In der Redaktion von italien inside laufen immer wieder Leser-Fragen auf. Hier beantwortet Steuerberater Dr. Bernhard Resch eine Auswahl.
1) Kann ich meine deutschen Bankkonten beim Auswandern nach Italien behalten?
Natürlich können Sie Ihre deutschen Bankkonten beim Auswandern nach Italien behalten. Es ergibt sich vielmehr die Frage, ob Sie überhaupt in Italien ein Bankkonto brauchen. Auf alle Fälle ist es mit Kosten verbunden, die Sie genau abschätzen sollten. Sie können in Italien überall mit Ihrer deutschen Bankomatkarte bezahlen. Auf alle Fälle haben Sie mehr Überblick, wenn Sie nicht zu viele Bankkonten haben. Ihre wohnungsgebundenen Dienstleistungen wie Strom, ENEL-, Gas- und Wasserrechnungen können Sie sich auf Ihr Hausbank domizilieren lassen, dh. Diese Rechnungen werden auf Wunsch automatisch von Ihrem Bankkonto in Deutschland abgebucht. Nur Steuern müssen Sie mit dem Formular F24 über italienische Banken einzahlen. Deshalb biete ich diese Dienstleistung vielen Kunden an, welche die Steuern über mein Bankkonto einzahlen.
2) Was muss ich wo angeben, um alles gesetzeskonform zu machen?
Wenn Sie in Italien eine Wohnung haben, dann sind Sie zur Einzahlung der am 16. Juni und am 16. Dezember fälligen Liegenschaftssteuer IMU verpflichtet, es sei denn Sie sind in Italien ansässig und müssen die Ansässigkeit (residenza) besitzen oder erst beantragen, dann sind Sie von der Liegenschaftssteuer IMU befreit. Dann sind Sie Sie aber zur Erklärung und Versteuerung Ihres Welteinkommens und Vermögens in Italien verpflichtet, mit Ausnahme der Rente die Sie aus Deutschland bekommen und dort auch versteuern.
3) Bin ich für die Zinserträge in Deutschland oder Italien steuerpflichtig?
Wenn Sie in Italien ansässig sind, dann müssen Sie natürlich auch die Zinserträge in Italien versteuern.
4) Wie hoch sind die Steuern und wo gebe ich die an?
Die Steuersätze gehen von 5 % für Mindestunternehmen unter ganz bestimmten Voraussetzungen bis 43 % je nach Einkommen. Die Einkommen und Steuern müssen natürlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
5) Wenn ich die Steuern nur in Italien bezahle, muss ich meine deutsche Bank oder den deutschen Fiskus informieren?
Ihre Deutsche Bank interessiert es nicht, wo Sie Steuern bezahlen. Wenn Sie nicht mehr in Deutschland ansässig sind, dann müssen Sie natürlich in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz abmelden.
6) Wie ist es eigentlich mit anderen Vermögenswerten wie Immobilien etc.?
Alle in Italien ansässigen Personen müssen ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen im Ausland erklären und mit 2 Promille versteuern. Giro- und Sparkonten im Ausland werden allerdings nur mit 34,00 Euro pro Konto über 5.000,00 Euro versteuert.
Dr. Bernhard Resch hat in Wien zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften promoviert und in London, München und Zürich Betriebspraktika absolviert. Nach der Ausbildung zum Gemeindesekretär war er als Verwaltungsrat in der Autonomen Provinz Bozen und dann als Vizedirektor des Steueramtes in Bozen tätig. Seit 1981 arbeit er in Bozen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Mediator.
Kontakt: Tel: 0039 0471266316 studio@reschbernhard.it Homepage
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