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Steuerkolumne: Nach Italien auswandern und das deutsche Bankkonto behalten

In der Redaktion von italien inside laufen immer wieder Leser-Fragen auf. Hier beantwortet Steuerberater Dr. Bernhard Resch eine Auswahl.

1) Kann ich meine deutschen Bankkonten beim Auswandern nach Italien behalten?

Natürlich können Sie Ihre deutschen Bankkonten beim Auswandern nach Italien behalten. Es ergibt sich vielmehr die Frage, ob Sie überhaupt in Italien ein Bankkonto brauchen. Auf alle Fälle ist es mit Kosten verbunden, die Sie genau abschätzen sollten. Sie können in Italien überall mit Ihrer deutschen Bankomatkarte bezahlen. Auf alle Fälle haben Sie mehr Überblick, wenn Sie nicht zu viele Bankkonten haben. Ihre wohnungsgebundenen Dienstleistungen wie Strom, ENEL-, Gas- und Wasserrechnungen können Sie sich auf Ihr Hausbank domizilieren lassen, dh. Diese Rechnungen werden auf Wunsch automatisch von Ihrem Bankkonto in Deutschland abgebucht. Nur Steuern müssen Sie mit dem Formular F24 über italienische Banken einzahlen. Deshalb biete ich diese Dienstleistung vielen Kunden an, welche die Steuern über mein Bankkonto einzahlen.

2) Was muss ich wo angeben, um alles gesetzeskonform zu machen?

Wenn Sie in Italien eine Wohnung haben, dann sind Sie zur Einzahlung der am 16. Juni und am 16. Dezember fälligen Liegenschaftssteuer IMU verpflichtet, es sei denn Sie sind in Italien ansässig und müssen die Ansässigkeit (residenza) besitzen oder erst beantragen, dann sind Sie von der Liegenschaftssteuer IMU befreit. Dann sind Sie Sie aber zur Erklärung und Versteuerung Ihres Welteinkommens und Vermögens in Italien verpflichtet, mit Ausnahme der Rente die Sie aus Deutschland bekommen und dort auch versteuern.

3) Bin ich für die Zinserträge in Deutschland oder Italien steuerpflichtig?

Wenn Sie in Italien ansässig sind, dann müssen Sie natürlich auch die Zinserträge in Italien versteuern.

4) Wie hoch sind die Steuern und wo gebe ich die an?

Die Steuersätze gehen von 5 % für Mindestunternehmen unter ganz bestimmten Voraussetzungen bis 43 % je nach Einkommen. Die Einkommen und Steuern müssen natürlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

5) Wenn ich die Steuern nur in Italien bezahle, muss ich meine deutsche Bank oder den deutschen Fiskus informieren?

Ihre Deutsche Bank interessiert es nicht, wo Sie Steuern bezahlen. Wenn Sie nicht mehr in Deutschland ansässig sind, dann müssen Sie natürlich in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz abmelden.

6) Wie ist es eigentlich mit anderen Vermögenswerten wie Immobilien etc.?

Alle in Italien ansässigen Personen müssen ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen im Ausland erklären und mit 2 Promille versteuern. Giro- und Sparkonten im Ausland werden allerdings nur mit 34,00 Euro pro Konto über 5.000,00 Euro versteuert.

Dr. Bernhard Resch hat in Wien zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften promoviert und in London, München und Zürich Betriebspraktika absolviert. Nach der Ausbildung zum Gemeindesekretär war er als Verwaltungsrat in der Autonomen Provinz Bozen und dann als Vizedirektor des Steueramtes in Bozen tätig. Seit 1981 arbeit er in Bozen als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Mediator.
Kontakt: Tel: 0039 0471266316 studio@reschbernhard.it Homepage

21 Antworten zu „Steuerkolumne: Nach Italien auswandern und das deutsche Bankkonto behalten“

  1. Avatar von Stefan Melzner
    Stefan Melzner

    Hallo, eine Frage: ich habe meinen Erstwohnsitz in Italien und werde auch dort besteuert. Nun möchte ich Geld auf einer italienischen Bank anlegen und die entsprechenden Zinsen bekommen. In Italien gibt es ja keine Quellensteuer, muss ich Zinsgewinne dann in der Einkommenssteuer angeben? Danke für eine Antwort …

  2. Avatar von Bernhard Wachter

    Sehr geehrter Hr Fr Resch,
    für den rogito (unterzeichneter premesso) werden wir den Rest-Kaufpreis für eine Whg in Venetien per Zirkularscheck zahlen.
    Dafür muss ich als Österreicher ein Bankkonto in Italien eröffnen.
    Kann ich im Anschluss das Konto wieder kündigen und die Steuern, Condominiumgebühren, Strom, TARI, … via österr. Bsnkkonto bezahlen?

    vielen Dank
    Bernhard

  3. Avatar von Uwe Rabolt
    Uwe Rabolt

    Ich hätte auch gerne mal eine Frage… Ich wohne bereits in Italien, bin aber noch in D gemeldet, zahle in D Steuern und KV-Beiträge. Ich habe ein Girokonto in Italien und eines in Deutschland, beide mit Guthaben, aber OHNE Zinsen darauf. Das Haus in Deutschland wird verkauft. Mir stellt sich die Frage, wo ich am Ende des Tages gemeldet sein möchte. Ich beziehe keine Einkünfte, keine Miete, keine Zinserträge, keine Rente, sondern lebe aktuell von der Substanz. Worauf müsste ich als Deutscher mit Residenza in Italien Steuern bezahlen?

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Uwe, Du müsstest in Italien die normale Steuererklärung „730“ machen. Vermögen auf ausländischen Konten muss angegeben werden.
      Für eine Simulation könntest Du mal einen Steuerberater fragen. Rechtlich ist es eigentlich nicht erlaubt, zwei erste Wohnsitze zu unterhalten, also falls Du eh vorhast, in Italien zu bleiben, wäre es wahrscheinlich sogar schon deshalb kleverer, in Italien Steuern zu zahlen, bevor irgendwann in 10 Jahren das italiensiche Finanzamt und INPS mal nachfragen, was eigentlich so an Beiträgen fällig gewesen wäre und Nachzahlungen verlangen bzw. alles akribisch nachprüfen für die Zeit, in der Du schon einen Erstwohnsitz in Italien hattest, aber nie was angegeben/eingezahlt hast.
      LG
      Kim

  4. Avatar von Yvonne Hauswald
    Yvonne Hauswald

    Ich bin Deutsche und wohne in Italien ,muss aber mein noch bestehendes konto in Deutschland in Italien mit angeben. Meine Frage ist,nach was für einem Nachweis muss ich bei meinen deutschen Bank fragen. Gibt es ein bestimmtes Formular wonach ich fragen muss oder muss ich meine kontoauszuege angeben?

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Yvonne, ich habe nie einen Nachweis von meiner deutschen Bank beigelegt sondern einfach die Beträge angegeben, die in DE liegen. Das hat bislang niemand angemerkt/nachgefragt. . .
      LG
      Kim

  5. Avatar von Frank
    Frank

    Hallo,
    mein Vater (82 Jahr, Pensionär, Residenz in Italien) wurde von der Agenzia dell’Entrate kontaktiert und zu Konto-Bewegungen von seinem deutschen Konto gefragt. Nachweise werden und wurden zu einzelnen Konto-Bewegungen gefordert, mit wiederkehrender 8 oder 14-Tage-Frist. Es werden zudem Unterlagen aus 2016 gefordert, die bei seiner Hausbank (VoBa) gänzlich unbekannt sind (spezielle Jahres-Übersichten). Die Agenzia d. E. haben nach eigener Aussage Einsicht auf Bank-Konten im EU Ausland, solange der Konto-Inhaber in Italien Residenz geniesst. Muß er diesen Aufforderungen nachkommen? Er hat natürlich Sorge das dies nun Jahr für Jahr (2017, 2018 …) geschieht.
    Dank & Grüße Frank (Sohn)

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Frank, tatsächlich ist man mit Residenza in Italien dazu verpflichtet, Auslanskonten anzugeben. Und jeweils die Höhe des Vermögens darauf. Das passiert normalerweise jährlich mit der Einkommensteuererklärung. Dort lädt man die Nachweise noch nicht hoch, die müssen erst erbracht werden, wenn der Fiskus kontrolliert.
      ja, es kann gut sein, dass die nun jedes jahr nachhalten, und entsprechde Strafen gezahlt werden müssen.
      Vielleicht lieber zur Unterstützung einen italienischen Steuerberater (zB http://www.reschbernhard.it/) hinzuziehen …
      LG Kim

  6. Avatar von Peter
    Peter

    Ich bin ein deutscher Rentner und beziehe eine kleine italienische Rente, die ich jährlich beim deutschen Finanzamt anmelde. Bisher bekam ich dazu auf E-Mail-Anforderung beim INPS Bozen jedes Jahr als Rentenbescheinigung das persönliche Formular CU = Certificazione Unica. Nun teilte man mir aus Bozen mit, dieses Formular würde nicht mehr an Rentner verschickt. Was soll ich nun machen. Reicht dem Finanzamt auch eine summarische Auflistung meiner ital. Renteneinkünfte?

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Peter,
      das deutsche Finanzamt kann wahrscheinlich schon etwas mit der italienischen Steuernummer und einem Auszug aus Deinem persönlichen INPS-Online-Account was anfangen. Ich würde es einfach mal so versuchen.
      LG
      kim

  7. Avatar von Sven
    Sven

    Hallo ! Wie ist es mit einem deutschen Aktien-Depot in Italien ? Das Dividenden bzw. Gewinnverkäufe in der Steuer angegeben werden ist wohl wahrscheinlich , aber wie wird das Depot als Vermögen angesehen ? Sind das dann die 2% , die 34e über 5000 oder ein Depot gar nicht ? Sind Gewinn/Verlust-Verkäufe auch anrechenbar in Italien ? Vielen Dank und Liebe Grüße Sven

  8. Avatar von K. Holzmann
    K. Holzmann

    Hallo,
    Ich lebe in Italien, meine minderjährige Tochter hat eine Erbschaft zugesprochen bekommen und ich möchte ein Konto für sie eröffnen. Ich frage mich, wenn ich ein Jugendkonto in Deutschland eröffne, auf dem über 5000 Euro deponiert werden, müssen wir als Eltern in Italien die Steuern für dieses Konto bezahlen?

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo, ich habe bei meinem Steuerberater nachgefragt: Bankkonten im Ausland bis zu einem mittleren Kontostand von 5.000,00 Euro sind in Italien steuerfrei. Höhere Beträge müssen erklärt werden und man zahlt 32,00 Euro pro Jahr. Eltern müssen dabei die Steuererklärung für ihre minderjährigen Kinder vorlegen.
      Falls noch Fragen offen sind, wendet Euch doch am besten direkt an Dr. Resch:
      http://www.reschbernhard.it/
      Tel. ++39/0471/266316
      studio@reschbernhard.it

      LG,
      Kim

  9. Avatar von Bettina
    Bettina

    Hallo, ich wohne und arbeite in Italien /Südtirol und möchte gerne ein Konto in Deutschland eröffnen. Muss ich dann nur auf die Zinsen in Italien Steuern zahlen? Oder auf die gesamte Einlage? Und mit welchem Prozentsatz?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Bettina,
      man zahlt an Steuern jährlich pauschal 34 Euro pro Auslands-Konto mit einem Guthaben über 5.000 Euro.
      LG
      Kim

  10. Avatar von Ulrike Cristina

    Hallo zusammen, das hört sich für den Südtirol ja paradisisch an: „Ihre wohnungsgebundenen Dienstleistungen wie Strom, ENEL-, Gas- und Wasserrechnungen können Sie sich auf Ihr Hausbank domizilieren lassen, dh. Diese Rechnungen werden auf Wunsch automatisch von Ihrem Bankkonto in Deutschland abgebucht.“ Leider entspricht das nicht unserer Erfahrung für Piemont und Lombardei: die ital. Versorger akzeptieren nur SEPA Konten mit IT Kennzeichnung, die Rechnungen senden sie maximal an das online-Postfach (das man ja erst mal auf Italienisch bedienen können muss…). Es scheint keine einheitliche Regelung zu geben und jeder Mitarbeiter der Hotline gibt andere Informationen….

    1. Avatar von Thorsten
      Thorsten

      Ja, kann ich so bestätigen. Habe eine Wohnung in der Lombardei und kann auch nur ein IT Konto für Gas, Wasser, Strom angeben. Obwohl das gegen EU Recht verstößt.
      Zusätzlich versuche ich ein Konto in Italien zu eröffnen, funktioniert auch nicht, mir haben schon drei Banken abgesagt, weil ich keinen Wohnsitz in Italien habe. Weiß hier jemand eine Lösung?

  11. Avatar von Gisela Toepfer
    Gisela Toepfer

    Leider bin ich, was Steuern u.ä. betrifft, etwas schwer von Begriff, deshalb meine konkrete Frage : ich würde in Italien leben im eigenen Haus von 364 € Rente plus einer Leibrente von ca. 1250 € aus Deutschland. Könnte dann Italien mein 2. Wohnsitz sein und welche Kosten kämen steuerlich auf mich zu? … Danke für eine Antwort! MfG Gisela Töpfer

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Gisela,
      Du ich habe Deine Frage an „unseren“ Steuerberater weitergeleitet, da bin ich nicht so ganz drin in der Materie 🙁
      Ich melde mich, wenn es Infos gibt!
      Hab ein schönes Wochenende!
      LG
      Kim

      1. Avatar von Gisela Toepfer
        Gisela Toepfer

        Danke Kim, leider kam noch keine Antwort vom Steuerberater … noch warten? LG Gisela

        1. Avatar von kim
          kim

          Hallo Gisela,

          Dr. Resch hatte mir schon geantwortet, ich hatte es nur übersehen, es war in einem Abschnitt zur Rente aus der Schweiz versteckt – Asche über mein Haupt. Also:

          „Wenn der Steuerpflichtige nicht in Italien ansässig (residenza) ist, dann muss die Rente am Ansässigkeitsort versteuert werden. Normale Betriebsrenten aus Deutschland werden in Deutschland versteuert, auch dann wenn der Begünstigte in Italien ansässig ist.“

          Um eine Idee von der Höhe der Beträge zu bekommen müsstest Du also vor allem in Deutschland nachfragen, aber ich geb Dir hier nochmal die Kontaktdaten von Dr. Resch, vielleicht kann er Dir noch konkreter weiterhelfen, zumindest was Deine eventuelle Steuerpflicht in Italien angeht:

          Dr. Bernhard Resch, Steuerberater
          I-39100 Bozen, Mazziniplatz12
          Tel. 0039 0471 26 63 16 Fax 0039 0471 40 71 12
          http://www.reschbernhard.it

          Viele Grüße,
          Kim

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Kommentare

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  2. Hallo Lennart, ich möchte einen gebrauchten BMW in Bologna bei einem Händler kaufen. Ist da eine Anzahlung unüblich? Es handelt…

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