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Steuerkolumne: In Italien als Freiberufler einsteigen

In der Redaktion von italien inside laufen immer wieder Leser-Fragen auf. Hier beantwortet Steuerberater Dr. Bernhard Resch eine Auswahl.

Ich bin letzten Oktober von Deutschland nach Italien gezogen. Ich bin Freiberufler und muss mich jetzt in Italien steuerlich registrieren. Wie stelle ich das am besten an? Ich wäre für jeden Tip dankbar.
Lieben Gruß,
Soryonne

Sehr geehrte Frau Soryonne,
Wenn Sie in Italien eine Wohnung mieten oder kaufen, dann brauchen Sie eine Steuernummer (codice fiscale).
Wenn Sie als Freiberuflerin Rechnungen ausstellen wollen, dann brauchen Sie eine Mehrwertsteuernummer. Um diese Mehrwertsteuernummer zu bekommen, müssen Sie genau angeben, was sie machen, weil jede Tätigkeit einen eigenen Tätigkeitscode hat.
Wenn sie Ihre freiberufliche Tätigkeit ausüben, dann müssen Sie sich auch in die Sozialversicherungsanstalt INPS eintragen. Ärzte, Anwälte, Psychologen usw. haben natürlich zusätzlich ihre eigenen Berufskammern.
Wenn Sie ständig in Italien bleiben, dann müssen Sie natürlich auch die Ansässigkeit (residenza) bei der Gemeinde beantragen.

Das wären so die ersten Schritte, welche ein Freiberufler in Italien unternehmen muss.

Dr. Bernhard Resch hat in Wien zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften promoviert und in London, München und Zürich Betriebspraktika absolviert. Nach der Ausbildung zum Gemeindesekretär war er als Verwaltungsrat in der Autonomen Provinz Bozen und dann als Vizedirektor des Steueramtes in Bozen tätig. Seit 1981 arbeit er in Bozen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Mediator.
Kontakt: Tel: 0039 0471266316 studio@reschbernhard.it Homepage

2 Antworten zu „Steuerkolumne: In Italien als Freiberufler einsteigen“

  1. Avatar von Frauke Quaaßdorff-van Doren
    Frauke Quaaßdorff-van Doren

    Sehr geehrter Herr Dr. Resch,
    ich werde Anfang des Jahres zu meinem Partner nach Italien ziehen, wir habe dort gemeinsam ein Haus gekauft und ich werde auch die Residenz beantragen und dort steuerpflichtig sein. Nun bin ich in Deutschland selbstständig als Englischlehrerin tätig, unterrichte online, und möchte meine Schüler aus Italien weiter betreuen. Hier bin ich Mehrwertsteuerbefreit und nach Abschluss eines Vertrags werden die monatlichen Beiträge überwiesen ohne das ich eine Rechnung stelle.
    Welche Schritte muss ich gehen wenn ich keine Rechnungen stelle und ist das überhaupt erlaubt?
    Des weiteren vermiete ich in Deutschland ein kleines Haus und hatte vom Finanzamt erfahren dass ich das in Deutschland versteuern muss. Stimmt das und kann ich kosten aus Deutschland in Italien gelten machend umgekehrt?
    Vielen Dank im Voraus, Frauke v. D.

  2. Avatar von Alicja Teulings
    Alicja Teulings

    Sehr geehrter Herr Dr.Resch,
    ich habe die Absicht als Freiberufler in Home Office in Italien arbeiten ( als Kunden Service Berater für eine deutsche Firma).
    Wie viel Steuer und Sozialabgaben muss ich bezahlen?
    Lohnt sich das mit Vergleich zu Arbeit als Angestellte in einer ital. Firma?
    vielen Dank für Ihre Antwort
    Alicja Teulings

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