Steuerhilfe in Italien

Ankommen in Italien: Sich anmelden

Um sich offiziell in Italien anmelden zu können, benötigt man als Ausländer nicht nur den Mietvertrag.
Der Wohnsitzwechsel muss innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) erklärt werden.
Bei der Anmeldung muss die (deutsche) Herkunftsgemeinde angeben werden und im Falle einer Lebens-oder Wohngemeinschaft der Name der Person, die bereits in der Wohnung lebt.

Was man dabei haben sollte …

Mitzubringen sind der deutsche Reisepass oder Personalausweis und die italienische Steuernummer. In der Regel werden, abhängig vom Aufenthaltszweck folgende weitere Unterlagen gefordert:

  • Bestätigung über die ausgeübte Arbeitstätigkeit
  • Wohnungsnachweis (z.B. Mietvertrag, Rechnung der Müllabfuhr)
  • Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie (certificato di stato di famiglia)
  • Einschreibebestätigung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Bildungseinrichtung
  • Bestätigung über den Abschluss einer Krankenversicherung, welche die Gesundheitskosten abdeckt (für Nicht-Erwerbstätige)
  • Bestätigung über die Verfügbarkeit von ausreichend Geldmitteln für den Aufenthalt für sich selbst und die Familienangehörigen

Genaueres erfährt man im jeweiligen Einwohnermeldeamt.

Abschließende polizeiliche Kontrolle

Einige Tage nach der Beantragung der Residenza im Einwohnermeldeamt wird ein Polizist in der angegebenen Wohnung vorbei kommen um zu kontrollieren, dass der Antragsteller auch dort wohnt. Dabei wird ein letztes Formular ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben. Wer somit die italienische Residenza innehat, kann sich bei der kostenlosen italienischen Krankenversicherung anmelden.

Tipp: Wer nachweisen kann, schon mindestens fünf Jahre in Italien zu leben, kann im örtlichen Anwohnermeldeamt die „residenza permanente“ beantragen und sich so die Behördengänge sparen die man als Nicht-Italiener zum Beispiel zum regelmäßigen Erneuern des Krankenversicherungsschutzes leisten muss.

Hier der Link zu vielen nützlichen Informationen vom Generalkonsulat für deutsche Staatsangehörige, die sich in Italien niederlassen wollen.

175 Antworten zu „Ankommen in Italien: Sich anmelden“

  1. Avatar von Sebastian
    Sebastian

    Hallo Kim,
    ich bin von meinem Arbeitgeber für 6 Monate nach Italien entsandt worden. Ich behalte für diese Zeit meinen Erstwohnsitz in Deutschland und bleibe (da entsandt) auch weiter in Deutschland krankenversichert.

    Soweit ich informiert bin, muss ich mich aber trotzdem innerhalb der ersten drei Monate in Italien anmelden. Liege ich da richtig? Und: Wenn ich auch einen Wohnsitz in Italien habe, muss ich ganz normal die „Residenza“ beantragen?

    Danke und viele Grüße,
    Sebastian

  2. Avatar von Johanna
    Johanna

    Ich möchte in Italien meinen innerhalb von 2 Jahren Masterabschluss machen.
    Bin aber weiterhin in Deutschland gemeldet und krankenversichert.
    Da ich Studentin bin, habe ich keine steuerpflichtigen Einkünfte.
    Was muss ich beachten?
    Vielen Dank.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Johanna, eigentlich musst Du, solange Du in Italien lebst, auch dort gemeldet sein und eine Einkommensteuererklärung abgeben (inkl. Meldung ausländischer Konten). Ob es da für Studenten eine Sonderregelung gibt, weiß ich nicht, frag mal in dem Einwohnermeldeamt Deiner Kommune nach. LG, Kim

    2. Avatar von Bernd Mayer
      Bernd Mayer

      Heute im  Ausländeramt wegen meiner Residenzia Beantragung, das Amt verlangt nun ital. Konto von mir, nur dann erhalte ich die Residenzia. Alle ital. Banken geben aber aber nur dann ein ital. Konto, wenn man eine Residenzia vorlegt. … dadurch kann ich also NIEMALS eine Residenzia und/oder Bank Konto erhalten.

      Die Südtiroler Sparkasse sagte mir heute am Telefon, dass sie mir ein Bankkonto geben, ohne Residenzia, aber nur, wenn ich die ca. 1000 Kilometer von Apullien nach Südtirol zur Bank fahre und dort den Antrag persönlich mache in der Bank mache, nur dann geben die mir ein Bankkonto ohne Residenzia.

      Morgen versuche ich es mal mit italienischen Postbank in Nardo, vielleicht geben die mir ein Bankkonto ohne Residenzia, die Deutsche Bank in Lecce wäre auch noch eine Alternative.

      Und wenn das auch nicht geht, muss ich 1000 Km nach Südtirol fahren, nur wegen ein Bank Konto, um dann die Residenzia zu bekommen.

      Ich finde sowas schon SEHR HEFTIG!

      Und meine weltweit gültige internationale Krankenversicherung, die mir ALLES bezahlt, akzeptiert das Ausländeramt nicht. Ich muss dem Ausländeramt eine italienische Krankenversicherung vorlegen um die Residenzia zu bekommen. 

      Eine italienische Krankenversicherung schliesst aber alle meine Vorerkrankungen aus, ich muss also Krankenversicherung bezahlen, die mir meine Krankheiten aber ausschliessen und mir nichts erstatten. Und zum Abschluss einer solchen völlig unnötigen Krankenversicherung, muss man der Versicherung ebenso ein italienisches Bankkonto vorlegen.

      IST SCHON HEFTIG!

  3. Avatar von Anika
    Anika

    Hallo,
    Verstehe ich es richtig, dass ich, wenn ich über die Deutsche Rente in Deutschland versichert bin, keinen Nachweis über eine italienische Krankenversicherung für die residenza brauche?
    Grüße

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Anika, nein, leider nicht. Denn eigentlich müssten Sie Ihren deutschen Wohnsitz und Rentenzahlung etc. komplett nach Italien verlegen. Und dann eben auch auf die italienische KV zurückgreifen können.
      Die Gewohnheit vieler Deutscher „Expats“, ihren deutschen Wohnsitz zu behalten, ist eigentlich regelwidrig.
      Was nicht heißt, dass ein Beamter in der italienischen Comune vor Ort, es nicht durchgehen lassen könnte…
      LG
      kim

  4. Avatar von Susanne
    Susanne

    Hallo Kim,
    bzgl. der Residenzia möchte ich dich fragen, ob als Nachweis für genügend Geldeinkünfte ohne derzeitige Arbeit eine Erklärung meiner Mutter (sie wird mit mir nach Italien ziehen) genügen würde, in der sie eine finanzielle Absicherung für mich erklärt?

    Herzlichst Susanne

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Susanne, es kann gut sein, dass Deine Mutter dazu nachweisen muss, dass sie entsprechend abgesichert ist. Aber fragt am besten in der Comune nach, wo Ihr Euch anmelden möchtet, die sagen Euch, was sie genau benötigen …
      Viel Erfolg und LG!
      Kim

  5. Avatar von Romina Ricco-Rendo
    Romina Ricco-Rendo

    Hallo,

    Ich habe ein paar Fragen.
    Mein Mann und ich beide italienische Staatsbürger leben in Deutschland wollen bzw ich muss mit meinen Kindern nach Italien um meine Mutter zu pflegen. Mein Mann wird erstmal hier bleiben und weiter arbeiten, können wir weiterhin kindergeld beziehen ich muss mich mit den kindern in Italien anmelden da ich Schulpflichtige Kinder habe wie funktioniert es die Auskunft hier bei den Ämtern ist das totale Chaos. Ich bitte um schnelle Antwort.

    Vielen Dank

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Romina,
      für das deutsche Kindergeld müsst Ihr bei der deutschen Behörde Bescheid geben, dass die Kids vorläufig ins Ausland gehen. Solange der Vater in Deutschland arbeitet, ist das, soweit ich weiß, kein Thema.
      In Italien meldest Du die Kinder bei der Comune an. Die Schulanmeldung erfolgt immer online: https://www.istruzione.it/iscrizionionline/
      Ich weiß nicht, ob das auch zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist für das kommende Schuljahr. Frag da zur Not einfach bei der Schule nach, in der Ihr die Kinder einschreiben wollt.
      LG!
      Kim

      1. Avatar von Romina Ricco-Rendo
        Romina Ricco-Rendo

        Hallo Kim
        Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
        Lg

  6. Avatar von Elisabeth
    Elisabeth

    Liebe Kim,
    danke für Deinen informativen Blog! Großartig.

    Trotz aller Antworten, haben wir für uns noch nicht die richtigen gefunden… deshalb habe ich noch ein paar Fragen… wir wären Dir sehr dankbar für Deine Einschätzung. Für uns ist alles recht kompliziert, obwohl Du schon so viel beantwortet hast. Es sind viele Fragen auf einmal, hoffentlich nicht zu viele, danke vielmals im voraus für die Mühe!!!

    Wir (mein Mann und ich, beide österreichische Staatsbürger) haben vor zwei Wochen ein Haus in Italien gekauft. Wir wissen noch nicht, wieviel des Jahres wir am Stück hier sein werden. Vielleicht mal länger als 3 Monate. Aber das ist noch unklar.

    Ich arbeite online und in Österreich, dort sind wir beide auch krankenversichert, ich habe den Gewerbeschein und wir beide den Hauptwohnsitz in Österreich.

    Beim Hauskauf fragte man uns, ob dies in Italien nun unser „Zweitwohnsitz“ sei – wir bejahten.
    Deshalb zahlten wir auch mehr Erwerbssteuern.

    Nun lese ich aber, dass es keinen Zweit- (oder Nebenwonsitz?) in Italien gäbe.
    Warum fragte man dann beim Notar, ob das Haus Erst- oder Zweitwohnsitz sei?
    Und warum ist die IMU teurer bei einem „Zweitwohnsitz“? Wenn es den gar nicht gibt…?

    – Wenn wir in Italien eine Immobilie besitzen, MÜSSEN wir uns dann bei der Gemeinde (Ufficio Anagrafico) anmelden oder geht es auch ohne Anmeldung?

    – Und wenn ja, welche Möglichkeiten der Meldung gibt es? Weil, wie Du geschrieben hast, die Residenza muss nicht sein, wenn man die Krankenversicherung nicht braucht (brauchen wir nicht) und wenn man hier nicht arbeitet (tun wir hier nicht).

    – Wenn man sich durch den reinen Besitz eines Hauses in Italien NICHT in Italien melden muss, wie funktioniert das dann mit den Abgaben/Müll/Mopedkauf – wo man ja angeblich eine Residenza angeben muss?

    – Wir lasen, dass Leute sich für ein Ferienhaus als „Domicilio“ anmelden…. und wo anders, dass „Domicilio“ dort ist, wo man arbeitet. Das tun wir hier aber nicht. Gibt es zwei verschiedene Arten von „Domicilio“?

    – Wenn mein Mann sich hier mit „Residenza“ melden und krankenverichern würde und ich nicht… ginge das?

    – Wenn wieder ein Lockdown kommt, nur einer von uns hier gemeldet ist, können wir als Ehepaar und Hausbesitzer trotzdem einreisen? Wir müssen uns ja um das Haus kümmern… oder dürfte nur der einreisen, der gemeldet ist? Oder reicht ein „Besitz“ um einreisen zu dürfen?

    – Wenn ich in Österreich arbeite, und pendle und in Italien vielleicht langsam beruflich etwas aufbauen möchte, aber noch nicht weiß ob mir hier die Selbständigkeit gelingt… wie melde ich mich für den Übergang?

    Faktum ist:
    – Wir haben ein Haus hier und brauchen Müllsäcke usw. (die bekommt man anscheinend nur mit der Tessera Sanitaria… braucht man dafür die Residenza? Codice Fiscale haben wir für den Hauskauf bekommen.)

    – Wir wollen ein Mopedauto kaufen – dies muss hier angemeldet werden. Geht anscheinend nur mit der Residenza. Deshalb überlegen wir, ob sich nur mein Mann hier meldet (damit ich sicher keine Steuer Probleme bekomme) oder ob wir uns beide doppelt melden. Da ich nur in Österreich arbeite – bekomme ich ja vielleicht keine Probleme?

    Ansonsten könnten wir auch in oder nur in Ö gemeldet bleiben, da ich im Moment nur dort arbeite und wir die ital. Krankenversicherung nicht brauchen.

    Dann bleibt die Frage mit der Meldung bei der Gemeinde, den Steuern und den Müllsäcken und dem Mopedauto.

    Danke vielmals!!!

    Mit lieben Grüßen,
    Elisabeth

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Elisabeth,
      in der Tat gibt es Vergünstigungen auf Müllabgaben und an den Wohnsitz gekoppelte Steuern und Kosten, wenn man dort mit Residenza angemeldet ist. Ich schätze man geht davon aus, dass, wer Ferienimmobilien oder geerbte Wohnungen besitzt, auch mehr dafür bezahlen kann. Weiß aber nicht, ob das der Grund dafür ist, dass man bei fehlen der Residenza normalerweise mehr bezahlt.
      Ich kenne viele Italiener bei denen Mann und Frau aus genau diesem Grund an unterschiedlichen Adressen gemeldet sind. Das war aber bei den Lockdowns soweit ich mitbekommen habe kein Problem. Problematisch war es für komplett nicht in Italien ansässige Hausbesitzer weil sie an der Grenze nicht durchgekommen sind.
      Die Lösung, doppelt gemeldet zu sein ist in der Praxis sehr verbreitet, aber nicht ganz sauber. Auch steuerlich: Wenn Du in Italien im Homeoffice arbeitest, musst Du auch in Italien versteuern. Je nach Anzahl der Tage, die das betrifft. Also solange Du mehr in Österreich arbeitest als in Italien kann das klappen, danach nicht mehr. Da würde ich Dir empfehlen, Dich bei einem Anwalt/Steuerberater rückzuversichern.
      Das Domicilio ist tatsächlich so eine Art „weitere“ Adresse bei der man nicht als Erstwohnsitz gemeldet ist, aber trotzdem behördlich „auffindbar“. So weit ich weiß, betrifft das aber nur Menschen, die schon einen Erstwohnsitz in Italien haben. Dass man vom Ausland aus ohne Residenza in Italien einen Domicilio in Italien anmelden kann, ist mir neu. Da müsstet Ihr mal direkt bei Euch in der Comune nachfragen.
      Die tessera sanitaria ist nur zu haben, wenn man die Residenza am Ort hat. Es kann aber gut sein, dass Ihr die entsprechenden Müllsäcke auch ohne bekommt – mit Aufschlag eben.
      Was das Mopedauto angeht, puh, da bin ich überfragt. Ihr zahlt ja Versicherung und Steuern in Italien und meldet das Ding dort an. Und es bleibt in Italien während ihr nicht da seid. Fragt mal bei der Motorizzazione vor Ort nach, was die da von euch brauchen.
      LG und guten Start!
      Kim

  7. Avatar von Miriam
    Miriam

    Hallo Kim, ich habe auch eine Frage: Mein Mann ist in Pension und ich arbeite selbstständig. Wir pendeln aus beruflichen und privaten Gründen abwechselnd zwischen D und I.
    Nun soll unsere Tochter in Italien eingeschult werden, dafür benötigt sie einen Codice Fiscale und die Residenza. Mein Mann und ich haben keine Residenza, da wir abwechselnd immer wieder in D sind. Kann ein Kind Residenza haben, wenn die Eltern diese nicht haben? Residenza ist für uns auch aus steuerlichen Gründen nicht von Vorteil.
    Danke für Deine Nachricht und liebe Grüße

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Miriam,
      leider bin ich da rechtlich überfragt. Einen Codice Fiscale kann sie ja eh bekommen. Was mich wundert ist, dass die Residenza explizit angefragt wurde bei der Einschulung. Bei uns war das nie der Fall. Wir mussten aber die Impfbescheinigungen beibringen (über die italienischen Pflichtimpfungen). Ich glaube, es wäre fast das beste, da mal die ganze Situation mit einem Anwalt zu durchleuchten. Denn wenn Ihr zB nicht die Pflichtimpfungen nachweist, und zu denen müsste sie ja beim ASL gemeldet sein, also eine Residenza haben, dann müsstet Ihr eh erstmal da mit Gegenwind rechnen. Und da hängt wieder ein ganzer Rattenschwanz dran (bei einem italienischen Kinderarzt angemeldet? Stato di Famiglia, also mit wem wohnt das Kind eigentlich und wo? Nicht, dass Ihr irgendwann Jugendamt, INPS und Finanzamt gleichzeitig vor der Tür habt). Vielleicht kann man sich da eher informieren, sie ganz offen als „Externe“ anzumelden? Oder in einer Scuola Parentale, also Privatschule.
      LG Kim

    2. Avatar von miriam
      miriam

      Hallo Miriam,
      wir haben eine ähnliche Situation, habt ihr eine Lösung gefunden?
      LG_auch Miriam

  8. Avatar von Victoria
    Victoria

    Hallo,

    habe mich mit meiner Frage schon ans auswärtige Amt gewendet, die konnten mir allerdings nicht weiterhelfen. Bin seit Anfang April für einen 6-monatigen Sprach/-Baristakurs in Florenz und wohne derzeit bei Bekannten (voraussichtlich für die ersten 3 Monate). Anmelden kann ich mich nicht unter dieser Adresse und suche auch generell eine eigene dauerhafte Bleibe, da ich nach dem Kurs auf jeden Fall für ein paar Jahre hier wohnen und arbeiten möchte.

    Habe gelesen, dass man als EU-BürgerIn bis zu 3 Monate ohne Registrierung sich im EU-Ausland aufhalten kann und bei längeren Aufhalten sich anmelden muss. Da ich ja aber eben noch keinen festen Wohnsitz habe, wie soll ich das machen mit der Anmeldung? Bzw. ist es okay, wenn man sich erst anmeldet sobald man eine feste Adresse hat?

    Liebe Grüße und danke im Voraus!

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Victoria,
      Rechtslage hin- oder her … in der Praxis wirst Du ganz sicher keine Probleme bekommen, wenn Du Dich nicht in Italien anmeldest, obwohl Du schon 3 Monate da bist. Wenn Du eine Wohnung hast, dann kannst Du ja ganz normal Deine Residenza beantragen und damit auch der öffentlichen Krankenkasse beitreten.
      (Vergiss nur nicht, Deine deutsche dann zu kündigen . . .)
      LG und eine tolle Zeit!
      Kim

  9. Avatar von Karo
    Karo

    Hallo Kim,
    ich möchte gern als Selbstständige nach Italien (Ligurien) ziehen. Zur Zeit habe ich ein Gewerbe, das noch in Deutschland gemeldet ist. Ich verkaufe im Moment nur online. Kann ich mich als Selbstständige einfach in Italien anmelden – ich habe gelesen, dass ich ohne festen Job einen Einkommensnachweis vorweisen muss und diesen übersetzen und beglaubigen lassen muss, ist das richtig oder gilt das nur für Nicht-EU-Bürger?
    Vielen Dank schonmal für deine Antwort.
    Liebe Grüße,
    Karo

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Karo, auch EU-Bürger müssen einen Einkommensnachweis erbringen, aber was genau in welcher Form anerkannt wird, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Mein Tipp wäre, Dich auch über Deine Steuerpflicht in Italien zu informieren, da Du ja von dort aus arbeitest und dementsprechend alle Abgaben in Italien entrichten musst.
      LG
      Kim

  10. Avatar von Sandra
    Sandra

    Hallo Kim, ich bin am überlegen, eine Wohnung in Südtirol zu mieten, nur als Feriendomizil sozusagen, um Urlaube und das ein oder andere Wochenende da zu verbringen.
    Hauptwohnsitz, Arbeit, Krankenversicherung usw soll alles in Deutschland verbleiben. Was gibt es da zu beachten und welche Kosten würden auf mich zukommen. Viele Grüße Sandra

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Sandra,
      außer dem, was Du mit Deinem Vermieter vereinbarst wegen der Nebenkosten, musst Du auch die Müllgebühren in der Kommune entrichten.
      LG
      Kim

  11. Avatar von Uli Blumenstock
    Uli Blumenstock

    Hallo Kim,
    Toll, dass es so eine informative Seite wie deine gibt !
    Ich möchte gerne eine Wohnung in Südtirol mieten, bin Deutscher mit Wohnsitz in München ,und möchte gerne ein bisschen „pendeln“, mal ein paar Wochen hier -mal ein paar Wochen da.. meine Arbeit kann ich dank Internet von beiden Standorten aus gut machen,…
    Brauche ich, um eine Wohnung mieten zu können, vorab eine Codice fiscale, ? Kannst du mir sagen, welche Steuern / regelmässigen Kosten aktuell ausser IMU, Tasi und Tari auf mich zukommen…? Und was sollte ich ausserdem besonders berücksichtigen?
    Herzliche Grüsse,
    Uli

  12. Avatar von Hendrik
    Hendrik

    Hi Kim, bin Österreicher, Selbständiger versichert in Österreich (alle Jobs kommen aus Österreich, jedoch kann ich diese überall auf der Welt, eben auch in Italien, erledigen, dank Internet) und möchte zusammen mit meiner italenischen Freundin in Italien leben, vorraussichtlich in einem gemeinsamen Häuschen. Alle 3-4 Monate manchmal kürzer oder ein wenig später komme ich nach Österreich zurück, wo ich immer noch meinen Hauptwohnsitz habe und auch meine Steuern, Versicherung etc. bezahle. Mir wurde bei der hiesigen Einwanderungsbehörde (bei der Italenischen Polizei) gesagt es gibt keinen Nebenwohnsitz und solange ich keine strafbare Handlung begehe muss ich mich nicht melden. (Jetzt bei Covid muss man sowieso dieses Europäische Reisedokument ausfüllen, das eigentlich einer Meldung gleicht meiner Meinung nach) Meine Frage kann ich dennoch einen Codice Fiscale beantragen auch wenn ich in Österreich gemeldet bleiben will oder muss ich eine Residenza in Italien haben um diesen zu beantragen? 2te Frage kann ich als Selbständiger (aus Österreich) im Ausland-Europa überall arbeiten und leben auf unbestimmte Zeit oder muss man eine gewisse Zeit in seinem Heimatland (wo man gemeldet ist) verbringen. Danke schon vorab für deine Hilfe und finde es sehr genial wie du uns hier allen tolle Antworten gibst. WOW sehr sehr toll!!

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Hendrik, gerne:
      Du kannst auch ohne Residenz einen Steuercode erhalten. Das zB in jedem italienischen Finanzamt, falls Du gerade in Italien bist.
      Was das Arbeiten angeht: Soweit ich weiß, musst Du auch als Österreicher die Steuern in dem Land zahlen, wo Du 80% Deiner Arbeit erledigst. Also wäre Deine Idee nicht ganz korrekt. Aber viele machen das so. Du riskierst im Extremfall, dass der italienische Fiskus und die Sozialkassen irgendwann das Geld haben wollen und/oder es sogar eine gerichtliche Vorladung gibt, denn die Unterschlagung der Sozialabgaben ist nicht ganz ohne.
      Das die italienische Gemeindeverwaltung vor Ort Dich in Ruhe läßt, kann auch einen ganz banalen Grund haben: So haben sie weniger zu tun und evtl mehr Einnahmen. Denn die Gebühren auf Dein Haus/Müll etc. sind für Leute die nicht ihren Wohnsitz am Ort haben, höher.
      Also als Fazit: Ich selber habe mich komplett in IT angemeldet als Selbständige und in DE abgemeldet. Bin so rechtlich auf der sicheren Seite. Aber ich kenne auch eine Menge Deutsche, die das nicht machen, und auch bislang keine Probleme hatten.
      LG und einen guten Start!
      Kim

  13. Avatar von Anna
    Anna

    Hallo Kim,
    ich bin Studentin mit deutscher Staatsangehörigkeit und studiere jetzt für drei Jahre in Italien. Ab kommenden Januar werde ich dort eine Wohnung mieten und somit auch die Residenza beantragen. Ich werde ca. drei Viertel pro Jahr in IT und den Rest in D verbringen.
    Ich habe jetzt verstanden, dass ich als Studentin zwei Wohnsitze haben kann – den in D und den in IT gleichzeitig. Den in D zu behalten ist für mich wichtig, um weiterhin Kindergeld zu beziehen und bis 25 in der deutschen Krankenversicherung meiner Eltern mitversichert sein zu können. Müsste ich in Deutschland irgendwo melden, dass ich auch in Italien einen (vorübergehenden) Wohnsitz habe?
    Ich werde während meiner Zeit in Italien bei einem deutschen Online-Nachhilfe-Dienst arbeiten. Da das Unternehmen deutsch ist, ich mich bei der Leistungserbringung aber in IT befinde, kannst du mir sagen, ob das dann unter die deutsche oder italienische Besteuerung fällt?
    Bei deiner Antwort auf Evelyn vom 16. März habe ich gelesen, dass ich mein Vermögen durch den Wohnsitz in IT auch in IT versteuern müsste – um welche Steuern geht es hier, hängt das mit der Arbeit zusammen? Eine Einkommenssteuererklärung für Italien macht für mich keinen Sinn, solange ich in IT kein Einkommen erwirtschafte…. Oder?
    Und noch eine andere Frage: Weißt du zufällig, ob für einen Wohnsitz in Italien ein italienisches Bankkonto und/oder italienische Handynummer vorausgesetzt werden?
    Ganz lieben Dank und LG Anna

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Anna,
      also, dass mit den zwei Wohnsitzen ist in der Praxis durchaus üblich. Aber es ist nicht legal, auch nicht von den deutschen Behörden aus. Ob es Sonderregelungen bei Auslandsaufenthalten bei Studenten gibt, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
      Auch Kindergeld zu beziehen, wenn man eigentlich nicht mehr in Deutschland lebt, ist problematisch. Frage da lieber mal nach, ob es Sonderregelungen für „Fälle wie Dich“ gibt.
      Wenn Du die Arbeits-Leistungen in Italien erbringst, musst Du dort auch Steuern zahlen. Also eine P.Iva anmelden als Selbständige und dem deutschen Unternehmen Rechnungen schreiben, oder von denen als Ortskraft in Italien angestellt werden.
      Gleichzeitig verlangt der italienische Fiskus bei Deinen Steuererklärungen die Angabe von Auslandsvermögen und eine Abgabe dafür.
      Ein italienisches Bankkonto und Handynummer benötigst Du zur Wohnsitzanmeldung nicht. (Italienische Handyverträge kosten aber sehr wenig und Du hast super Netz. Mach es also trotzdem ;))
      LG und eine schöne Zeit, Dir!
      Kim

  14. Avatar von Fabian
    Fabian

    Hey Kim,
    ich hoffe du kannst mir irgendwie weiterhelfen. Ich studiere jetzt in Italien, arbeite aber noch in Deutschland als Werkstudent und und würde auch im Monat 1 mal für ne Woche in Deutschland bleiben. Würde hierzu diese Erklärung der zeitlichen Niederlassung auch reichen oder muss ich mich da vollständig ummelden? Ich würde auch gerne einen Erstwohnsitz in Deutschland lassen und mich nicht fest in Italien melden.
    Danke schon mal im Voraus für deine Hilfe

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Fabian, wow das ist kompliziert. Denn zeitlich gesehen bist Du mehr in Italien, aber Dein Arbeitsvertrag ist in DE? Dann müsste eigentlich Dein Arbeitgeber Dich in Italien anmelden. Ist aber ein riesen Rattenschwanz und teuer – und die wenigsten deutschen Firmen würden da ihre Verantwortung annehmen damit Du in Frieden den korrekten Wohnsitz wählen kannst und später mal keinen Streß mit dem italienischen Fiskus bekommst. Die meisten Auswanderer lösen das wohl so, dass sie einfach ihren Erstwohnsitz in Deutschland behalten und darauf vertrauen, nicht erwischt zu werden…
      LG
      Kim

  15. Avatar von Markus
    Markus

    Guten Morgen Kim,
    wir hatten ja schonmal geschrieben! Wie sollte das schreiben von meinem Onkel den sein? reicht ein einfaches wo drinne steht das es seins ist uch ich dort drinne wohnen werde????
    lg Markus

    1. Avatar von kim
      kim

      Moin Markus 🙂
      Du, zur Sicherheit würde ich an Deiner Stelle beim zuständigen Meldeamt nachfragen. Denn falls die einen Vordruck haben, müsstet Ihr den nutzen.
      Gutes Gelingen!
      LG Kim

  16. Avatar von Eva-Maria
    Eva-Maria

    Hallo, wir überlegen uns ein Haus in Italien zu kaufen. Wir bleiben aber weiterhin in Österreich und fahren nur wochenweise runter. Nun habe ich gehört, dass dann extrem hohe Steuern auf uns zukommen, da wir nur einen Nebenwohnsitz bzw Ferien Wohnsitz haben. Aber wir müssen uns doch in der Gemeinde melden, es muss ja auch müllgebühren , Strom und Wasser bezahlt werden. Man findet ständig unterschiedliche Aussagen, ein Hauptwohnsitz in Italien kommt nicht in Frage. Wie muss man sich nun in seinen Haus anmelden und mit welchen Kosten muss ich rechnen. Vielen Dank, ich hoffe, du kannst mir weiterhelfen.

  17. Avatar von Pata
    Pata

    Hallo, ist es möglich mit einem Österreichichen Rot-weis-Rot ausweis (bekommen nur ausländer befristet) in Italien anzumelden? Natürlich kommt der Mietvertrag auch dazu.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Pata, frag da lieber vor Ort nach, wo Du Dich anmelden willst, und falls die das Dokument so nicht (an)erkennen, zieh die österreichische Botschaft hinzu . . .
      LG
      Kim

  18. Avatar von Markus
    Markus

    Guten Morgen Kim,
    vielen dank schonmal vorab! Ich möchte gerne soviel wie möglich hier noch erledigen um in Italien auch alles zu haben und zeit zu sparen! Hier in den Beiträgen habe ich auch gelesen das ein gültiger Reisepass von Vorteil wäre! Dann mache ich einen neuen. Und im Internet habe ich gelesen das zu dem Personalausweis oder Reisepass die Geburtsurkunde wichtig ist stimmt das?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Markus, wenn Du den Pass in Deiner deutschen Heimatgemeinde machen lässt, brauchst Du meines Wissens nur das biometrische Passbild und Deinen Perso, die haben alles andere von Dir ja selber da …
      LG
      Kim

  19. Avatar von Markus
    Markus

    Hallo Kim ,
    Ich plane für immer nach Italien zu gehen ,lebe noch in Deutschland! Ich habe aber ein teil Familie in Calabrien! Ich war jetzt 6 wochen da und habe eine Wohnung in dem Haus meines Onkels der aber in Deutschland lebt renoviert! So das ich drinne Wohnen kann! Mein Onkel erlaubt es auch! Um Arbeit habe ich mich auch schon gekümmert und wäre evtl. schon vorhanden! Was muss ich jetzt noch beachten bzw. was muss ich für Papiere oder Dokumente mitnehmen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Markus, das klingt super. Wenn Du Dich in der Wohnung Deines Onkels anmelden möchtest, brauchst Du entweder den Mietvertrag, oder eine entsprechende Erklärung Deines Onkels. Wenn Du schon einen Job hast, nimm auch den Arbeitsvertrag mit, dann sparst Du Dir das Drumherum für Leute ohne nachweisbares Einkommen. Vor dem Gang zur Comune um Dich anzumelden, geh bei der Agenzia delle Entrate vorbei, um Dir einen Codice Fiscale zu holen.
      Aus Deutschland brauchst Du meiner Erfahrung nach nur einen gültigen Perso, wenn Du schon einen italienischen Arbeitsvertrag hast. Ansonsten musst Du eventuell noch eine private KV abschließen, um die Residenza zu erhalten. Aber das ist nur bei manchen Comunen der Fall, wenn denen kein italienischer Arbeitsvertrag vorliegt.
      LG
      Kim

  20. Avatar von Desirée
    Desirée

    Hallo Kim,

    ich habe eine Frage. Ich bin österreichische Staatsbürgerin, arbeite auch in Österreich und noch ist mein Hauptwohnsitz hier gemeldet. Meine Lebensgefährtin ist Südtirolerin und wir wollen uns dort eine gemeinsame Wohnung suchen. Ich werde dann in Zukunft 1-2x die Woche nach Salzburg pendeln. Ich würde gerne meinen Hauptwohnsitz in Österreich behalten mich aber auch in Südtirol melden. Geht dies, dass ich quasi 2 Hauptwohnsitze habe? Und sollte ich in Südtirol nebenberuflich arbeiten, muss ich dies dann dort versteuern?

    Vielen lieben Dank & ganz liebe Grüße,

    Desirée

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Desiree, wenn Du eine Residenza in Italien hast, kommen mehrere „Nebenwirkungen“ auf Dich zu. Zum Beispiel könnte der Fiskus mal Infos über Deine Steuern, Sozialabgaben und ausländischen Bankkonten verlangen, Du darfst kein Auto mit nicht-italienischem Nummernschild fahren, etc. Für den steuerlichen Teil: Du musst in dem Land Steuern zahlen, wo Du den Mehrteil Deiner Arbeit verrichtest. Sprich das am besten mit einem Steuerberater ab . . .
      Aber abgesehen davon kannst Du schon in beiden Ländern je einen Erstwohnsitz haben. Zumindest war das bei mir (DE/IT) nie ein Problem.
      LG
      Kim

      1. Avatar von Desirée
        Desirée

        Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Also müsstest du auch, obwohl du noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland hattest, dein Auto in Italien anmelden?

        Liebe Grüße,

        Desirée

        1. Avatar von kim
          kim

          Ja genau, sobald Du in Italien gemeldet bist, darfst Du nicht mehr mit deutschem Kennzeichen rumfahren . . . . wird nicht überall gleich streng gehandhabt, aber es wurden auch schon Autos beschlagnahmt . . ..
          LG!
          kim

  21. Avatar von Claudia
    Claudia

    Hallo Kim,
    Ich habe mal eine Frage, oder ein paar
    Ich bin Italienerin, wohne in Deutschland seit 7 Jahren und arbeite als Sekretärin für eine Umzugsfirma. Nun möchte ich gerne nach Italien umziehen und mich dort mit meinen Kindern anmelden (residenza) damit sie in die Schule können. Ich werde weiterhin für die Firma arbeiten, nur in homeoffice.
    Darf ich meine deutsche Anmeldung und Krankenversicherung behalten?
    Mein Mann wird in Deutschland bleiben, da die Firma ihm gehört und ich bei ihm angestellt bin. Wir werden uns weder trennen noch scheiden, er wird regelmäßig nach Italien.
    Was ist mit dem Kindergeld?
    Ich hoffe, du kannst meine Fragen antworten, vielen Dank schon mal!

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Claudia,
      Du kannst meines Wissens einen Erstwohnsitz in Deutschland behalten.
      Wenn Du und Deine Kinder in Italien gemeldet seid, dann habt ihr auch ein Recht auf die staatliche KV, das Du aber nicht zwangsläufig nutzen musst.
      Kindergeld gibt es in Italien nicht, und das deutsche fällt natürlich weg.
      Wenn Du eine Residenza in Italien hast musst Du beachten und für Dich klären:
      – Du darfst in Italien nicht mehr mit einem KFZ mit deutschem (bzw generell ausländischem) Kennzeichen rumfahren
      – Du musst Dein KFZ und Führerschein nach Italien umschreiben lassen
      – Du musst, wenn Du Deine Hauptarbeitszeit in Italien verbringst, auch in Italien Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen
      – Du musst Deine deutschen Bankguthaben angeben bei der Steuererklärung und dafür eine Abgabe an den italienischen Fiskus entrichten
      Das waren die nervigen Aspekte, die guten kennst Du ja schon 😉
      LG und viel Spass!!!
      Kim

      1. Avatar von Kim Kruse
        Kim Kruse

        Hallo Claudia, Ulrike Cristina, die ist Anwältin und schreibt auch auf diesem Blog (https://italien-inside.de/author/ra-ulrike-cristina/), hat folgende Korrekturen meines Kommentars:

        1) Wenn der Vater der Kinder seinen Wohnsitz in Deutschland behält, kann die Familie weiter Kindergeld erhalten. Sogar eine Auszahlung an die Mutter ist möglich. Die Familienkassen haben dafür extra eine Auslandsabteilung mit Sitz in Nürnberg. Das Thema ist wie immer etwas komplex, aber ich denke, dass Claudia anspruchsberechtigt bleibt. Sie sollte ihre Familienkasse dazu fragen.
        2) es ist nicht richtig, dass man 2 Erstwohnsitze in D und ITA haben kann. In der Regel wird das zwar nicht kontrolliert und so haben viele natürlich diese Zwitterlösung, die aber nicht den Vorschriften entspricht: gehst du nach Italien und hast dort deinen Lebensmittelpunkt, d.h. länger als 90 Tage nacheinander und mehr als 180 Tage/Jahr, ohne von einer deutschen Firma als Arbeitnehmer entsandt worden zu sein, dann verpflichtet dich das deutsche Meldegesetz dazu, deine Ausreise unter Angabe deiner neuen Auslandsadresse zu melden. Solange Zustellungen an deine alte deutsche Adresse funktionieren, fällt es idR aber nicht auf, dass du dort nicht mehr lebst und deshalb sind Ordnungsstrafen so selten. Aber korrekt ist das trotzdem nicht.

        Ich hoffe, die Infos erreichen Dich noch rechtzeitig!!!
        LG
        Kim

  22. Avatar von Sven
    Sven

    Hallo , ich habe ein paar Fragen zur Anmeldung und Krankenkasse . Wie verhält es sich wenn ich mich in Italien anmelden will , besitze eine eigene schuldenfreie Immobilie und lebe rein von meinen Vermögen was auf deutschen Konten liegt : Gibt es Probleme wenn ich kein Einkommen habe und muss man eine Mindestsumme besitzen ? Wie ist es mit der Krankenkasse ? Oben steht , dass ich eine KK-Schutz vor der Anmeldung vorweisen muss und reicht dazu z.B. normale eine deutsche Auslandskrankenversicherung ? Ebenso steht , wenn die Anmeldung erfolgreich war , man in die kostenlose italienische KV gehen kann oder gilt dieses nur wenn man arbeitet bzw. eine deutsche Rente bezieht ? Könnte ich dann meine deutsche Auslands-KK wieder kündigen ? Vielen Dank liebe Grüsse Sven

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Sven, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Normalerweise brauchst Du einen Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis um Dich anmelden zu können. Bist Du mal angemeldet, kannst Du umgehend in die kostenfreie italienische KV.
      Ohne Arbeitsvertrag wird es mit der Anmeldung einfach etwas komplizierter. Es kann sein, dass ein Nachweis über Dein Vermögen in Deutschland ausreicht, oder jemand bürgt für Dich. Und oft habe ich gehört, dass Du eine für mindestens 1 Jahr gültige private KV benötigst.
      Frag am besten in der Gemeinde vor Ort nach.
      LG Kim

      1. Avatar von Sven
        Sven

        Hallo Kim , vielen Dank für die rasche Antwort . Eine Frage noch gilt eine deutsche Rente auch als Einkommen die man vorweisen kann , um die italienische KV zu bekommen .
        Vielen Dank und schönes WE

        1. Avatar von Kim Kruse
          Kim Kruse

          Hallo Sven, ich glaube schon. Man muss ja nur vorweisen, dass man dem italienischen Staat nicht zur Last fallen möchte. Aber um sicher zu sein, frag doch lieber vor Ort bei der entsprechenden Commune nach. Dann weißt Du auch, ob Du den Rentenbescheid übersetzen/beglaubigen lassen musst oder es so reicht.
          LG
          Kim

          1. Avatar von Sven
            Sven

            Recht herzlichen Dank Kim für die Tipps ! Ich habe gerade meinen Kumpel angeschrieben der soll das bei der Gemeinde erfragen , wo ich das Haus habe , ob etwas auf der bezahlten Variante der KV zumachen ist , obwohl ich kein Aupair oder Student bin . Student werde ich wohl nimmer mehr , aber vielleicht ein Aupair mit fortgeschrittenen Alter . Oder die akzeptieren die Bezahlung auch so . Von den Konditionen für eine Krankenkasse träumt man in Deutschland :
            „“““Wer muss in Italien für eine Gesundheitskarte bezahlen und wie viel kostet sie? Wenn Sie nach Italien ziehen, werden Sie beim italienischen Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) als „obligatorisch“ oder „freiwillig“ eingestuft. Ausländer, die nach Italien ziehen und einen Arbeitsvertrag haben (unabhängig davon, ob sie EU-Bürger sind oder nicht), müssen nicht zahlen. Sie gelten daher als obligatorisch und erhalten die Gesundheitskarte kostenlos.
            Andererseits umfasst die freiwillige Kategorie Studenten, die nach Italien ziehen, sowie Au Pairs oder religiöses Personal. Angehörige dieser Gruppen müssen eine jährliche Gebühr entrichten, die normalerweise bei 387 Euro liegt. Beachten Sie, dass dieser Betrag je nach Ihren Umständen und auch nach der Gebührenstruktur in der italienischen Region, in der Sie leben, variieren kann.““““““
            Hier der Link dazu : https://www.idealista.it/de/news/leben-in-italien/2020/12/23/8112-gesundheitswesen-in-italien-so-erhalten-sie-ihre-krankenversicherungskarte
            Danke und schönes Wochenende

  23. Avatar von Haki
    Haki

    Guten tag, bin verheiratet, habe einen kleinen Sohn, hauptwohnsitz in deutschland, möchte gerne eine residenze und gewerbe (Partita.Iva) anmelden.
    Aufgrund der Hauptbeschäftigung in Deutschland, kann ich nicht immer in italien sein, habe jemanden, der um mein Geschäft kümmert.
    Ich habe natürlich einen Steuerberater in italien organisiert, möchte trotzden eure Meinung , ob einen Problem habe, und worauf muss ich noch achten.

    Vielen Dank

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Haki, Dein Steuerberater hat Dir sicher schon gesagt, dass Du Dein Geldvermögen auf deutschen Banken in Italien angeben musst und auch darauf eine Art Steuer zahlen. Ansonsten fällt mir nur ein, dass Du Auto (und eigentlich auch Führerschein) umschreiben musst. Wenn Du eine Mietwohnung hast, musst Du Dich um die Müllgebühren kümmern. Und wenn Dein Kind mit Dir gemeldet ist, bräuchtest Du eine Strategie für die Pflichtimpfungen.
      LG
      Kim

  24. Avatar von Walther Höfinger
    Walther Höfinger

    Hallo,
    meine Frau (Österreicherin) hat 2012 ein Haus im Veneto gekauft, seither verbringen wir etliche Monate im Jahr in Italien. Meine Frau und ich (Ehemann und Mitbewohner) möchten in Kürze in unser Haus fahren. Der ADAC schreibt, dass die Fahrt zum Zweitwohnsitz gestattet ist, wenn man sich vor der Coronakrise angemeldet hat. Ich habe erfahren, dass in Italien keine Meldung für einen Zweitwohnsitz vorgesehen ist, es gibt nur Domicilio und Residenza, beides trifft bei uns nicht zu. Für eine Ferienwohnung bezw. Haus ist keine Anmeldung nötig. Können wir derzeit nich z in unser Haus fahren, weil wir uns nicht „angemeldet“ haben?
    Liebe Grüße
    Walther

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Walther, genau: Wer aus dem Ausland kommt / in Italien keinen Wohnsitz hat, kann sich aufhalten, wo er möchte. Die Einschränkungen, in einer bestimmten Region zu bleiben, gelten nur für Personen, die einen Wohnsitz in ebendieser Region haben. Es könnte aber sein, dass der Bürgermeister sich gegen Euren Aufenthalt stellt. Ist mir zumindest in der ersten Welle hier bei Freunden passiert. Fragt einfach vorher um Erlaubnis.
      LG
      Kim

  25. Avatar von Hermine
    Hermine

    Hallo Kim,

    ich habe bei dem Kommentar von Evelyn vom 11. März mitgelesen, weil mich das auch betrifft. Werde auch demnächst nach Südtirol ziehen, mit beiden Wohnsitzen. Kannst Du für Südtirol einen Steuerberater empfehlen, der sich auskennt? Ich suche einen neuen und fände es gut, der in dem Thema versiert ist.
    Ich möchte allerdings auch in Südtirol arbeiten, da ich gerade eine Ausbildung zur Wanderführerin mache.

    Weshalb sollte man das Auto ummelden, wenn man nach wie vor beruflich auch in Deutschland unterwegs iist?
    Reicht da nicht der EU-Führerschein?

    Besten Dank und herzliche Grüße aus München,
    Hermine

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Hermine,
      das Auto muss umgemeldet werden, weil Du ja in Italien die KFZ-Steuern zahlen sollst, wenn Du dort lebst. Wird unterschiedlich stark kontrolliert.
      Ich habe einen deutschsprachigen Steuerberater in Bozen, der hat mich sehr umfassend beraten: http://www.reschbernhard.it/
      LG und guten Start!
      Kim

  26. Avatar von Jennifer
    Jennifer

    Hallo,
    Was ist denn, wenn man ein Grundstück kauft und (erst einmal) dort im Wohnmobil lebt. Kann der Polizist dann veranlassen, dass man keine Residenza erhält? Und welche Konsequenzen hätte das? Müsste man dann ausreisen? Das Grundstück ist Bauland, aber es würde sicher länger dauern, bis die Genehmigungen alle da sind und das Haus bezugsfertig ist.
    Spielt es eine Rolle, ob das Grundstück eine Hausnummer hat? Da hört man so viel unterschiedliches.

    Vielen Dank für die Unterstützung

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Jennifer, ich bezweifle, dass man ohne Weiteres eine Residenza erhalten kann, ohne dass ein bestehendes Gebäude dazu genutzt wird. Frag mal bei Eurem Bürgermeister nach, inwieweit/wie lange das Leben im Wohnmobil dort überhaupt genehmigt würde. Und für die Residenza – vielleicht habt Ihr nette Nachbarn, bei denen Ihr Euch anmelden könnt, soweit das mit dem Wohnmobil in Eurer Geneinde nicht genehmigt würde . . .
      Viel Glück und LG
      Kim

  27. Avatar von Evelyn
    Evelyn

    Hallo Kim,
    Ich würde gerne folgendes fragen.
    Ich bin Deutsche und habe in Südtirol eine Wohnung gemietet. Mein Wohnsitz soll aus verschiedenen Gründen weiterhin in Deutschland bleiben wo ich auch krankenversichert (freiwillig gesetzlich) bin und das auch bleiben möchte. Ist das möglich mit der freiwillig gesetzlichen KV?
    Ich bin zwar regelmäßig in Deutschland an meinem ersten Wohnsitz aber verbringe mehr meiner Zeit in Südtirol.
    Da ich nicht arbeite wäre ich in Italien ja wohl nicht steuerpflichtig. Italienische Steuernummer hab ich auch schon.
    Wie soll ich am besten vorgehen?
    Ich hab hier schon gelesen, dass es rechtlich ok ist zwei erste Wohnsitze zu haben. Aber was für Konsequenzen hätte das für mich?
    z.B. Was ist mit meinem Auto? Kann ich einen ersten Wohnsitz in Südtirol haben ohne mein Auto ummelden zu müssen? Was gibt es sonst noch zu beachten?
    Danke für eine Auskunft.
    Viele Grüße,
    Evelyn

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Evelyn,
      es könnte nur sein, dass irgendwann das italienische Finanzamt vor der Tür steht und sich um unterschlagene Steuern/Sozialabgaben sorgt. Aber wenn Du definitiv nicht arbeitest, dann kannst Du das ja irgendwie erklären. Wenn Du den Wohnsitz in Italien hast, bist Du auch eigentlich dazu verpflichtet, Deine Geldvermögen, die auf ausländischen Konten liegen, beim Fiskus anzugeben, und Du musst pauschal dafür Steuern zahlen. Also eigentlich bräuchtest Du schon einen Steuerberater, der Dir eine Einkommensteuererklärung macht.
      Das Auto muss unbedingt umgemeldet werden, sonst kann es Dir passieren, dass Du richtig Ärger bekommst.
      Deine europäische KV-Karte wird eigentlich in Italien ohne Probleme akzeptiert. An Deiner Stelle würde ich die deutsche KV fragen, wie sie organisiert sind mit Ärzten im Ausland. Teilweise kannst Du zB in Italien kostenpflichtige Arztbesuche bei Deiner deutschen KV einreichen.
      LG
      Kim

  28. Avatar von Robert
    Robert

    Leider geht der Link zur pdf vom Generalkonsulat nicht mehr.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Robert, hab vielen Dank für den Hinweis!
      LG
      Kim

  29. Avatar von Philipp Greulich
    Philipp Greulich

    Liebe Kim,

    zuallererst möchte ich sagen, wie toll es ist, dass du so vielen Leuten mit deiner Seite hilfst!
    Wir, eine junge Familie mit Tochter (4) überlegen nach Italien zu ziehen.
    Ich bin fest angestellt und kann meinen Job Ortsunabhängig ausüben.
    Wir würden gerne jetzt die Chance ergreifen um nach Italien zu ziehen, jedoch möchten wir es uns offen halten, ob wir zurück nach Deutschland ziehen für den Fall dass es doch nicht das Richtige ist.
    Ich habe gelesen, dass man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten kann, sofern man unschlüssig ist – Hierbei könnten wir die Adresse meiner Eltern angeben.
    Meine Frage ist folgende:
    Haben wir mit Anmeldung eines Zweitwohnsitzen in Italien auch das Recht auf einen Kindergartenplatz für unsere Tochter?
    Ich freue mich auf deine Rückmeldung.

    Beste Grüße,
    Philipp

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Philipp,
      also wenn Ihr dauerhaft an einem Ort in Italien wohnt, dann meldet Ihr dort die Residenza an, das entspricht dem Erstwohnsitz. Dein deutscher Erstwohnsitz bleibt dabei bestehen, das ist nicht illegal.
      Damit hat Deine Tochter natürlich auch einen Kindergartenplatz. Wenn Du von Italien aus für eine deutsche Firma arbeitest, müsstest Du nur darauf achten, dass Du da entsprechend aufgestellt bist (https://italien-inside.de/in-italien-fuer-ein-deutsches-unternehmen-arbeiten-so-klappts/).
      LG
      Kim

  30. Avatar von gisa
    gisa

    Das ist ja lustig: Ich bin gerade auf der Suche, was es für Möglichkeiten gibt, dass mein Partner in Südtirol einen Wohnsitz anmelden könnte (er ist Deutscher, ist aber als Freiberufler wochenweise bei mir, ich auch Deutsche, aber Wohnsitz und Arbeit fix in Südtirol), damit wir bei der nächsten Grenzschließung nicht wieder vor der Situation stehen, dass er nicht nach Italien einreisen darf.
    Und was finde ich, eine Seite, wo sich einige andere die gleiche Frage stellen!
    Mir ist noch nicht ganz klar, ob er hier residenza beantragen kann, wenn sein Lebensmittelpunkt eigentlich nicht hier ist, bzw. was es für Alternativen gäbe.

  31. Avatar von Kim Kruse
    Kim Kruse

    Hi Leute, kurz allgemein eine Aktualisierung zum Stand der Grenzen: Sie könnten ab 3. Juni für Reisende innerhalb der EU wieder offen sein, wenn sich die Ansteckungen jetzt in der neuen Phase des „Zusammenlebens mit dem Virus“ in Grenzen halten. Vielleicht ist der Spuk bald vorbei.
    Hier findet Ihr auch immer mal wieder Updates zur Situation: https://italien-inside.de/corona-virus-in-italien-auflagen-fuer-die-bevoelkerung/
    LG!

  32. Avatar von Stefan Winkler
    Stefan Winkler

    Servus,
    ich habe im Februar ein kleines Haus ausserhalb von Rom gekauft. Mitte März bin ich zurück nach Deutschland, da ich dachte ich kann bald wieder zurück. Meine Lebensgefährtin (Italienerin), wohnt jetzt darin. Den Umzug hat sie erst Anfang Mai machen dürfen. Ich bin dort nicht gemeldet und habe lediglich den Kaufvertrag. Das ital. Konsulat in München und die deutsche Botschaft in Rom sind sich nicht sicher ob ich einreisen darf. Die Formulare zur Einreise hab ich aber das ist ja keine Garantie. Die Durchreise durch Österreich habe ich abgeklärt. Das ist kein Problem. Ist jemand in ähnlicher Situation oder hat Erfahrung in letzter Zeit gehabt? Vielen Dank, Stefan

  33. Avatar von Erik
    Erik

    Hi, eine Frage – wir als Familie wohnen in Deutschland (1. Wohnsitz), haben aber ein Haus in der Toskana, das seit vielen Jahren in Familienbesitz ist, und sind dort auch 2-3 Monate im Jahr. Kann ich einen zweiten Wohnsitz dort anmelden und erlaubt mir das eher eine Einreise nach Italien ? Bzw. auch bei künftigen ähnlichen Situationen ?

  34. Avatar von Marlene Schuster
    Marlene Schuster

    Ich have eine Frage, zu Der ich keine Antwort finde:
    Ich bin Deutsche und habe seit 2003 in England gelebt. Letzten Mai habe ich eine Wohnung in der Toskana gekauft, die ich jetzt ganzjährig bewohnen will.
    Um Resident hier Italien anzumelden, bräuchte ich anscheinend eine Abmeldebescheigung meines letzten wohnsitzes, den man Aber als in England wohnender nicht hat.
    Wie gehe ich vor?

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Marlene, da würde ich bei einer italienischen Botschaft in UK nachfragen, die werden das ja öfter haben, schätze ich . Oder umgekehrt, bei einer englischen Botschaft in Italien.
      Viel Erfolg!
      LG Kim

  35. Avatar von Lilli
    Lilli

    Hallo, ich bin Deutsche und wohne zurzeit alleine in der Wohnung meines Freundes in Südtirol. Auch er ist Deutscher, er hat die Wohnung letztes Jahr gekauft und möchte sie zukünftig an mich vermieten, da ich ganz nach Südtirol gehen will. Allerdings bin ich aktuell noch nicht in Südtirol angemeldet. Da ich kein Auto habe, komme ich gerade auch nicht nach Deutschland zurück. Darf ich mich JETZT gerade (Corona) als Deutsche hier in Südtirol aufhalten, wie gesagt, ich bin kein eigentlicher Tourist, sondern „wohne“ schon eher hier, habe nur die Anmeldung noch nicht erledigt und möchte in der akuten Lage ungern bei einem Amt aufkreuzen, da ich mir der rechtlichen Lage nicht sicher bin und nicht „ausgewiesen“ werden möchte. Leider kann mir keiner wirklich zuverlässig sagen, wie es sich momentan genau verhält rechtlich. Lieben Dank für eine Antwort !

  36. Avatar von Thomas Schneider
    Thomas Schneider

    Hallo zusammen
    Ich habe seit 11 Monaten eine Freudin in Rom. Sie hat eine Eigentumswohnung und wohnt dort mit ihrer Tochter seit ca. 20 Jahren.
    Sie ist französische Staatsbürgerin und arbeitet bei der UNO seit 25 Jahren.
    Ich bin Schweizer und in der Nähe von Basel wohnhaft.
    Jetzt mit dem Lockdown sind plötzlich alle Wege gesperrt, dass wir uns treffen können. Um das zukünftig vermeiden zu können möchte ich gerne einen Zweitwohnsitz bei ihr anmelden. Ist das wie bei Steffi vom 26. März?
    Ich gehe mich beim Einwohneramt zusammen mit meiner Freundin anmelden, dass ich hier ab und zu mit ihr wohne?
    Stellen die in der aktuellen Lage überhaupt Residenzias aus?
    Wie sieht das steuertechnisch aus? Bezahle ich Steuern in Italien auch wenn ich dort kein Geld verdiene? Wenn ja wieviel und wird das mit den Schweizer Steuern verrechnet?
    Vielen Dank für eure Antwort.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Thomas, Du kannst die Residenza in Rom beim Einwohnermeldeamt beantragen. Normalerweise wollen die da aber Lohnbescheid/Mietvertrag, etc. sehen. Es kommt drauf an: Ich würde es an Deiner Stelle versuchen, eben mit Deiner Freundin hinzugehen und zu fragen, was die da wollen, um Dir die Residenza zu geben. Manchmal machen die Behörden es kompliziert, manchmal ist es leicht. Wichtig ist halt, dass sie nicht den Eindruck bekommen, dass Du zum „Schmarotzen“ kommst. Also zeig auch Deine schweizer Krankenversichertenkarte vor, und bring vielleicht Deine letzten Lohnabrechnungen mit. Steuern zahlst Du eh in dem Land, wo Du das Geld erwirtschaftest und Dich normalerweise aufhältst, also da musst Du nichts fürchten.
      In der aktuellen Lage haben manche Behörden noch offen, aber mit Notbesetzung. Ich bin im Norden und die Lage ist recht angespannt, da würde ich nicht auf einen Plausch im Amt aufschlagen wollen, aber die Römer sind ja vielleicht gerade ganz gelassen, das kann ich leider nicht beurteilen.
      LG
      Kim

      1. Avatar von Thomas Schneider
        Thomas Schneider

        Super Danke!

      2. Avatar von Thomas Schneider
        Thomas Schneider

        Hallo Kim
        Ich habe nochmals eine Frage betreffend Residenzia beantragen.
        Muss ich da selber vor Ort sein oder könnte meine Partnerin den Antrag (Formular) vorausfüllen und ich lasse die Dokumente zukommen?
        Wäre sonst dieser Gang zur Einwohnerkontrolle ein Einreisegrund?

        1. Avatar von Kim Kruse
          Kim Kruse

          Hallo Thomas, Deine Freundin kann nur schon einmal hingehen und abklären, was die von Dir benötigen. Zur Anmeldung musst Du dann persönlich hin. Auch deshalb, weil nach ein paar Tagen der Antragstellung ein Polizist bei Euch vorbei kommt und kontrolliert, ob Du wirklich da wohnst/bist.
          Ich persönlich glaube nicht, dass es für eine Einreise reicht, aber frage doch mal in einem italienischen Konsulat in der Schweiz nach. Vielleicht geben die ja grünes Licht.
          Lieben Gruß,
          Kim

          1. Avatar von Thomas Schneider
            Thomas Schneider

            Hallo Kim
            Nachdem ja nun alles wieder normaler zugeht und meine Freundin und ich uns endlich wieder sehen konnten und die nächsten gemeinsamen Tage Ende Juni geplant sind, möchte ich nochmals auf diese Residenzia Geschichte zurückkommen.
            Meine Freundin meint, dass das für sie ein Problem werden könnte, wenn die Polizei eine Kontrolle macht ob ich dort wohne.

            Deshalb eine Frage:
            – Ist für die italienischen Behörden eine Residenzia gleichzusetzen mit „der wohnt überwiegend dort“ und kontrollieren das regelmässig? Oder ist es für die Behörden ok, dass ich da nur jeweils ein paar Tage im Monat dort bin um meine Fernbeziehung zu pflegen?

            Ich werde keine Steuern bezahlen müssen, da ich in der Schweiz arbeitstätig bin und meine Sozial- und Krankenkasse in der Schweiz habe.

            Danke für Deine Einschätzung.

          2. Avatar von Kim Kruse
            Kim Kruse

            Hallo Thomas, also außer dem Standard-Besuch zur Anmeldung hatte sich, bei mir zumindest, nie wieder jemand gemeldet.
            Wenn Du immer nur kurz Urlaub in Italien machst, benötigst Du ja auch keine Residenza.
            LG

  37. Avatar von Melanie
    Melanie

    Hallo Kim,
    ich bin Deutsche mit deutschem Wohnsitz. Mein Freund ist Südtiroler und hat eine eigene Wohnung in Südtirol. Derzeit pendle ich. Ich arbeite quasi in Deutschland und bin dort auch unter der Woche in meiner deutschen Wohnung. Freitags fahre ich über das Wochenende immer nach Südtirol. Dort wohne ich dann bei meinem Freund. Das mit dem pendeln wird auch die nächsten Jahre noch so sein. Kann ich mich in Südtirol mit einem Zweitwohnsitz melden? Muss ich trotzdem diese Zweitwohnungssteuer bezahlen, obwohl mir diese Wohnung nicht gehört und ich auch keine Miete bezahle? Ich würde gerne dort gemeldet sein, schon deshalb in dieser Zeit mit Corona, damit ich einen Grund angeben kann, warum ich nach Südtirol einreisen muss.

    1. Avatar von Steffi Mößinger
      Steffi Mößinger

      Hallo Kim, hallo Melanie,
      ich habe exakt das gleiche Problem. Mein Lebensgefährte ist Südtiroler und ich bin in Deutschland gemeldet und dort auch freiberuflich als Trainerin tätig. In meinen trainingsfreien Zeiten lebe ich in Südtirol, da wir dort gemeinsam einen Hof bewirtschaften. Aktuell bin ich seit Mitte Februar in Südtirol und verunsichert, ob ich mich hier ohne Wohnsitz aktuell überhaupt aufhalten darf. Der Südtiroler Bürgermeister meinte, dass ich meinen Wohnsitz in Südtirol anmelden könnte und trotzdem meinen Wohnsitz in Deutschland behalten könnte. Ich solle das mal mit meinem deutschen Bürgerbüro klären. Kennt ihr euch da aus?

      1. Avatar von Kim Kruse
        Kim Kruse

        Hallo Melanie und Steffi, also es ist rechtlich kein Problem, beide Residenzen zu haben. Ihr dürft nur nicht vom italienischen Gesundheitssystem profitieren oder Steuern hinterziehen. Und solange Euch eine Wohnung nicht selber gehört, müsst Ihr auch keine IMU oder so zahlen.
        LG
        kim

        1. Avatar von Kim Kruse
          Kim Kruse

          edit: Steffi, Du darfst auch als Touristin hier sein, füll einfach die Autocertificazione aus, wenn sie Dich kontrollieren mit der Adresse, wo Du Dich aufhälst. Take care!
          Kim

        2. Avatar von Stefanie Mößinger
          Stefanie Mößinger

          Hallo Kim, Danke für die Antwort. D.h. ich kann diese „Wohnsitzerklärung“ meiner Südtiroler Gemeinde ausfüllen und bei den Anmeldegründen angeben, dass ich meinen Lebensgefährten besuche bzw. zeitweise bei ihm wohne?

          1. Avatar von Kim Kruse
            Kim Kruse

            Hi Steffi, ja genau, wenn denen das reicht ist es doch super. Wahrscheinlich wollen die dann eine Unterschrift von Deinem Freund, oder eine Art „Bürgschaft“. Frag einfach, was die benötigen.
            LG und viel Erfolg,
            Kim

      2. Avatar von Stefanie Fili
        Stefanie Fili

        Hallo ich hab das gleiche Problem, kannst du dich bitte mal bei mir melden, per email

    2. Avatar von Stefanie Fili
      Stefanie Fili

      Hallo Melanie, kannst du im Moment nach Südtirol fahren?
      Ich hab das selbe Problem, ich darf nicht über die Grenze (bin von Österreich, er von Südtirol Italien)

    3. Avatar von Catharina Brandl
      Catharina Brandl

      Hallo Melanie , hallo Steffies

      Ich bin in der gleichen Situation wie ihr. Ich wohne in Bayern, mein Freund in Meran, zur Zeit gibt es keine Möglichkeit dorthin zu fahren. Überall wo ich nachgefragt habe (Polizei, Botschaft, Landesverwaltung) , wurde ich abgewiesen und es wurde nicht als notwendige Reise eingeschätzt. Seid ihr nach Südtirol gekommen? Was ist euer Plan? Meint ihr das mit dem Zweitwohnsitz beantragen klappt? Ich würde mich freuen, wenn wir Kontakt aufnehmen könnten!
      Liebe Grüße und viel Kraft,
      Cathy

    4. Avatar von Marika
      Marika

      Hallo, ich habe überrascht dass unsere Situation relativ häufig zu sein scheint – bei uns verhält es sich identisch so wie bei Melanie … hat denn nun schon jemand aus diesem Chat seit März probiert in Südtirol einzureisen ohne in Quarantäne zu müssen und gibt es schon neue Infos bzgl. Anmeldung Zweitwohnsitz- das hätten wir nämlich nun auch im Sinn … danke für Antworten und schönen Sonntag

      1. Avatar von Kim Kruse
        Kim Kruse

        Hallo Marika, bislang gilt die Regel, dass man vom Ausland ohne Residenza nicht aus privaten Gründen nach Italien einreisen darf. Und die die dürfen, weil arbeitstechnisch etc. nötig, müssen erstmal 2 Wochen in Quarantäne an ihrem Zielort. Also mit einem Zweitwohnsitz / Domicilio wird es nicht möglich sein, einzureisen. Und vom Ausland aus die Residenza zu bekommen geht auch nicht, denn man muss persönlich vorstellig werden.
        In Italien selber darf man immer noch nicht aus privaten Gründen von Region zu Region reisen, man munkelt, dass zB die Lombardei bis September „zu“ ist, also auch Italiener die in der Lombardei leben, nicht ihre Verwandten in einer anderen Region besuchen dürfen.
        Ein total irres Gefühl für die, die ihren Alltag in mehreren Regionen gleichzeitig leben. Italiener dürfen zudem immer noch nicht in ihre Zweitwohnungen fahren, auch wenn sich diese innerhalb derselben Region befinden, wo sie auch ihren Erstwohnsitz haben.
        Auf Lockerungen für Menschen die privat vom Ausland aus einreisen wollen, müssen wir wahrscheinlich entsprechend länger warten . . .
        LG kim

        1. Avatar von Doro
          Doro

          Hallo Marika und Kim
          Danke an Kim für die Infos. Wollte nur sagen, dass es in meinem Fall sogar ein verheiratetes Paar mit 2-jährigem Sohn trifft. Bei Grenzschließung war ich (Deutsche) mit Kind in Deutschland, wo auch mein Hauptwohnsitz ist, mein italienischer Mann aber in Italien. Dort ist seine Arbeit und sein Hauptwohnsitz, an dem freilich auch ich und unser Sohn sehr häufig wohnten. Jetzt führt kein Weg hin oder her. Seit 2,5 Monaten hat mein Sohn seinen Papa nicht mehr live gesehen, obwohl der ja auch ein Sorgerechg hat! Sagt mal, ihr Betroffenen, wollen wir nicht jede(r) mal einen Protestbrief an die Schengen-Abteilung der EU schreiben?

      2. Avatar von Desirée
        Desirée

        Hallo Marika,

        eine Frage, hat es bei euch geklappt? Konntest du einen 2. WOhnsitz anmelden? Ich versuche dasselbe auch – aus der Angst das die Grenzen wieder zugehen und bekomme fast bei keinem Amt eine qualifizierte Antwort.

        Würde mich freuen von dir zu hören.

        Liebe Grüße,

        Desirée

  38. Avatar von Gisela brueggemann
    Gisela brueggemann

    ich habe einen italienischen Freund schon 4-Jahre und ich wohne in Deutschland bin jetzt immer länger bei ihm in italien 6-8monate er bietet mir jetzt sein Appartment an ich kann dort kostenlos wohnen müste mich aber anmelden was mus ich machen

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Gisela, sorry für die späte Antwort! Geh am besten mit ihm zusammen zum Einwohnermeldeamt um zu gucken, was die von Dir brauchen für eine Residenza. Üblich sind Lohntüte/Arbeitsvertrag/Sparvermögen/private KV wenn Du es alleine versuchst. Aber vielleicht machen die es einfacher, wenn er für Dich bürgt. Viel Glück!
      LG Kim

  39. Avatar von Sara
    Sara

    Hallo Kim,
    Ich habe die Kommentare alle gelesen, aber nicht genau das gefunden, was ich brauche.
    Vielleicht kannst du weiterhelfen? Ich bin Italienerin, 56 Jahre alt und seit 53 Jahren in Deutschland, mein Mann ist Deutscher. Wir besitzen ein Eigenheim in Deutschland, in welchem wir mit unserem 19j. Sohn leben. Aufgrund eines Erbes können wir uns jetzt ein Haus im Veneto kaufen. Wir wollen das Haus in den nächsten Jahren renovieren und auch unsere gesamten Ferien dort verbringen, um später auch komplett in Italien zu leben.
    Ich möchte aber die Vergünstigung bekommen della prima casa, dazu muss ich mich doch anmelden? Ich habe nur die ital. Staatsangehörigkeit und mein Mann nur die deutsche.
    Vielen lieben Dank. Lieben Gruß aus Hamburg, Sara

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Sara, ja genau, man muss den ersten Wohnsitz dort haben, wo man die geringere IMU zahlen möchte. Ob es Einschränkungen gibt (also, dass man sich mindestens XY Zeit dort aufhalten muss, damit es nicht doch als Ferienwohnung gilt), weiss ich leider nicht.
      Wenn Ihr Euch dort anmelden möchtet, müsstet Ihr mal in der Gemeindeverwaltung dort anfragen, was es braucht, um sich anmelden zu können. Wenn man keinen italienischen Arbeitsvertrag hat, muss man oft andere Dokumente bringen, zB über eine private Krankenversicherung, ein gewisses Vermögen, etc…
      Viel Erfolg und Spass beim Renovieren!
      LG Kim

  40. Avatar von Marcus
    Marcus

    Hallo ich habe doch auch eine Frage, die schon teilweise beantwortet, aber vielleicht von mir nicht richtig verstanden worden ist. Ich arbeite nicht mehr, bekomme im nächsten Jahr eine grosszügig Firmenrente. Wir haben ein Haus auf Sardinien, indem wir bis zu 6 Monaten im Jahr leben(Domizilio?). Hier steht auch eine 125 Vespa mit deutschen Kennzeichen, die dringend eine Motorizatione bräuchte. Geht aber nicht. Kann mit dieser auch nicht nach Deutschland fahren, wo wir noch als Hauptwohnsitz gemeldet sind, wäre viel zu umständlich. Habe jetzt gehört, dass ich mich örtlich bei den Behörden für einen Aufenthalt länger als drei Monate anmelden muss. Kann man auf dieser Basis auch ein Fahrzeug in Italien anmelden ? Kann ja nicht den Erstwohnsitz nach Italien (Residente?) verlegen, da ich immer moch mehrheitlich in Deutschland lebe . Vielen Dank im Vorraus für eine Erläuterung

    1. Avatar von andreas scherff
      andreas scherff

      Hallo,ich habe Ihre Frage gelesen,aber konnte keine Antwort finden.
      Wie wurde Ihre Frage denn beantwortet,bzw. sind Sie jetzt schlauer ?
      Freue mich auf Antwort
      Andreas Scherff

  41. Avatar von Babsi
    Babsi

    hallo ich bin Pensionistin und habe mir über ein Immobilienbüro eine Wohnung für 9 Monate in Italien gemietet. Da ich leider noch absolut kein italienisch kann hat mich jemand vom Immo.Büro begleitet um mit mir diese Registriernummer zu holen. Jetzt kenn ich mich aber nicht genau aus !? Heißt das jetzt!??? ich hab dort nun den Nebenwohnsitz oder, muss ich mich trotzdem noch irgendwo melden? Denn laut Immobilienbüro ist für mich alles erledigt.
    Wie schaut das nun mit der Kurtaxe aus? Falls ich nicht angemeldet bin muss ich die dann für die ganzen 9 Monate täglich bezahlen? vielen dank für eure Hilfe!! liebe Grüße Babsi

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Babsi, welche Registriernummer haben die Dir besorgt und hast Du eine Meldebescheinigung erhalten? Du musst als Mieterin eigentlich zur Kommune und Müllgebühren zahlen. Aber vielleicht hat das Immobilienbüro sich ja schon um alles gekümmert? Ich fürchte, Du musst dort noch einmal nachfragen. Was die Kurtaxe angeht weiß ich nicht, wie das Deine Kommune handhabt…
      LG
      Kim

  42. Avatar von Turns
    Turns

    Hallo Kim.
    Ich habe ein Jobangebot in Italien und überlege mit Familie für einige Monate, vielleicht Jahre in Italien zu arbeiten. Meine Frau ist derzeit in Erziehungszeit. Daher will sie auf jeden Fall in Deutschland gemeldet bleiben. Auch ich würde wenn es möglich wäre am liebsten in Deutschland gemeldet bleiben um auch hier in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Wir würden für die Zeit in Italien eine Wohnung mieten und ich wäre angestellt oder freiberuflich tätig. Ist es möglich sich in Italien mit einer Mietwohnung nicht anzumelden und weiterhin in Deutschland gemeldet zu bleiben?

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo, wenn Du in Italien/von Italien aus arbeitest, dann bist Du in Italien auch sozialversicherungspflichtig. Also würde ich mich an Deiner Stelle in Italien anmelden und alles gesetzeskonform regeln. Dann hast Du auch Anrecht auf die italienische Krankenversicherung.
      Viel Erfolg und LG
      Kim

  43. Avatar von Sunny
    Sunny

    Hallo Kim,
    Ich möchte auch meinen Wohnsitz nach Italien verlegen und mich demzufolge in Deutschland abmelden. Meine Frau ist Italienerin (wir haben im Ausland geheiratet und es dann in Italien als unione civile eintragen lassen), ich würde mich daher in Italien als Angehöriger (famigliare a carico) anmelden. Bin aber momentan arbeitslos, könnte also kein Arbeitsverhältnis nachweisen. Könnte es da Probleme mit der Anmeldung bzw. Einschreibung in die italienische Krankenversicherung geben? Vielen lieben Dank im Voraus für deine Hilfe! Liebe Grüße, Sunny

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Sunny, da müsstet Ihr mal in der Comune vor Ort nachfragen. Manchmal reicht eine Autocertificazione des gemeldeten Partners, aber manche Beamte stellen sich stur und wollen zB eine private KV sehen. Frag einfach mal nach, sobald Ihr wisst, wohin es geht.
      Viel Erfolg und Zen,
      Kim

  44. Avatar von Stefanie
    Stefanie

    Hallo :-),
    mein Lebensgefährte und ich sind aktuell dabei uns ein noch fertig zu stellendes Rustiko auf Sardinien zu kaufen. Nun wurde uns geraten, dass ich mich auf jeden Fall dort anmelden soll um Steuern, etc. zu sparen. Wir werden aber auf jeden Fall die erste Zeit nur sporatisch dort sein, weil wir das Haus mit örtlicher Unterstützung selbst ausbauen werden und es somit noch etwas dauert bis es bezugsfertig ist. Wie ist das dann mit dem Wohnsitz? Auch werden wir die nächsten Jahre in Deutschland und Sardinien leben. Ich kann viel als Homeoffice arbeiten, was den Standort flexibel macht. Was für Konsequenzen hat das für den Aufenthalt in Deutschland, wir bleiben ja auch hier gemeldet. Geht das überhaupt? Vielen Dank, Stefanie

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Stefanie, also es ist rechtlich ok, in Deutschland gemeldet zu sein und gleichzeitig in Italien. Es sind halt viele Sachen zu beachten. Es geht bei dem Rat wahrscheinlich darum, die IMU zu sparen, weil die beim Erstwohnsitz nicht anfällt, oder? Da würde ich mich zur Sicherheit in der örtlichen Gemeinde erkundigen (oder bei einem Anwalt). Denn Du sparst als Anwohner bei IMU und Müllgebühren, etc. aber musst auch darauf achten, dass Dir die örtlichen Behörden da nicht „Kungelei“ vorwerfen. Außerdem könnte irgendwann Finanzamt und INPS bei Dir auf der Matte stehen, weil sie bei einem Erstwohnsitz evtl. erwarten, dass Du steuerpflichtig bist und auch Sozialabgaben abführen musst. Da muss Du dann wieder bescheinigen, dass Du in Deutschland Deine Steuern zahlst. Etc. Also ich würde an Deiner Stelle mit einem Profi sprechen, was für Rechte & Pflichten da wie abzuwägen sind, und was billiger aber auch stressfreier sein wird.
      Sorry, dass ich Dir da nicht wirklich konkret weiterhelfen kann!
      LG
      Kim

  45. Avatar von Simone
    Simone

    Hallo Kim, ich werde voraussichtlich von Dezember 2019 bis April 2020 eine Arbeit in Südtirol aufnehmen (Angestelltenverhältnis). Ob ich ab Mai weiterhin dort bleibe steht bisher noch nicht fest. Genügt hier die „Dichiarazione di Domicilio temporaneo“ oder sollte ich besser meinen Hauptwohnsitz nach Italien verlegen? Kann ich mit der Domicilio problemlos ein Konto bei einer italienischen Bank eröffnen? Vielen Dank vorab und liebe Grüße, Simone

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Simone, bei meinen Arbeitgebern musste es immer die Residenza sein, auch wegen der Lohnabrechnung. Was das Bankkonto angeht: Da benötigst Du oft einen italienischen Perso, um ein Konto zu günstigen Konditionen zu eröffnen, alles andere ist als „Ausländer“ zwar auch möglich, aber eben sehr aufwendig.
      LG
      Kim

  46. Avatar von Sascha Zeissler
    Sascha Zeissler

    Hey

    Ich arbeite auf einem Costa Schiff über eine Amerikanische Firma und habe, sowohl eine IT Steuernummer und zahle auch fleißig Steuern.
    Ich bin schon seit längerem beim überlegen, einen Wohnsitz in Italien anzumelden, jedoch ohne Wohnung.

    Ist dies möglich? Einen Wohnsitz zu melden ohne dort zu leben?

    Mein Problem ist, dass ich 10 Monate im Jahr auf einem Schiff lebe und den Urlaub von 2-6 Monaten verbringe ich außerhalb von Europa.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Sascha, also bei der Anmeldung in Italien kommt nach ein paar Tagen die Polizei ins Haus, um zu überprüfen, ob Du wirklich dort lebst. Danach ist es technisch möglich, eigentlich nur bei jemandem gemeldet zu sein, der die Post entgegennimmt. Das machen viele. Aber offizielle Möglichkeiten kenne ich nicht.
      Tut mir leid, dass ich da nicht weiterhelfen kann!
      LG
      Kim

  47. Avatar von Michael Praun
    Michael Praun

    Ciao Kim,
    ich bin deutscher Staatsbürger, gemeldet in Deutschland, Kameramann, freiberuflich, Rechnungssteller und habe eine GmbH.
    Ich habe die Möglichkeit für eine italienische Filmproduktion einen Film in einem Drittland, außerhalb der EU, zu realisieren, Arbeitszeitraum ca. 3 Monate. Mein Problem ist, daß diese Firma von mir, aus Gründen der italienischen Filmförderung, eine Rechnung mit italienischer Steuernummer verlangt, d.h. ich als in Italien lebender auftreten soll.
    Was müsste ich tun ohne mein Leben nach Italien zu verlegen? Hast du eine Idee auf die ich noch nicht gekommen bin?

    Tanti saluti dalla germania
    Michael

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Michael, wow, das klingt kompliziert!
      Du kannst zwar eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) beantragen, auch ohne Wohnsitz in Italien, aber eine UmsatzsteuerID meines Wissens nicht. Frag nochmal einen Steuerberater, ob es eine Möglichkeit gibt. Das Problem ist ja für Dich auch, dass Du Dich strafbar vor dem deutschen Fiskus machst, wenn Du ihm nicht gibst, was ihm gebührt, obwohl Du es müsstest.
      Mir fällt kein Workaround ein, tut mir leid.
      Hoffe, es klappt trotzdem,
      Kim

  48. Avatar von Concetta
    Concetta

    Ciao Kim,
    ich bin italienische Staatsbürgerin und mein Mann Deutscher. Wir haben vor uns ein Feriendomizil zu kaufen! Die Maklerin sagte ich brauche ein Dokument vom Bürgerbüro aus dem hervorgeht das ich registriert bin keine Immobilie in Italien besitze. Können Sie mir sagen wie das Dokument heißt und ob ich es auch beim Consulat beantragen kann?

    Nette Grüße
    Concetta

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Concetta,
      da musste ich auch eben nachsehen (https://it.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080212135402AA3RQuO&guccounter=1&guce_referrer=aHR0cHM6Ly9kdWNrZHVja2dvLmNvbS8&guce_referrer_sig=AQAAANJldZeihZaWeNdM6GmD_Aq14gXpPlabk-gnZ4qCVnJ5NJ0zTPpdwOuK8W1L5ye11DbEz3mCl9maOASb-u4WZWQHKvAwCmt8J6vmbk_VzANqfPUS6jQzqcXfRpw-O0KsimWnXevlwOp4zIQIwNaXtEcgzax2S7M_5MmldVwu0fIj) – es scheint, dass eine AUTOCERTIFICAZIONE ausreicht. Dazu gibt es Formulare in der Gemeinde, wo Sie Ihren Wohnsitz haben, oder Sie schreiben sie selber nach dem im Link vorgeschlagenen Schema.
      Viel Spaß im Feriendomizil!!!
      LG
      Kim

    2. Avatar von Concetta
      Concetta

      Ciao Kim,
      danke für die schnelle Antwort! Habe vergessen zu erwähnen das wir in Deutschland leben ,wie gehe weiter vor ?

      LG
      Concetta
      ich bin italienische Staatsbürgerin mein Mann Deutscher. Wir haben vor uns ein Feriendomizil zu kaufen! Die Maklerin sagte ich brauche ein Dokument vom Bürgerbüro aus dem hervorgeht das ich keine Immobilie

    3. Avatar von Ulrike Cristina

      Hallo Concetta, die Maklerin fragt nach einem Nachweis für die ital. Behörden, dass Sie in Italien gemeldet sind und dort noch keine andere Immobilie zu Eigentum haben – dies macht aber nur Sinn, wenn Sie überhaupt vorhätten, die Immobilie in Italien als Ihren Wohnsitz zu erwerben, denn dann gäbe es Vergünstigungen u.a. bei der Erwerbssteuer. Sie schreiben aber, dass Sie ein „Feriendomizil“ kaufen, das sollten Sie auch bei der Maklerin klarstellen. Für dieses „seconda casa“ ist der Nachweis nicht nötig, denn die Erwerbssteuer wird in voller Höhe fällig. Beste Grüsse U. Cristina

  49. Avatar von Elena
    Elena

    Hallo ….ich habe mal eine frage …wie melde ich den Müll für meine Ferienwohnung an und was kostet das —

  50. Avatar von Daniela
    Daniela

    Salve, ich bin Italienerin mit einem Deutschen verheiratet und mit ihm versichert. Vor sechs Jahren, als mein Mann in Pension gegangen ist, haben wir ein Haus in Sardinien gekauft und als mein erster Wohnsitz angemeldet, ich habe mich natürlich in Italien anmelden müssen, wo wir ein halbes Jahr leben. Von November bis April leben wir in Deutschland.. Meine Frage ist, ob ich mich unbedingt auch in Italien versichern muss.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Daniela,
      meinst Du die Krankenversicherung? Wenn Du gern den kostenlosen italienischen Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du Dich als Resident beim örtlichen ASL dazu anmelden und die Karte beantragen. Ist manchmal stressig, weil die Arbeitsverträge, Rentenbescheinigungen etc. sehen wollen. Wenn Du eh gut mit der deutschen Versicherung fährst, dann ist das aber vielleicht auch gar nicht nötig, denn mit Deiner deutschen Versichertenkarte kannst Du zum Hausarzt gehen und im Krankenhaus wirst Du auch behandelt. Es geht da aber immer nur um akute Sachen. Alles andere müsstest Du dann aus eigener Tasche zahlen. Ich würde an Deiner Stelle mal bei Deiner deutschen KV nachfragen, ob die irgendeine Kooperation mit Italien haben / Du eine Zusatzversicherung abschließen kannst, wenn Du Dich auch über den Notfall hinaus in Italien behandeln lassen möchtest. Oder ob sie nicht generell auch mit entsprechender Bescheinigung Kosten aus dem Ausland übernehmen für Behandlungen, die sie in Deutschland auch bezahlen würden, über den Notfall hinaus. Bei der Techniker hatten die mir das mal angeboten . . .
      Lieben Gruß
      Kim

  51. Avatar von Moller
    Moller

    Hallo, bin dieses Jahr innerhalb von Italien umgezogen. Habe mich im Januar mit Mietvertrag und meiner Steuernummer angemeldet. Die Policia Local war auch ein Paar Tage später da und hat kontrolliert. Jetzt habe ich ein schreiben erhalten das ich etwas nicht stimmen, würde man hätte mich dort nicht angetroffen. Ich bin Deutscher und Italiener .

  52. Avatar von Ulrike Eggers
    Ulrike Eggers

    Hallo
    Wir haben kürzlich ein kleines Haus in Italien gekauft und möchten es ausschließlich als Ferienhaus für uns nutzen. Nun stellt sich die Frage, ob wir in der Gemeinde dort under Haus als Zweitwohnsitz anmelden müssen.Wir waren bei der Gemeinde zur Anmeldung, aber man schickte uns wieder weg, weil wir keine „Krankenversicherung“ haben.
    Dies hat uns irritiert, da wir ja in Deutschland arbeiten und auch hier in Deutschland krankenversichert sind. Welche Unterlagen brauchen wir denn dann als Beleg für die Krankenversicherung? Die Krankenkassenkarte wurde nicht akzeptiert.
    Liebe Grüße Ulli

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Ulli, das klingt danach, dass die Beamten verstanden haben, dass ihr eine residenza wollt. Aber ihr wolltet nur einen domicilio anmelden, richtig?
      Für eine residenza benötigt ihr tatsächlich einen Nachweis über die KV. Bald kommt ein Artikel zu Einzelheiten, hat es noch Zeit oder seid ihr gerade vor Ort?
      Lg
      Kim

      1. Avatar von Ulrike Eggers
        Ulrike Eggers

        Mein Mann fährt kommendes Wochenende wieder nach italien und wollte sich dort anmelden bzw. registrieren. Wir wollen das Haus nur einige Wochen im Jahr für uns als Ferienwohnung nutzen und auch nicht als Ferienwohnung vermieten.
        Durch den Kaufvertrag sind wir Eigentümer. Reicht das nicht, um die IMU, Müll etc zu bezahlen oder müssen wir uns tatsächlich dort mit Zweitwohnsitz registrieren?

        LG Ulli

        1. Avatar von Ulrike Cristina

          Guten Tag Frau Eggers, wenn Sie ein Ferienhaus in Italien haben, besteht bei der dortigen Gemeinde keine (An)Meldepflicht. Durch den Kauf müssen Sie automatisch die steuerl. Pflichten erfüllen und Gebühren zahlen (Zweitwohnsteuer IMU, Müll TARI , Servicesteuer TASI). Die Gemeinde kennt Ihre Daten bereits über die Katasteranmeldung des Kaufs. Es gibt keine „Doppelresidenzen“ im Verhältnis zu Italien. Die Gemeinde war mit Ihrer Anfrage wohl überfordert: nur wenn Sie Ihren 1. Wohnsitz=residenza nach Italien verlegen wollen, benötigen Sie den Nachweis der Krankenversicherung.

  53. Avatar von Dieter
    Dieter

    Hallo Kim,
    Meine Frau und ich sind Deutsche und haben 1998 ein verfallenes Haus in Italien gekauft, mehrere Jahre lang selbst und mit Hilfe örtlicher Handwerker renoviert und ab dem Jahr 2002 bewohnt. Im gleichen Jahr haben wir uns in der Gemeinde angemeldet und die Carta di Soggiorno erhalten. Wir verbringen jedes Jahr circa 3 1/2 Monate in Italien und Hauptteil des Jahre in Deutschland. Wir sind in Deutschland krankenversichert. haben keine Einnahmen in Italien, eine Einkommensteuererklärung geben wir nur in Deutschland ab.
    Wir bezahlen die Müllabfuhr (Tari). Die Grundsteuer (IMU) ist 0, da wir dort unseren italienischen Wohnsitz haben, und die Höhe unterhalb der Freigrenze liegt.
    Jetzt überlegen wir, das Haus aus Altersgründen zu verkaufen oder zu vererben.
    Nun die Fragen:
    • Ist es in Ordnung, neben unserem Deutschen Erstwohnsitz auch eine Italienische residenza zu haben oder müssten wir die italienische Adresse als Zweitwohnsitz (seconda casa) anmelden?
    • Wenn wir das Haus verkaufen,
    o Ist dann italienische Einkommensteuer fällig?
    o Wenn ja, auf welchen Betrag bezieht sich die Steuer, (Verkaufspreis – Renovierungskosten – Kaufpreis) ?
    • Wenn wir das Haus vererben und die Erben das Haus verkaufen,
    o Fällt dann Deutsche oder Italienische Erbschaftssteuer an, oder sogar beide?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Dieter, da musste ich gerade bei „unserer Anwältin“ Ulrike Cristina nachfragen, so genau kenne ich mich da leider nicht aus. Also schon einmal:
      „Was falsch gelaufen ist (und leider häufig falsch gemacht wird): man kann nicht in 2 Ländern seinen Wohnsitz/Residenza haben. Wenn Dieter seinen Aufenthaltstitel und Anmeldung in Italien hat, kann er nicht gleichzeitig seine Steuererklärung in Deutschland machen … dieser Irrtum kommt häufig auf, da man in Deutschland einen „zweiten“ Wohnsitz anmelden kann, was aber auch nur in bestimmten Fällen geht zB. wenn man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohung in einer anderen Stadt hat oder Student ist. Fakt ist: wer in Italien gemeldet ist, muss grundsätzlich alle seine Einnahmen in Italien versteuern (Wohnsitzprinzip bei Einkommensteuern).“
      Zu allem weiteren (auch bei Verkauf/Erbfolge) kontaktiere bitte Cristina direkt – das sprengt unseren Rahmen, da müsste eine umfassendere Rechtsberatung stattfinden.
      Viel Erfolg bei der Klärung und alles Gute!
      Kim

      1. Avatar von Patricia Lehmuth
        Patricia Lehmuth

        Das ist doch so nicht richtig !!
        Wenn du als deutscher Staatsangehöriger in Italien und in Deutschland eine Residenza hast, dann ist immer Deutschland der erste Wohnsitz und Italien der zweite Wohnsitz. Ausserdem gibt es das Steuerabkommen zwischen Italien und Deutschland, dass Einkommen nicht doppelt versteuert wird.
        Arbeitet er also in Deutschland und hat seinen Wohnsitz da, zahlt er auch in Deutschland Einkommensteuer. Da habe ich mich genauestens informiert.
        Bei deutsch-italienischen Doppelresidenzen ist immer Deutschland bei deutschen Staatsangehörigen erster Wohnsitz.

        1. Avatar von kim
          kim

          Hi Patricia, Danke für Deinen Kommentar!
          Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz anmeldet/behält, ist das für die deutschen Behörden immer der erste Wohnsitz, denn man kann gar keinen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden, ohne einen Erstwohnsitz zu haben. Also das betrifft die Sicht der deutschen Behörden. Diese Info habe ich mir in Deutschland in einer Stadtverwaltung eingeholt, aber das ist ein paar Jahre her.
          Das Problem mit den Residenzen in Italien ist da glaube ich rein praktisch: Falls der italienische Fiskus mitkriegt, dass man sein Geld (bei Dieter ja nicht der Fall) in Italien erwirtschaftet, dann will der auch Steuern und Sozialabgaben in Italien bezahlt haben. Und akzeptiert nicht, dass man die bereits in Deutschland abgeführt hat. Aber wie gesagt betrifft das ja Dieter nicht, soweit ich seine Situation verstanden habe. Vielleicht will er seinen Fall spezifisch mit Cristina klären, seine Situation ist ja sehr komplex.
          Lieben Gruß,
          Kim

  54. Avatar von Peter

    Eine tolle , sehr hilfreiche Seite!
    Eine Frage: Ich habe vor 2 Jahren in der Lombardei ein Haus gekauft und bin dort ca. 3 Wochen im Jahr, weil ich noch in Deutschland arbeite. Nun möchte ich in Italien ein Auto kaufen und anmelden. Dazu brauche ich die „residenza“. Das „domicilio“ reicht dafür nicht. Die „residenza“ entspricht aber offenbar dem deutschen „Hauptwohnsitz“, mit allen Konsequenzen (Steuern, Krankenversicherung…) Gibt es keine „residenza“ als Nebenwohnsitz?

    1. Avatar von Patricia Lehmuth
      Patricia Lehmuth

      Ich kann hier nicht Antworten, weil der Computer hier sagt, meinen Kommentar hätte ich schon geschickt. DEFINITIF ist deine Antwort aber falsch. Deutschland
      Ist für einen Deutschen Staatsbürger mit Doppelresidenz in Italien immer erster Wohnsitz. Für mich stimmt die ganze Antwort nicht.

  55. Avatar von Peter Irmscher
    Peter Irmscher

    Hallo Kim,
    wir haben eine Wohnung in Lucca, die wir monentan 2-3 Monate im Jahr nutzen. Wir zahlen sehr viel IMU. Ist es sinnvoll sich mit einem Zweitwohnsitz anzumelden?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Peter, Du, das weiß ich nicht, ich habe das Thema in die Wunsch-Artikel-Liste aufgenommen.
      LG Kim

  56. Avatar von Russo
    Russo

    Hallo, ich bin auf der suche nach einem Haus, aber irgendwie gestaltet es sich als sehr schwierig.
    was für einen Mietvertrag muss ich haben um mich dort als Residenz anzumelden. Ich bin Italiener.

  57. Avatar von Mark
    Mark

    Hallo,

    Kann man sich in Italien anmelden, ohne einen Mietvertrag zu haben? Zum Beispiel, wenn man ein paar Monate in Airbnb oder immer wieder bei Bekannten wohnt?
    Ich habe beispielsweise vor, in Italien meine Basis zu haben, wäre aber immer wieder für kurze Zeit im Ausland.

    Wieviel Geld auf dem Konto reichen aus, um zu zeigen, dass man sich selbst versorgen kann?

    Liebe Grüße
    Mark

    1. Avatar von kim
      kim

      Hi Mark, das klingt spannend!
      Um Dich anzumelden kann auch ausreichen, dass ein Freund Dir unterschreibt, dass Du bei ihm wohnhaft bist. Du musst dann nur da anzutreffen sein, wenn die Lokalpolizei kommt um die Überprüfung zu machen (meist ein paar Tage nach Beantragung der Anmeldung).
      Wieviel Geld Du brauchst, richtet sich stark nach der Gemeinde in der Du Dich anmeldest. Geh da am besten mal vorbei.
      Lieben Gruß und viel Erfolg und Spaß!
      Kim

      1. Avatar von Mark
        Mark

        Liebe Kim,
        Im ufficio anagrafe beantragt man den permesso di soggiorno oder die Residenza, oder wie heisst es genau?
        LG
        Mark

        1. Avatar von kim
          kim

          Hi Mark, die Anmeldung ist die „Residenza“.
          LG
          Kim

  58. Avatar von Mark
    Mark

    Hallo,
    Was ist der einfachste und schnellste Weg für einen EU- Bürger, die italienische Staatsangehörigkeit zu bekommen? Ich weiss, das man 4 Jahre dort leben muss. Heisst das, man muss seit 4 Jahren dort angemeldet sein?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Mark,
      Ira hatte das Thema schon mal zusammengefaßt, hier der Artikel dazu: http://italien-inside.de/die-italienische-staatsbuergerschaft/
      Also falls Du mit einer Italienerin verheiratet bist, hast Du schonmal gute Karten 😉
      Das „in Italien leben“, also komplett und offiziell erreicht man legal eigentlich nur, wenn man sich fristgerecht anmeldet. Also ja: Du musst offiziell in Italien gemeldet sein, um die Staatsangehörigkeit auf diesem Wege erhalten zu können.
      Viel Erfolg!
      Kim

      1. Avatar von Mark
        Mark

        Kann man das irgendwie verkürzen, oder irgend wie anders nachweisen, das man schon seit 4 Jahren in Italien lebt?

        1. Avatar von kim
          kim

          Hallo Mark,
          das glaube ich nicht. Aber frag doch mal in Deinem italienischen Bürgerbüro nach, ob sie da einen anderen Weg sehen. Eine Beglaubigung von jemandem oder eine Autocertificazione . . . .
          Viel Erfolg!
          LG Kim

          1. Avatar von Mark
            Mark

            Vielen Dank Kim,

            Was meinst du mit Beglaubigung von jemanden und was ist eine autocertificazione?

          2. Avatar von kim
            kim

            Hi Mark,
            manche Verwaltungsvorgänge kann man nachträglich durchführen. ZB wer die Müllgebühr jahrelang nicht gezahlt hat, kann eine Selbstanzeige im entsprechenden Amt aufgeben und dann wird die Prozedur entsprechend aufgerollt.
            Meine Idee mit einer Beglaubigung oder Autocertificazione ist: Geh mal zu Deinem Bürgeramt und frage nach, ob es möglich ist, den Antrag auf Residenza für vor 4 Jahren zu stellen. Vielleicht reicht eine Selbstauskunft von Dir, dass Du eigentlich schon 4 Jahre vor Ort lebst (Autocertificazione – Formular liegt im Amt aus) oder es wird vielleicht eine Art Beglaubigung (der Bürgermeister sieht dich seit 4 Jahren regelmäßig und bestätigt Dir das) von jemandem akzeptiert? Du musst halt echt nachfragen ob es irgendeinen Weg gibt, mit dem Du an das Dokument kommen kannst. Und die Nebeneffekte kalkulieren (kann das Finanzamt Dich wegen Abgaben angehen, etc).
            Sorry, dass ich Dir da weiter nicht viel raten kann.
            LG
            Kim

  59. Avatar von Theresa
    Theresa

    Hallo Kim,
    deine Seite finde ich super, ich finde es gar nicht so leicht die richtigen Anlaufstellen zu finden um einige Fragen zum Thema „Ankommen in Italien“ beantworten zu können.
    Kannst du mir sagen, wie es mit der Krankenversicherung und den Steuern geregelt ist, wenn ich einen Hauptwohnsitz in Deutschland habe und einen weiteren Hauptwohnsitz in Italien anmelde. Meistens bin ich einen halben Monat in Deutschland (zum Arbeiten) und die andere Häflte in Italien bei meinem Mann, wo ich bisher noch nicht arbeite. Durch meine Arbeit bin ich im Deutschen Krankenvericherungssystem versichert, was ich auch erstmal so beibehalten möchte. Macht es Sinn einen weiteren Hauptwohnsitz anzumelden, oder macht es Dinge komplizierter? Vielen Dank schon für deine Rückmeldung!
    Liebe Grüße Theresa

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Theresa,
      hab vielen Dank für Deinen Kommentar!
      Die meisten Deutschen hier versuchen, keinen Wohnsitz in Italien anzumelden. Denn mal hier gemeldet, geht es los mit Meldepflicht Deiner Vermögenswerte im Ausland, dem Umschreiben von Führerschein und Ummelden des Autos und so weiter … Das „lohnt“ sich erst dann, wenn man unbedingt die italienische Krankenversicherung braucht, oder in Italien arbeitet.
      Lieben Gruß!
      Kim

      1. Avatar von Kurt
        Kurt

        Hallo Kim,
        Vielen Dank für die tolle Site zunächst mal! Ich habe eine Frage zu deinem Kommentar, dass viele Deutsche versuchen, keinen Wohnsitz in Italien anzumelden – meintest du da lediglich die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Italien oder generell, sich vor jedweder Meldung drücken? Und wenn zweiteres: Wie heikel ist das, wo und wie konkret sind die Gefahren?

        1. Avatar von kim
          kim

          Hallo Kurt,
          naja, wer den KV-Schutz und die Residenza nicht unbedingt benötigt, weil auch der Job noch komplett in Deutschland läuft und man nur ein paar Monate hier ist wie Theresa, wird – wie viele – versuchen, um die Bürokratie und zusätzliche Zahlungen (wie Besteuerung Deiner Vermögenswerte) „herum zu kommen“ und immer nur als Urlauber auflaufen.

          Viele Deutsche hier wandern nie „so ganz“ aus. Also sie melden vielleicht einen Wohnsitz in Italien an, aber ihr Gewerbe nicht und vor allem nicht das deutsche Auto. Bleiben doch immer auch in Deutschland gemeldet.
          Ich selber habe hier die Residenza und damit den Krankenversicherungsschutz. Und ich bin hier selbständig mit italienischer Steuernummer.

          Sobald man in Italien mit Kind und Kegel und Job ist, muss man aufpassen. Denn wenn Du durch „tricksen“ in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlst, obwohl Du in Italien lebst und (größtenteils) wirtschaftest, dann kann der italienische Fiskus irgendwann alles nachfordern, weil Du eigentlich in die italienischen Kassen hättest einzahlen müssen. Und es kann sogar dazu führen, dass Du vorbestraft bist. Also das ist dann ernst.

          Es ist halt kompliziert, wenn man wie Theresa (und viele andere) eigentlich nur eine bestimmte Zeit im Jahr in der Wahlheimat Italien ist, und das Standbein noch in Deutschland hat. Das muss man dann abwägen…

          LG
          Kim

  60. Avatar von Heidrun Winkler
    Heidrun Winkler

    Guten Tag,
    wir wollen als Rentner für mehr als 6 Monate nur eine Ferienwohnung anmieten. Weißt Du, ob wir uns anmelden müssen oder reicht die Meldebescheinigung des Vermieters aus? Vielen Dank!

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Heidrun, da bin ich leider überfragt. So lange alle Kosten getragen werden (Müllgebühren, etc) dürfte eigentlich niemand danach fragen. Um rechtlich sicher zu sein müsstet Ihr mal vor Ort in der Comune nachfragen, aber ich bin mir fast sicher, dass die da eher abwinken werden 😉
      Viele Grüße und eine gute Zeit auf jeden Fall!
      Kim

  61. Avatar von Bechir Beldziria
    Bechir Beldziria

    Hallo zusammen, ich arbeite in Deutschland und habe auch meinen ersten Wohnsitz dort. Wie sieht es aus, wenn ich in Deutschland weiterhin arbeite u in Italien meinen ersten Wohnsitz habe ?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Bechir,
      für die italienische Seite ist relevant, wo Du die Sozialversicherungsbeiträge abführst. Zahlst Du sie in Deutschland, kann es sein, dass Du irgendwann eine Nachzahlung an das italienische INPS leisten musst. Würde ich an Deiner Stelle vor der Änderung des Wohnsitzes gut abklären.
      LG
      Kim

  62. Avatar von Beck
    Beck

    Hallo, ich bin deutscher, wie auch Italiener.ich möchte jetzt meine Papiere komplett auf Italienisch ändern, das heißt einen italienischen Pass und meinen deutschen Führerschein auf Italienisch ändern.Was brauche ich dafür. Ich habe einen Wohnsitz, aber ich kann mich dort laut sage des Vermieters nicht anmelden. Was kann ich da machen.

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo, ich würde mal bei der Komune nachfragen, ob man die Vorlage des Mietvertrages umgehen kann. Bei mir hat damals eine Erklärung der Freundin gereicht, bei der ich gewohnt habe. Mit der Residenza kannst Du dann einen italienischen Personalausweis beantragen und mit dem widerum beim Straßenverkehrsamt den Führerschein umschreiben.
      Viel Erfolg!
      Gruß,
      Kim

  63. Avatar von Grit
    Grit

    Ich werde für maximal ein Jahr in Südtirol arbeiten und bei meinem Freund leben,bleibe aber in Deutschland gemeldet. Muss ich mich in Italien anmelden bzw. Residence beantragen?
    Liebe Grüße
    GritGri

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Grit, also wenn Du in Italien lebst, musst Du Dich nach spätestens 3 Monaten anmelden. Wenn Du in die allgemeine Krankenkasse möchtest, also nicht mehr in Deutschland krankenversichert bist, dann brauchst Du die Anmeldebescheinigung dafür. Also die Schritte wären
      1) Codice Fiscale
      2) Residenza
      3) Tessera Sanitaria (mit Arbeitsvertrag aufschlagen)
      Du kannst weiter in Deutschland angemeldet sein. Das ist kein Problem.
      Viel Spaß in Südtirol!
      LG
      Kim

  64. […] eigenen Berufskammern. Wenn Sie ständig in Italien bleiben, dann müssen Sie natürlich auch die Ansässigkeit (residenza) bei der Gemeinde […]

  65. Avatar von kim
    kim

    @grit, meinst Du diesen hier?

    Hallo Grit, da musste ich eben bei Ira nachfragen, die kennt sich da besser aus. Sie schreibt:

    den deutschen Personalausweis kann sie behalten.
    siehe: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html und
    https://uninex.eu/de/aktuelles-details/deutsche-mit-wohnsitz-im-ausland-und-das-recht-auf-den-personalausweis.html

    Als Deutsche braucht sie entweder den dt. Personalausweis oder dt. Reisepass, um sich ausserhalb Italiens auszuweisen.
    Sie kann den dt. und den ital. Perso haben!!
    Ob man den italienischen Personalausweis zwingend beantragen muss, wenn man in Italien lebt, weis ich nicht und ich finde auch im www auf die schnelle keine wirkliche Antwort. Ich habe meinen sofort nach der Wohnsitzanmeldung beantragt.
    Es ist auf alle Fälle einfacher ihn zu haben, bei Inps, Arbeit usw. Ich würde ihn beantragen.

    Bei Auto und Versicherung kenne ich mich so gar nicht aus. Punkte/Prozente=Schadensfreiheitrabatte?
    Falls ja, dann steht hier was dazu (gelber Kasten): https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Umzug_ins_EU_Ausland.pdf
    Ansonsten habe ich in ein paar Foren gelesen, dass es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. Man muss wohl direkt mit den Versicherungen sprechen, ob sie die Prozente anerkennen. Klappt aber wohl oft!

    Hoffe, das hilft schon weiter? LG
    Kim

  66. Avatar von Grit
    Grit

    Liebe Kim, danke für die schnelle Antwort. Kannst Du mir sagen, wie sich das mit dem deutschen Personalausweis verhält? Kann ich den behalten oder muss ich einen italienischen beantragen, wenn ich als deutscher Staatsbürger in Italien lebe? Und eine weitere Frage…gehen mir meine Prozente, die ich bei meiner deutschen Kraftfahrtversicherung erworben habe verloren, wenn ich mich mein Fahrzeug in Italien versichere?
    Tausend Fragen, man möchte so gerne alles richtig machen….
    Liebe Grüße
    Grit

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Grit, da musste ich eben bei Ira nachfragen, die kennt sich da besser aus. Sie schreibt:

      den deutschen Personalausweis kann sie behalten.
      siehe: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/02/Personalausweise/Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html und
      https://uninex.eu/de/aktuelles-details/deutsche-mit-wohnsitz-im-ausland-und-das-recht-auf-den-personalausweis.html

      Als Deutsche braucht sie entweder den dt. Personalausweis oder dt. Reisepass, um sich ausserhalb Italiens auszuweisen.
      Sie kann den dt. und den ital. Perso haben!!
      Ob man den italienischen Personalausweis zwingend beantragen muss, wenn man in Italien lebt, weis ich nicht und ich finde auch im www auf die schnelle keine wirkliche Antwort. Ich habe meinen sofort nach der Wohnsitzanmeldung beantragt.
      Es ist auf alle Fälle einfacher ihn zu haben, bei Inps, Arbeit usw. Ich würde ihn beantragen.

      Bei Auto und Versicherung kenne ich mich so gar nicht aus. Punkte/Prozente=Schadensfreiheitrabatte?
      Falls ja, dann steht hier was dazu (gelber Kasten): https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Umzug_ins_EU_Ausland.pdf
      Ansonsten habe ich in ein paar Foren gelesen, dass es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. Man muss wohl direkt mit den Versicherungen sprechen, ob sie die Prozente anerkennen. Klappt aber wohl oft!

      Hoffe, das hilft schon weiter? LG
      Kim

      1. Avatar von Grit
        Grit

        Liebe Kim, danke für deine Antworten .Leider kann ich diese nur zur Hälfte lesen, kannst Du diese vielleicht bei der Spalte mit den neuesten Kommentaren reinsetzen, dann kann ich es sicher komplett lesen.
        Liebe Grüße und vielen Dank
        Grit

  67. Avatar von Grit Oeser
    Grit Oeser

    Liebe Kim, endlich eine Seite gefunden, die richtig aufklärt…meine Frage: ich möchte meinen Wohnort aus Deutschland nach Meran verlegen und um sich hier anzumelden, sollte ich einen Mietvertrag und eine Krankenversicherung für die nächsten 10 Monate vorlegen, wenn ich noch keinen Arbeitsvertrag habe…kann ich eine solche freiwillige Krankenversicherung in Italien abschließen ? oder bleibe ich in Deutschland gemeldet bis ich eine Arbeit gefunden habe und melde mich erst dann um ?Die Wohnung wäre mit bei meinem italienischen Freund, der da schon lange lebt…Oder siehst Du einen anderen Weg?

    1. Avatar von kim
      kim

      Liebe Grit,
      hab vielen Dank für Deinen Kommentar! Ja, im Normalfall verlangt die Kommune eine in Italien abgeschlossene private Krankenversicherung, wenn Du noch keinen Arbeitsvertrag vorlegen kannst. Ich hatte da auch einen Thread in der Facebook-Gruppe „Deutsche Auswanderer in Italien“ gesehen, kann mich aber nicht mehr erinnern, wer da welche Erfahrungen hatte. Vielleicht magst Du da mal nachfragen. Ich persönlich würde mich in Deiner Situation vielleicht erst in Italien anmelden, wenn ich den italienischen Arbeitsvertrag habe. Du kannst ja unabhängig davon bei Ankunft schon einmal als Deutsche einen Codice Fiscale beantragen und einfach für den neuen Arbeitgeber Deine Adresse bei Deinem Freund angeben. Denke nicht, dass das problematisch wäre.
      Einen guten Umzug wünsche ich Dir!
      Kim

  68. Avatar von Giuseppe
    Giuseppe

    Hallo liebe Kim,

    erstmal ein großes Danke für all deine Informationen auf dieser Seite. Nun zu meinen Fragen:

    Meine Freundin (deutsche) und Ich (deutsch-italiener) werden mitte März nach Sizilien auswandern. Wir beziehen hier in Deutschland Arbeitslosengeld I und wollen diesen Anspruch mit nach Sizilien nehmen.

    So wie wir es verstanden haben, müssen wir uns deshalb direkt die residenza in Palermo beantragen und benötigen dazu auch einen Mietvertrag, richtig?

    Weißt du, ob zum beantragen der residenza ein „contratto affitto breve turistico“ ausreichend ist?
    Und hast du bisher Erfahrungen dazu gemacht oder gehört, wie das beantragen einer residenza bei Arbeitslosen funktioniert hat? Gibt es da extra Auflagen, auf die wir uns vorbereiten sollten?
    Ist es ausreichend den Krankenversicherungsschutz, den wir für drei Monate über das Arbeitslosengeld aus Deutschland bei der Beantragung der residenza vorzulegen?

    Fragen über Fragen…
    Ich hoffe du kannst uns helfen 🙂

    Liebe Grüße

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Giuseppe, es freut mich, dass Dir die Seite gefällt!
      Also der Vorgang ist grob dieser: Du meldest Dich und Deine Krankenversicherung in Deutschland beim Arbeitsamt ab, damit Du den Auslandsschein bekommst, mit dem Du in Italien dann Arbeitslosengeld beantragen kannst. (>> hier steht noch was dazu)
      Innerhalb von sieben Tagen nach dem Umzug (dessen Datum auch auf dem Schein vom deutschen Arbeitsamt steht), musst Du Dich mit diesem beim INPS in Italien melden. Dort benötigst Du dann schon Deinen Wohnsitz.
      Also Du musst gleich nach Ankunft RatzFatz zur Agenzia delle Entrate vor Ort um die Steuernummer zu erhalten. Dann umgehend zum Einwohnermeldeamt wegen der Residenza. Und hier wird es schwierig: Du musst ein Einkommen nachweisen (Arbeitsvertrag), um die Residenza zu erhalten. Und eine Krankenversicherung für die ersten Monate, wenn Du kein Einkommen hast. Ich hatte damals keine Krankenversicherung und keinen Arbeitsvertrag und das Amt hat meine Kreditkarte kopiert und abgelegt. Aber das ist 10 Jahre her, ich hatte schon viermal dort vorgesprochen UND meine beste Freundin kannte den Leiter der Behörde. Also erkundige Dich im Vorfeld gut, was das Einwohnermeldeamt in Palermo von Euch braucht. Bei der Gelegenheit müsstest Du auch erfahren, ob der Mietvertrag denen reicht. Das weiß ich leider nicht …
      Ich denke, am besten wäre es, wenn Ihr jemanden vor Ort habt, der in dieser „Ämter“-Sache drin ist und die Leute dort kennt. Man erhält von Schalterbeamten immer unterschiedlich Infos und das ist im Ernstfall dann blöd, wenn man mit Sack und Pack angekommen ist und doch noch was fehlt.
      Das Arbeitslosengeld wird vielleicht Monate brauchen, bis es bearbeitet ist und nur ein Teil dessen sein, was Ihr in Deutschland bezieht. Außerdem ist es zeitlich auf 6 Monate begrenzt und soweit ich weiß gibt es danach kein Amt, was – im Sinne eines Sozialamtes – das auffängt. Nur zur Info.
      Viel Glück Euch!
      Kim

  69. Avatar von Berndt
    Berndt

    Ich habe hier für 12 Monate eine Wohnung gemietet, möchte aber nach Ablauf des Mietvertrag dauerhaft in Italien bleiben. Der Vermieter will aber keinen anderen Mietvertrag machen. Jetzt habe ich wohl einen Touristenmietvertrag. Wo liegt da der Unterschied?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hi Berndt, also die „normalen“ Mietverträge binden den Vermieter sehr. Deshalb vermieten viele nur schwarz oder auch gar nicht und lassen die Wohnung lieber leer stehen. Was Mietverträge angeht hat Ira hier was dazu geschrieben.
      Alles Gute!
      Kim

  70. Avatar von Raphaela Sachse
    Raphaela Sachse

    Hallo Kim,

    Ich war heute bei der Von uns meiner Stadt, um meinen Wohnsitz dort anzumelden. Dort wurde mir gesagt dass der Personalausweis nicht ausreicht und ich einen Reisepass vorlegen muss. Da war ich erstmal verwundert, weil ich der Meinung war, in der EU braucht man keinen Reisepass. Jetzt bin ich quasi in einer Sackgasse, weil ich keinen Reisepass habe. Ich wollte nachfragen, ob das der Wahrheit Entspricht, dass ich einen Reisepass dafür brauche. Wenn Nein, dann kann ich mir diesen Zeitaufwand sparen um eine Reisepass in Deutschland zu beantragen.

    Vielen Dank

    MfG

    Raphaela Sachse

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Raphaela, ja da bin ich echt verwundert. Du hast einen deutschen gültigen Perso vorgelegt und in der Comune hat das denen nicht gereicht? Da würde ich in der nächsten Botschaft anfragen, bzw. beim nächsten Honorarkonsul. Und dort um Hilfe bitten.
      Hier findest Du eine Liste: http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/Startseite.html
      Viel Erfolg!
      Kim

  71. Avatar von Johannes Proby
    Johannes Proby

    Guten Tag.
    Frage? Welche Bedingungen zur Anmeldung müssen Rentner erfüllen,
    die ca. 8 Monate in Italien bleiben?
    Die Codice Fiscale ist bereits vorhanden.
    Einfach zur Gemeinde gehen und anmelden?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo,
      auch wenn Sie nur „kurz“ bleiben, müssten Sie die ganze Anmeldeprozedur durchlaufen. Das Einwohnermeldeamt könnte in Ihrem Fall den deutschen Rentenbescheid in Kopie haben wollen, um sicher zu stellen, dass Sie finanziell autonom sind. Am Besten wäre es, einfach in Ihrer örtlichen Komune nachzufragen. Vielleicht würden Ihnen die Sachbearbeiter dort – wenn auch unter der Hand – raten, sich gar nicht anzumelden, sondern als Tourist einfach die paar Monate zu bleiben. Denn mit der Anmeldung haben Sie ein Anrecht auf die kostenlose Krankenversicherung und ggf. staatliche Unterstützung. Deshalb ist die Anmeldeprozedur in Italien nicht einfach nur „mit dem deutschen Perso in die Stadtverwaltung gehen“, sondern recht umfangreich.
      Viel Spaß auf jeden Fall in Italien!!!
      Kim

  72. Avatar von Enzio Guratzsch
    Enzio Guratzsch

    Ciao Kim,

    Bin heute den letzten Tag Urlaub in Italien.
    Werde aber wie immer hierher kommen, weil ich auch hier im Piemonte künftig wohnen möchte. Falls die residenzia in der Provinz Como noch existiert, muss ich dann problemlos nach Piemonte umschreiben lassen? Oder wäre es günstiger sie dann neu in Verbania / Piemont zu beantragen?
    Andere Frage : ich bin Reisebus Fahrer in Deutschland, der Führerschein muss offenbar in jedem EU Staat aller 5 Jahre verlängert werden (Nachweis über Seminare und Reaktionstest bei einem Arzt).
    Wo könnte ich mich bei italienischen Busunternehmen der Region oder ganz Italien bewerben, gibt es da spezielle Möglichkeiten oder Anbieter?
    Salute, Enzio

    1. Avatar von kim
      kim

      Ciao Enzio, also ich würde direkt in der neuen Stadt zum Einwohnermeldeamt gehen, die können Dich dann sicher auch von dort aus abmelden (lassen) in Como.
      Was die Jobsuche angeht, weiß ich leider nichts, was Deine Berufsgruppe angeht. Da kann ich Dir empfehlen, mal in der Facebook-Gruppe „Deutsche Auswanderer in Italien“ nachzufragen – vielleicht hat jemand da mal das gleiche Problem gehabt oder kennt sich in dem Sektor einfach aus, und kann Dir weiter helfen.
      (Gib uns Bescheid, wie es gelaufen ist, dann wissen wir auch mehr! Dankeschön!)
      LG
      Kim

  73. Avatar von Enzio Guratzsch
    Enzio Guratzsch

    Salute, ich war von 1994 bis 2003 resident in Italia mit Arbeit (eigene Firma), hatte den deutschen Führerschein in einen Italienischen umgeschrieben, Auto und carta identità zunächst in provincia di Verbania, danach provincia di Como. Codice fiscale noch vorhanden. Lebe Seither wieder in Deutschland, möchte aber wieder ganz in Italien leben.
    Habe ich mit dem Wegzug aus Italien die residenzia verloren und müsste diese neu beantragen? Bleibt die codice fiscale lebenslang? Saluti, Enzio

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Enzio,
      die Steuernummer bleibt erhalten und ist so noch gültig. Was den Wohnsitz betrifft, kommt es darauf an, ob Sie sich damals abgemeldet hatten, als Sie nach Deutschland zurück gegangen sind. Haben Sie sich abgemeldet, sind Residenza und ASL-Versichertenkarte nicht mehr gültig und alles muss neu beantragt werden. Wenn Sie sich nicht abgemeldet hatten, dann kann es gut sein, dass Sie noch normal im Anagrafe und beim ASL geführt werden. Oder es gibt einen Vermerk bei Ihrem Namen, weil evtl Müllgebühren oder komunale Steuern nicht mehr bei Ihnen eingetrieben werden konnten und die Post als unzustellbar zurückkam. Da müssten Sie bei der Comune von Como nachfragen, aber es kann gut sein, dass das gar nicht fernmündlich geht, sondern Sie dort persönlich vorbei schauen müssen.
      Viel Erfolg!
      Kim

  74. […] also nicht ewig auf sein Geld warten will, sollte sofort nach Ankunft seinen codice fiscale und die residenza beantragen um schon bei der Antragstellung alles beisammen oder zumindest auf den Weg gebracht zu […]

  75. […] zu 150 Euro pro Termin verlangen. Es gibt aber auch ganz normale „Kassenärzte“. Wer in Italien gemeldet ist, und sich beim ASL krankenversichert hat, kann die Frauenärzte in Anspruch nehmen, die in den […]

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Kommentare

  1. Hallo, mir wurde der Führerschein wegen abgelaufener AustauschFrist bei Verkehrskontrolle entzogen. 110 euro strafe, Führerschein weg, Auto am Strassenrand stehengeblieben.…

  2. Hallo Kim, ich bin von meinem Arbeitgeber für 6 Monate nach Italien entsandt worden. Ich behalte für diese Zeit meinen…

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