich habe nun gelesen, dass dies bei „gravi motivi“ mit einer Frist von 6 Monaten möglich ist. Korrekt?
    Beim Auszug ist dann das RLI Formular auszufüllen und einzureichen. Was ist sonst noch zu beachten?
    Danke Euch im Voraus.
    Cari saluti!

  13. Avatar von Cpr
    Cpr

    Der Mieter hat die Kündigung mit 6monatiger Kündigungsfrist dem Vermieter per Einschreiben zugestellt. Nun möchte der Mieter jedoch sofort ausziehen. Ein neuer Mieter möchte sobald als möglich einziehen. Wie muss der Mietvertrag abgemeldet werden? Kann sofort ein neuer Mietvertrag mit den neuen Mietern abgeschlossen und registriert werden? Danke für die Rückmeldung

  14. Avatar von Jonathan
    Jonathan

    Hallo, wir wohnen zurzeit unter einem Zeitmietvertrag für ein Jahr. Wir sind allerdings nicht allzu glücklich mit der Wohnung und würden gerne früher raus. Geht das? Im Mietvertrag steht zwar etwas von Kündigung, allerdings haben wir die Befürchtung, dass die Kaution dann futsch sein könnte. Liebe Grüße

  15. Avatar von Heidi
    Heidi

    Hallo wie komme ich aus einem Saisonmietvertrag (12 Monate) früher heraus?` Kann ich den transitorio mit einer bestimmten Kündigunsfrist kündigen?
    Ich möchte in einen anderen Ort ziehen.

  16. Avatar von Alex
    Alex

    Hallo, mein Vater ist Vermieter einer Wohnung mit Vertrag 2+2. Vertrag wurde 2017 unterzeichnet. Nun würde eine Schenkung an mir gemacht werden und ich würde in diese Wohnung einziehen. Kann ich in diesem Fall dem Mieter eine Kündigung geben, da die Wohnung für familiäre Zwecke genutzt wird. Erstwohnung des Sohns. Dank für die Aufklärung.

  17. Avatar von Heidi
    Heidi

    Hallo

    ich habe folgende Frage: Was ist z.B. bei einem 4+4 Vertrag für den Mieter ein wichtiger Kündgungsgrund? Wenn ich eine Wohnung auf dieser Basis miete und ich möchte aus dem Mietvertrag nach 2 Jahren z.B. ?

    1. Avatar von Ira
      Ira

      Hallo Heidi,
      da gibt es unterschiedliche Gründe z.B. Verlegung des Arbeitsplatzes, familiäre Gründe wie u.a. Pflege der Eltern, Verlust des Arbeitsplatzes und somit des Gehalts, das Wachsen der Familie (sprich Platzprobleme), Probleme betreffs der Immobilie z.b. starker Schimmelbefall. Wir hatten bei unserer Kündigung nach 4 Jahren gar keinen Grund angegeben und es gab kein Problem (sechs Monate Kündigungsfrist).
      Liebe Grüße, Ira

  18. Avatar von len
    len

    hallo,
    meine oma hatte auf meine immobilie ‚uso frutto‘ also das lebenslange nutzungsrecht. sie ist im juli verstorben und somit ist das nutzungrecht ausgetragen worden. es besteht ein mietvertrag von 6+6 (2013 abgeschlossen) – existiert diese art von mietvertrag zu wohnzwecken überhaupt? die ersten 6 jahre sind jetzt grade abgelaufen.
    danke

  19. Avatar von Adrian
    Adrian

    Hallo:)
    Ich habe eine wunderbare Wohnung gefunden. Die Vermieterin braucht nun meinen „Codice Fiscale“ , den ich noch nicht habe, da ich bis jetzt in Deutschland lebe. Wo bekomme ich den am Schnellsten? Liebe Grüße, Adrian

  20. Avatar von Zuzana
    Zuzana

    Ich möchte fragen. Ich habe zum Vermieter in Juni gesagt ( keine Kündigung geschrieben) dass ich in August von Wohnung gehen will. Nur inzwischen ist es passiert dass ich kann nicht gehen weil ich muss Wohnsitz hier lassen bis ich nicht Bestätigung kriege von Richter dass ich offiziell gehen kann ( auswandern). Jetzt habe Vermieter geschrieben dass ich würde gerne hier bleiben , normal Miete zahlen ( Mietvertrag ist registriert bis 7/2020) und bis heute hat er mir nicht Bescheid gesagt und ich weiß nicht was ich machen soll….Können Sie mir helfen ob ich muss schnell was suchen oder darf ich drinnen bleiben mit 2 Kinder
    Danke

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Zuzana,
      ich glaube, da müssen Sie sich keine Gedanken machen – wenn keine Kündigung vorliegt und Sie weiter Miete zahlen, würde es mich wundern, wenn Probleme auftauchen, zumal es ja nur eine Übergangslösung ist. Im Übrigen ist es in Italien fast unmöglich, Mieter „hinauszuwerfen“, wenn sie minderjährige Kinder haben. Aber so wie ich Ihren Vermieter verstanden habe, will er Sie ja gar nicht hinauswerfen und er erhält ja weiter seine Miete.
      Viele Grüße und noch einen schönen Sommer in Italien,
      kim

  21. Avatar von Iris
    Iris

    Hallo
    Ich bin eine neue vermieterin und suche dringendst einen link zu einem italienischsprachigen mietvertrag! Nach cedolare secca
    Wo finde ich den?
    Danke für eure hilfe
    iris

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Iris, ich bin kein Anwalt oder so, aber dieser Link sieht für mich gut aus: https://www.gromia.com/blog/cedolare-secca/fac-simile-contratto-locazione-cedolare-secca/
      LG
      Kim

  22. Avatar von Michael
    Michael

    Hallo, ich hätte eine Frage:
    Ich vermiete zur Zeit eine Wohnung mit einem 4+4 Mietvertrag. Dieser wurde 2017 abgeschlossen, läuft dementsprechend bis 2021 und wird stillschweigend um weitere 4 Jahre verlängert. Ich möchte diesen Vertrag nun im Jahr 2021 kündigen und einen neuen Mieter suchen, da meine jetzigen Mieter einige Probleme machen (Wohnung wird verwahrlost, ständig lärm usw.). Kann ich den Mietvertrag also ohne angabe eines bestimmten Grundes im Jahr 2021 kündigen?
    Liebe Grüße,
    Michael

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Michael, soweit ich weiß, geht das ohne wichtigen Grund nicht. Dazu würde ich einen Anwalt kontaktieren, der dann eine entsprechende Strategie aufbauen kann. Vielleicht können Sie den Mieter schon jetzt verwarnen, und dann eben doch kündigen, das entzieht sich meines Wissens, leider.
      Viele Grüße,
      Kim

  23. Avatar von Dimoe
    Dimoe

    Hallo,
    eine verzwickte Situation:
    ich habe vor 6 Jahren ein Haus gemietet das nicht bewohnbar war. Ich habe nur 500 € miete gezahlt und dafür alle Reparaturen sepber gemacht.
    Während den Reparaturen sind die Kosten dann doch höher geworden und ich habe eine Privatvereinbarung (schriftlich) mit dem Vermieter, dass der Vertrag um 3 Jahre verlängert wird für 700 € pro monat.
    Jetzt ist der erste Vertrag (Mietvertrag registriert) fertig und der Vermieter möchte die Vereinbarung über 3 Jahre 700 € nicht einhalten.
    Er gibt mir einen neuen Vertrag mit 1.070 € aber möchte, alle Kosten für Reparaturen an mich abwälzen. Ich habe ihm schon gesagt dass es aus den Wänden tropft, das wird er aber nicht reparieren. Im Gegenteil schreibt er in den Vertrag, wenn etwas kaput geht und er es reparieren muss, werden die Kosten dafür auf die Miete aufgerechnet.
    Ausserdem ist im Vertrag weder die Fläche (qm) des Hauses angegeben, noch ein Kataster Auszug.
    Kann ich den auf die 3 Jahre laut schriftlicher Vereinbarung bestehen?
    Wenn ich den neuen Vertrag unterschreibe und z.B. Wasserrohre platzen, kann er dann die Reparatur auf die Miete aufrechnen?
    Danke
    Dimos

  24. Avatar von christa reichegger
    christa reichegger

    zweites Problem: inzwischen ist die Wohnung seit 2013 neu vermietet …. Mietvertrag 3 Jahre plus 2 Jahre …. bis hierher alles im Grünen Bereich! Plötzlich hat sich unser Mieter verärgert gemeldet weil er vom Verwalter eine Spesenabrechnung von 4.800 Euro ca. erhalten hat! Nach genauerem Nachfragen ist herausgekommen, dass der Mieter seine Spesen in den letzten Jahren immer nur teilweise bezahlt hat und somit nun auch die von den Vorjahren geschuldeten Heiz/Warmwasserspesen berechnet wurden. Verärgert hat er uns per Whats-up Nachricht mitgeteilt, dass er nun für die kommenden 3 Monate die Miete nicht mehr bezahlen werde da er ja drei Monatsmieten Kaution hinterlegt habe und somit jetzt 3 Monate kostenlos wohnen dürfe! die geschuldeten Spesen für Heizung, Warmwasser usw. würde er auch nicht bezahlen da ihm diese zu hoch erscheinen ….. Offene Kondominium Spesen, Miete nicht bezahlt, keine ordentliche Kündigung (eingeschriebener Brief 6 Monate vorher) und plötzlich ist er dann einfach wieder ausgeflogen???? was sollen wir tun?

    1. Avatar von Ira
      Ira

      Guten Abend Frau Reichegger,

      da haben Sie wirklich schlechte Erfahrungen mit dem Vermieten Ihrer Wohnung gemacht.
      Leider bin ich in Ihrem Fall überfragt und kann Ihnen nur raten sich an einen guten Anwalt zu wenden, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
      Liebe Grüße,
      Ira

  25. Avatar von christa reichegger
    christa reichegger

    Hallo, mich würde interessieren, ob es in Südtirol wirklich so ist, dass der Vermieter immer der „Dumme“ sein darf. Vor ein paar Jahren ist unser Mieter, der zwar eine Kaution und genau EINE Miete bezahlt hat irgendwann einfach auf Nimmerwiedersehen verschwunden! Wir mussten 3 Jahre warten bis wir vom Richter die Erlaubnis bekamen die Wohnung zu betreten und zu räumen! Auf den Spesen für Warmwasser/Heizung usw. sind wir auch noch sitzengeblieben, die Stromrechnung durften auch wir bezahlen ….. der Mieter wohnt wieder in seiner Heimatgemeinde, die Adresse ist bekannt, trotzdem reicht es wenn er einfach die Post „nicht bekommt“! Sogar die Post vom Gericht hat unser ehemaliger Mieter einfach „nie bekommen“ …. d.h. wir haben keine Miete bekommen, durften seine Spesen bezahlen und auch noch unseren Rechtsanwalt!! Haben Vermieter wirklich KEINE RECHTE?

  26. Avatar von Sandra
    Sandra

    Hallo! Heißt demzufolge „Vertrag 3+2“, dass der Vertrag zunächst für 3 Jahre gilt und dann für 2 verlängert werden kann? Ich suche gerade eine Wohnung in einem Ort bei Rom und stehe etwas auf dem Schlauch.

    Danke für eine Antwort im Voraus und eine tolle Woche noch!

    1. Avatar von Ira
      Ira

      Hallo Sandra,

      genau, der “Vertrag 3+2″ ist zunächst für drei Jahre gültig und verlängert sich dann automatisch um zwei Jahre, wenn keine der beiden Seiten den Mietvertrag kündigt. Die Kündigung muss schriftlich sechs Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre geschehen.
      Der Vertrag wird auch „contratto di locazione a canone concordato“ genannt. Dieser Mietvertrag wird nur in Städten mit hoher Wohnungsdichte angewendet. Der Mietpreis berücksichtigt sowohl den Immobilienmarkt als auch die ökonomische Situation der Menschen, die in der jeweiligen Stadt leben.

      Liebe Grüße,
      Ira

  27. Avatar von Christoph
    Christoph

    Hallo !
    Kann ich per Internet an eine Steuermarke herankommen?
    Ich lebe 10000km von Italien entfernt…
    Danke für eure Antwort!

  28. Avatar von Kim
    Kim

    Wir haben einen Mieter seit Januar 2018 und seit August bekommen wir keine Miete mehr. Wie bekomme ich diese Mieter wieder raus?
    Lg

    1. Avatar von kim
      kim

      Hi Kim,
      geh am besten sofort zu einem Anwalt, denn das wird schwierig, insbesondere wenn Kinder beteiligt sind. Dann können die noch ewig bei Euch campen und niemand wird zwangsräumen.
      Das Prozedere ist, dass Ihr erst zu einem „Mediator“ müsst, also versuchen, außergerichtlich zu klären. Erst dann könnt Ihr überhaupt richtig Klage einreichen. Also ich würde versuchen, keine Zeit zu verlieren . . .
      Viel Glück!!!
      LG
      Kim

  29. Avatar von Andreas Hellrigl
    Andreas Hellrigl

    Hallo. Super Seite hier.
    Ich habe eine Frage zur Kündigung. Ich bin Mieter einer Wohnung. Der Vertrag ist noch bis 30.05.2020 gültig. Nun habe ich aber eine Wohnung gefunden, die viel näher an meinem Arbeitsplatz liegt. Momentan muss ich ca. 35 km fahren, von der neuen Wohnung aus wären es nur mehr 10 km. Muss ich die Laufzeit des Mietvertrages abwarten, oder kann ich diesen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vorzeitig kündigen? Das Problem ist, dass ich die neue Wohnung mit 01.08.2019 beziehen muss, ansonsten wird sie an jemand anderen vermietet.

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Andreas, vielen Dank 🙂
      Als Mieter kannst Du den Vertrag mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Also die maximale Vertragslaufzeit bindet nur den Vermieter.
      LG
      Kim

      1. Avatar von Andreas Hellrigl
        Andreas Hellrigl

        Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass im Vertrag keine explizite Klausel enthalten ist, dass vorzeitig gekündigt werden kann. Es steht aber auch nicht drin, dass es nicht möglich wäre. Esst lediglich angegeben, dass der Vertrag bis 30.05.2020 gültig ist und sich stillschweigend um 1 Jahr verlängert, wenn nicht eine Partei den Vertrag mindestens 6 Monate vor Ablauf kündigt. Ändert das die Sachlage? Tut mir leid dass ich es vorhin vergessen habe zu erwähnen.

        1. Avatar von kim
          kim

          Hallo Andreas, ich denke, es sollte trotzdem kein Problem sein, vorzeitig zu kündigen – ich würde einfach mal zum Wunschtermin kündigen und die Bestätigung des Vermieters abwarten. Wenn er nicht bestätigen will, kannst Du eine Verbraucherorganisation bitten, Dich zu unterstützen.
          Viel Erfolg!
          LG
          Kim

  30. Avatar von Beck
    Beck

    Hallo ist es richtig das man eine gewisse Summe als Sicherheit hinterlegt für das Haus was man mieten will nicht weiter angeboten wird?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo, ja das ist so üblich. Wird quittiert und hinterher mit der Kaution oder Provision verrechnet.
      Gruß
      Kim

  31. Avatar von Marianne Schwenger
    Marianne Schwenger

    Hallo,
    interessieren uns für Mietvertrag 4+4. Haben solchen Vertrag im Juni 2011 abgeschlossen. Letztes Jahr hat unser Vermieter seiner Tochter diese Wohnung überschrieben. Der neue Vertrag wurde aufgesetzt, unterschrieben etc. pp. . Doch dieser neue Vertrag wurde uns nicht ausgehändigt. Ist dieser somit ungültig und der alte Mietvertrag von 2011 gilt????Desweiteren interessiert mich, wie sich ein 4+4 Vertrag nach Zeitablauf verlängert; wiederum um 4+4 Jahre??

    1. Avatar von Ira
      Ira

      Hallo Marianne,
      haben Sie im letzten Jahr wirklich einen komplett neuen Mietvertrag unterschrieben oder eher ein Dokument, in dem Ihnen das Überschreiben der Wohnung von Vater auf Tochter mitgeteilt wurde?
      In der Regel bleibt in einem solchen Fall der bestehende Mietvertrag gültig. Das Einzige was sich so durch das Überschreiben der Wohnung für Sie geändert hat ist, dass sie einen neuen Vermieter haben. Die Mietkosten, die Laufzeit und die weiteren Konditionen bleiben im Fall einer Überschreibung oder Verkauf bestehen.
      An Ihrer Stelle würde ich um eine Kopie des unterschriebenen Dokuments bitten.
      Nach den zweiten vier Jahren kann man den Vertrag für weitere vier Jahre (nicht 4+4) weiterlaufen lassen oder neue Konditionen aushandeln. Dies muss sechs Monate vor Ablauf des Vertrages geschehen.

      Liebe Gruesse,
      Ira

      1. Avatar von Marianne Schwenger
        Marianne Schwenger

        Hallo Ira,

        danke für die Antwort. Hilft mir weiter.

        LG
        Mia

  32. Avatar von Manuela
    Manuela

    Ciao … übersichtlich und gut erklärt!
    Suche Infos über Kündigungsgründe seitens des Vermieters wegen Renovierung … wer weiß was?
    lg Manuela

    1. Avatar von Ira
      Ira

      Hallo Manuela,
      der Vermieter kann unter bestimmten Umständen den Mietvertrag nach den ersten vier Jahren kündigen. Dies muss sechs Monate vor Ablauf der ersten vier Jahre geschehen. Zu den Gründen einer Kündigung von Seiten des Vermieters zählen u.a. Renovierungen/Restaurierungen der Wohnung/des Hauses, die in Präsenz des Mieters nicht durchführbar sind.
      Für weitere Details würde ich mich an einen Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist, wenden.

      Liebe Grüsse,
      Ira

  33. Avatar von Louise

    Hi,
    danke für den tollen Beitrag.
    Eine befreundete Unternehmerin hat in der Toskana einen kleinen Bauernhof und möchte für den Außenposten Wien, in dem Sie ihre ökologischen Waren anbietet, ihre Hausverwaltung wechseln. Gibt es etwas, das wir beachten müssen?

    1. Avatar von Manuela Von Allwörden
      Manuela Von Allwörden

      Hallo hätte folgende Frage:
      Wir haben einen Mietvertrag 4+4 ohne explizit genannte Kündigungsfristen……haben den Vermieter im März bescheid gegeben,dass wir aus finanziellen Gründen die Wohnung ab Ende Juni nicht weiter mieten…dies heisst ab Juli zahlen wir keine Miete mehr. Bekommen wir unter diesen Umständen unsere Kaution zurück erstattet…… Mietvertragsbeginn war 1. 04. 2018……. Danke

      1. Avatar von Ira
        Ira

        Hallo Manuela,
        ein 4+4 Mietvertrag hat i.d.R. eine sechsmonatige Kündigungsfrist, sprich wenn ihr im März gekündigt habt müsst ihr bis September die Miete zahlen. Vielleicht findet der Vermieter ja schnell einen Nachmieter oder er wird die Kaution, die ja normalerweise drei Monate sind, einbehalten.
        Liebe Grüße, Ira

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