In der Redaktion von italien inside laufen immer wieder Leser-Fragen auf. Hier beantwortet Steuerberater Dr. Bernhard Resch eine Auswahl.
Ich bin letzten Oktober von Deutschland nach Italien gezogen. Ich bin Freiberufler und muss mich jetzt in Italien steuerlich registrieren. Wie stelle ich das am besten an? Ich wäre für jeden Tip dankbar.
Lieben Gruß,
Soryonne
Sehr geehrte Frau Soryonne,
Wenn Sie in Italien eine Wohnung mieten oder kaufen, dann brauchen Sie eine Steuernummer (codice fiscale).
Wenn Sie als Freiberuflerin Rechnungen ausstellen wollen, dann brauchen Sie eine Mehrwertsteuernummer. Um diese Mehrwertsteuernummer zu bekommen, müssen Sie genau angeben, was sie machen, weil jede Tätigkeit einen eigenen Tätigkeitscode hat.
Wenn sie Ihre freiberufliche Tätigkeit ausüben, dann müssen Sie sich auch in die Sozialversicherungsanstalt INPS eintragen. Ärzte, Anwälte, Psychologen usw. haben natürlich zusätzlich ihre eigenen Berufskammern.
Wenn Sie ständig in Italien bleiben, dann müssen Sie natürlich auch die Ansässigkeit (residenza) bei der Gemeinde beantragen.
Das wären so die ersten Schritte, welche ein Freiberufler in Italien unternehmen muss.
Dr. Bernhard Resch hat in Wien zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften promoviert und in London, München und Zürich Betriebspraktika absolviert. Nach der Ausbildung zum Gemeindesekretär war er als Verwaltungsrat in der Autonomen Provinz Bozen und dann als Vizedirektor des Steueramtes in Bozen tätig. Seit 1981 arbeit er in Bozen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Mediator.
Kontakt: Tel: 0039 0471266316 studio@reschbernhard.it Homepage
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