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Corona-Virus in Italien: Auflagen für die Bevölkerung

Eine Chronologie des Schreckens ….

Nun ist es soweit: Die Impfpflicht ab 50 ist eingeführt. Dummerweise ist die offizielle Strafe bei Nichtbeachtung zwar „nur“ 100 Euro, die wohl direkt vom Finanzamt aus verhängt werden soll, aber das eigentlich perfide etwas ganz anderes: Ab einem Alter von 50 Jahren reicht nun nicht mehr ein 48 Stunden gültiger negativer „tampone“ um den „SuperGreenPass“ zu erhalten, den man benötigt um bei seiner Arbeitsstätte eingelassen zu werden. Wer also keinen Impf- oder Genesenenstatus hat, kann einfach nicht mehr arbeiten. Es gibt Arbeitgeber, die sogar Angestellte suspendieren, die im Home Office arbeiten. Bisher auf unbestimmte Zeit, kein Mensch hat so richtig begriffen, wie lange der SuperGreenPass im Amt bleiben wird.
Auch unter 50 muss man inzwischen auf Shoppen, Postgänge und Bankbesuche verzichten, denn auch hier reicht es momentan nicht, einen Negativtest vorzuweisen. Diese Maßnahme ist allerdings begrenzt bis 31. März 2022. Erstmal.

NB: An Italiens Schulen wird nicht auf Corona getestet und die „Schnelltests“, die man alle 48 Stunden beim Apotheker machen kann um arbeiten gehen zu dürfen, kosten jeweils 16 Euro.

Seit dem 15. Oktober benötigt man einen Greenpass um arbeiten zu dürfen. Es gibt viel Widerstand, der in den Medien allerdings selten neutral dargestellt wird. Die „No Greenpass Bewegung“ (nicht zu verwechseln mit den „No Vax“) hat u.a. einen Fernsehsender auf die Beine gestellt, wo es viele Originalmitschnitte der Demos gibt und auch Interviews mit qualifizierten Personen (Ärzte, Journalisten, u.a. auch aus dem Ausland) und Betroffenen z.B. mit Impfschäden. Der Sender ist dieser hier: ByoBlu – La TV dei Cittadini . Wer Infos zu Demos will, der kann sich über Facebook vernetzen. Momentan gibt es jeden Samstagnachmittag mehrere Demos in den größten Städten. In Mailand zB immer um 17 Uhr, mehrere Tausend friedlich demonstrierende Bürger quer durch die Zivilgesellschaft.


Demo in Mailand, 30.10.2021. Fotos: Privat.

Seit dem 6. August 2021 benötigt man den sogenannten „Greenpass“ in vielen Lebensbereichen. Vom Theaterbesuch über Museen und Restaurant bis hin zu Sportveranstaltungen . . .
Um den zu erhalten, muss man sich entweder impfen lassen (nach der ersten Dosis und 15 Tagen kann man ihn beantragen), ein „Tampone“/PCR-Test in den letzten 48h oder die Heilung von einer Covid-Erkrankung in den letzten sechs Monaten. #CertificazioneVerdeCovid19.
U.a. Lehrer stehen nun unter Impfzwang, falls sich bis zum Schulanfang nichts tut . . .
Bei der Beantragung des GreenPass soll diese Seite helfen:
www.dgc.gov.it/web/
Hier eine kleine Übersicht mit den Einschränkungen:

Und ja: Es gibt eine ganze Menge Empörung, Angst und Auflehnung in der Bevölkerung. Angst vor Covid und Befürwortung der Maßnahmen bei den einen aber bei vielen auch Angst wegen der diktatorischen Züge in den Verordnungen und Auflehnung gegen die vorbehaltlose Förderung der Impfungen statt Investitionen und Förderung der Heilungsmethoden.

Januar 2021: Es gibt neue Maßnahmen. Die sind, je nach Region und Farbzone unterschiedlich. Eine befreundete Polizistin schickt diesen Link rum: Auf dieser Seite kann man seine Provinz angeben und erhält eine Übersicht über die Einschränkungen. Auch auf Englisch.

Dezember: Die Maßnahmen lockern sich in vielen Regionen, denn sie sind inzwischen wieder „gelb“. Allerdings: An den Weihnachtstagen gibt es strenge Regeln und die Drohung, dass sie stark kontrolliert werden: Maximal 2 Menschen dürfen in einem Fahrzeug fahren, und man darf nicht alle mögliche Familienmitglieder besuchen, sondern nur Eltern und Geschwister.

Stand 4. November. Neuer Lockdown, Schulen bleiben bis zur 6. Klasse bei Präsenzunterricht. Hier eine Übersicht auf italienisch.

Stand 20.Oktober: Die Intensivstationen füllen sich vor allem in Lombardei, Piemonte und Campania. Die Schulen bleiben offen, aber Bars & Restaurants schließen um 23 Uhr, ab 20 Uhr nur noch Service am Tisch. Amateursport: Kontaktsportarten keine Wettkämpfe mehr. Sporthallen/Fitnessstudios/Schwimmbäder höhere Auflagen. Einschlägige „Movida-Bereiche“ in den Städten sollen nachts dicht bleiben. Auch zu Hause wird dringend empfohlen, nicht zu viele Gäste einzuladen, und Masken zu nutzen, wenn Besuch kommt. Private Veranstaltungen wie Hochzeiten: Teilnehmerzahlen beschränkt, ebenfalls bei anderen Events.
In Lombardei und Piemonte gibt es Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an den Wochenenden sind Einkaufszentren geschlossen, man kann dann also nur Lebensmittel und ähnliches einkaufen. Baumärkte, etc. zu.
In Campanien ähnlich, da will der Minister sogar mit dem Militär kontrollieren … er hatte die Schulen letzte Woche eigenmächtig geschlossen, nun aber wieder aufgemacht: Es gab viele Proteste gegen die Schulschließung vor Ort von Schülern und Eltern und auch in Rom wurde dieser Alleingang von der Bildungsministerin gerügt.

Stand 7. Oktober: Die Fallzahlen steigen. Der „Notstand“ ist bis zum 31. Januar verlängert. Maskenpflicht ganztags auch an der frischen Luft. Strafen bis 1000 Euro bei Nichteinhaltung.

Stand August 2020: Maskenpflicht ab 18 Uhr auch Draussen. (Maskenpflicht gilt ab 6 Jahren.)
Maskenpflicht soll auch für die Schulen gelten. Während des gesamten Unterrichts. Eltern auf den Barrikaden.
Bezirksschulleiter haben selber noch keine klaren Indikationen, können also nicht konkret planen.
Für die Kindergärten ist noch nicht klar, ob alle noch den Ganztagsplatz garantieren können oder ob sie nur 3 Stunden am Tag anbieten.
Schülertransport mit den üblichen Bussen steht in den Sternen.
Am 14. September sollen die Schulen losgehen. Einige ab 1. September für die „Aufholer“, die zuviel Stoff versäumt haben. (Ist in Italien üblich für schwache Schüler, in unserer Grundschule hat aber nun die komplette 2. Klasse 4 x 2h Italienischunterricht.) Dieser Unterricht beginnt also am 1.9. Am 31.8. gibt es ein Treffen mit dem Schulleiter, der sich zur Umsetzung der Maskenpflicht und des Social Distancing äußert. Etwa ein Drittel der Eltern der Klasse unseres Sohnes wird die Kinder von der Schule nehmen, wenn die Maskenpflicht so umgesetzt wird, wie von der jüngsten direttiva vorgegeben.

Stand 20. Mai 2020: Niemand glaubt noch, dass Kindergärten und Grundschulen normal starten können im September und es wird auch bezweifelt, dass es versucht wird, soviel „analoge Schule“ wie möglich zu machen, denn schon jetzt zeigt sich die Kultusministerin erfreut darüber, wie toll der Fernunterricht funktioniert und möchte sich dafür einsetzen, dass ab September alle Schulen eine 5G-Antenne auf dem Dach haben. Eltern protestieren heftig. Wir schreiben endlos Briefe an Ministerien, Dekane, Bürgermeister.

Stand 18. Mai 2020: Es gab weiter Öffnungen. Aber es gibt immer noch viele Einschränkungen und Unklarheiten, im beruflichen und privaten Bereich. So sind Besuche bei und von Freunden erlaubt, aber auch dann nur mit Mund-Nasenschutz und Sicherheitsabstand. Private Feste sind verboten.
Unser Bürgermeister schickt uns jeweils die amtlichen Neuigkeiten, journalistisch aufbereitet, von dieser Seite zu. Dort findet Ihr eigentlich alles Neue, einigermaßen verständlich.
Es gibt geringe Abweichungen der neuen Standards von Region zu Region und auch einzelne Bürgermeister geben eigene Ordinanzen für ihren Verantwortungsbereich heraus.
Wenn wir es schaffen, die Neuansteckungen gering zu halten, dann könnten die Grenzen für Reisende der EU ab dem 3. Juni wieder offen sein (außerhalb der EU ab 15. Juni ).

Stand 4.05.2020: Die Phase II ist da, und mit ihr ein zaghafter Beginn des „Mit dem Virus leben“.
In Pavia und Mantova werden Kranke inzwischen erfolgreich mit Antikörpern von Geheilten behandelt und parallel wird nach Impfstoffen gesucht. Nach und nach wird versucht, das normale Öffentliche Leben wieder herzustellen.
Es gibt einen groben Zeitplan, ab wann welche Aktivitäten wieder erlaubt sind und unter welchen Bedingungen. Und eine neue Autocertificazione (hier herunterladen und ausdrucken).
Die Bewohner Italiens dürfen sich nur aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen von Region zu Region begeben. Man darf sich nicht in Zweithäusern aufhalten, auch wenn diese in derselben Region liegen, in der man wohnt (außer für Wartungsarbeiten). Zum einkaufen darf man sich inzwischen auch aus der Gemeinde heraus frei innerhalb der Region bewegen. Aber immer nur eine Person des Haushaltes pro Auto (es gibt Ausnahmen).
Raus darf man immer noch nur aus triftigen Gründen (Einkaufen, Gesundheit, Arbeit). Aber es sind nun Spaziergänge erlaubt (einzeln), Individualsportarten und ein Elternteil darf mir den Kindern raus. Spielplätze sind nicht erlaubt, Parks nur, wenn es nicht zu Massenansammlungen kommen kann.
Man muss Masken tragen und Sicherheitsabstand einhalten, sowohl Draußen, als auch Drinnen, wenn man Verwandte besucht oder Läden etc. betritt. Auch im ÖPNV. Verwandte und Lebenspartner dürfen inzwischen besucht werden, aber nicht von zu vielen Leuten gleichzeitig. Freunde dürfen nicht besucht werden, Feste sind untersagt. Begräbnisse dürfen von bis zu 15 Personen begleitet werden.
Bitte schaut bzgl. der Einzelheiten immer auf die Dekrete selber bzw. für Eure Region und Gemeinde auf eventuelle Besonderheiten. Die offiziellste Seite die es verständlich darstellt ist salute.gov.it/nuovocoronavirus

Stand 6.4.2020: In der Lombardei darf man nur noch mit Mund-Nasenschutz aus dem Haus. Maske, Schal oder Foulard.
Für jeden Haushalt gibt es 3 Gesichtsmasken geschenkt, abzuholen in der örtlichen Apotheke.

Stand 26.03.2020: Es gibt ein neues Formular der autocertificazione. Hier herunterladen.

Stand 23.03.2020: Es gibt ein neues Formular der autocertificazione. Hier herunterladen.

Stand 22.03.2020: Es gibt weitere Einschränkungen. Dabei weichen manche Regionen von der Regierungsvorgabe ab, sie setzen strengere Maßnahmen durch.
Die heutige Regierungserklärung sieht vor, dass alle nicht essenziellen Werktätigkeiten zu stoppen sind, es sei denn, sie können im Homeoffice durchgeführt werden. Dabei gibt es eine lange Liste von Ausnahmen (zB Selbständige im Bereich „Consulenza“ können noch arbeiten. Es ist offensichtlich, dass die „Berater“ also Selbständigen im medizinischen Bereich damit gemeint sind, und nicht Bauzeichner, aber in den televisiven Diskussionen hat die lange Liste an Ausnahmen für Unmut gesorgt.)
Es ist verboten, den eigenen Landkreis ohne triftigen Grund zu verlassen. Das soll vor allem verhindern, dass wieder viele Arbeiter vom Norden zu ihren Familien in den Süden abreisen. Am Mailänder Hauptbahnhof wurden etliche Italiener daran gehindert, nach Salerno oder Neapel zu reisen, so sie direkte Tickets bis in den Süden hatten. Der Hintergrund ist, dass die Krankenhäuser im Süden es noch schlechter verkraften würden, wenn das Virus vom Norden dorthin gelangt.

TIPP: Wer einen kleinen „Alimentare“ im Dorf hat, muss eigentlich dort einkaufen, und kann nicht in die nächste Stadt zum Supermarkt fahren, wenn er dabei den Landkreis verläßt. Es sei denn, der Tante-Emma-Laden hat ein Produkt nicht. Wie Produkte für Kleinkinder (prodotti per l’infanzia) oder Tierbedarf. Das dann schon auf die Autocertificazione schreiben.

Supermärkte sollen normal geöffnet sein (es gibt Warteschlangen vor einigen Supermarktketten, wegen der supermarkteigenen Entscheidung, wie sie das mit dem Mindestabstand im Markt umsetzen wollen. Oft wird das Modell einer festen Zahl zugelassener Kunden angewendet: Für jeden Kunden, der die Kasse verlässt, kann ein neuer den Supermarkt betreten.) Ausnahme im Veneto: Sonntags bleiben hier die Supermärkte zu, da die Verkäufer inzwischen auch körperlich am Ende sind.

Es gibt bereits seit dem 8. März starke Einschränkungen für die italienische Bevölkerung. Diese haben sich in den letzten Tagen verschärft. Grund sind die immer noch steigenden Zahlen der Infizierten und die Beobachtung durch Ordnungskräfte sowie (anonymer) Auswertung der noch weitläufig stattfindenden Bewegungen von Handysignalen und somit ihrer Besitzer (Hier ein Bericht und das Video der Ansprache des Länderchefs der Lombardei, Fontana ).

Stand: 18.03.2020: Man darf nur noch zum Arbeiten und Einkaufen aus dem Haus, und wenn man zum Arzt muss. Das jeweils mit einem Formular (Autocertificazione – hier die aktuelle zum Download), das man am besten schon zu Hause ausdruckt und ausfüllt. Die Ordnungskräfte, die regelmäßig kontrollieren, haben diese aber auch dabei und füllen sie auch gemeinsam mit den Bürgern aus.

Ich habe bei unserer örtlichen Polizei nachgefragt, die an vielen Stellen Kontrollen vornimmt. Wer als „Tourist“ in Italien ist, also keine Residenza hat, kann natürlich trotzdem aus dem Haus. In der Autocertificazione dann einfach die vorübergehende Adresse eintragen. Und wichtig: Es darf immer nur eine Person einkaufen fahren. Diese muss die Autocertificazione dabei haben / vor Ort ausfüllen. Allen weiteren Personen im Auto droht die Anzeige. Dabei ist es keine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird, sondern es wird Strafanzeige gestellt, kommt also ins polizeiliche Führungszeugnis.

Geblieben ist es bei folgenden Leitlinien:

  1. Alle bleiben zu Hause #iorestoacasa
  2. Wer das Haus verlässt, tut dies alleine und hält Abstand zu anderen Passanten (wer in Grüppchen erwischt wird, riskiert eine Strafanzeige)
  3. Wer grippeähnliche Symptome hat, begibt sich NICHT zum Arzt sondern ruft ihn an und gemeinsam wird besprochen, was zu tun ist
  4. Wer den Hausarzt nicht erreicht, ruft die Guardia Medica* an.
  5. Wer keinen Hausarzt hat, ruft die entsprechende regionale Hotline zum Corona-Virus an

Tipp: Wer Arzneien auf Rezept benötigt, muss in Italien übrigens nicht erst zum (Haus-) Arzt: Es reicht, ihn anzurufen und um den NER zu bitten: Die elektronische Rezept-Nummer. Damit kann man die Arznei dann nach Vorlage der Krankenkassenkarte in jeder Apotheke bekommen.

Eine kleine Übersicht der FAQ

Stand 11. März 2020: Wie unten auf der Grafik, aber Bars, Pubs und Restaurants sind geschlossen.

Stand 8. März:

Informationsquellen und Infos

Aktueller Stand der Pandemie, Offizielle Seite der Protezione Civile
Offizielle Seite des Gesundheitsministeriums zum neuen Corona Virus – Wissenswertes, Hinweise, Aktuelles
Im Zweifel anrufen: Die regionalen Telefonnummern für Bürger
* Guardia Medica: Diese Institution ist die erste Anlaufstelle, wenn die Arztpraxis geschlossen ist, aber keine Gefahr im Verzug besteht – Normalerweise von 20 Uhr bis 8 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen. Die Telefonnummer der im Bezirk zuständigen Zentrale findet sich jeweils im Internet und auch per Aushang vor den örtlichen Apotheken.

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Kommentare

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  2. Hallo Kim, ich bin von meinem Arbeitgeber für 6 Monate nach Italien entsandt worden. Ich behalte für diese Zeit meinen…

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