… ist kostenlos und steht jedem zu, der in Italien seine Wohnung angemeldet, also eine Residenza hat. Allerdings kümmert sich der Arbeitgeber im Normalfall nicht um die Anmeldung, das muss man selber erledigen.
Bis man den permanenten Aufenthalt in Italien vorweisen kann (nach 5 Jahren kann man die „Permanenza di soggiorno“ in der Comune in der man wohnt beantragen) wird die Versicherung immer nur für ein Jahr gewährt und dann jeweils um ein Jahr verlängert.
Um die Krankenversicherung zu beantragen, muss man sich in das >> ASL seines Wohnbezirkes begeben. Mitzubringen sind:
• Italienischer Personalausweis
• Codice Fiscale
• Arbeitsvertrag (auf Italienisch)
• Letzte drei Gehaltsabrechnungen (busta paga)
…. am besten alles schon kopiert, denn manche ASL weigern sich, selber Kopien anzufertigen und man muss wieder los, selber welche erstellen ….
Es klingt vielleicht seltsam, dass man vorweisen muss, Geld zu verdienen, um sich krankenversichern zu können, wenn die Krankenversicherung eigentlich jedem zusteht, der seinen Wohnsitz in Italien hat. Aber unabhängig davon, was letztlich rechtens ist oder nicht: Man kommt an den Damen und Herren an den Schaltern nicht vorbei, sie bestehen darauf, dass man seine Einkommensquelle offenlegt und dem italienischen Staat nicht zur Last fällt. Die einzige Möglichkeit, in den Genuss des italienischen Krankenversicherungsschutzes zu kommen ohne ein regelmäßiges Einkommen nachzuweisen ist, meines Wissens, einen italienischen Staatsbürger zu ehelichen.
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