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Homeoffice mit Meerblick – Gibt es einen italienischen Zweitwohnsitz?

Eine Frage beschäftigt viele Käufer von Immobilien in Italien: Kann man seinen Wohnsitz in Deutschland behalten und in Italien einen Zweitwohnsitz anmelden? Diese Lösung käme vielen Pendlern zwischen den beiden Ländern entgegen, da es für gemeldete Personen steuerliche und andere Vorteile gäbe.

Da jeder Fall individuell nach Interesse und Wohnumständen anders sein kann, ist auch eine Lösung entsprechend individuell. Es sind mehrere Regelungen zu beachten, nämlich die des Wegzugslandes, die des Zuzugslandes und dies zusammen mit den Regeln der EU.

Innerhalb Europas herrscht das Freizügigkeitsprinzip, d.h. jeder, der in einem europäischen Land rechtmäßig wohnt, kann in ein anderes ohne große Bürokratie umziehen – ganz ohne Verwaltungsaufwand geht es aber nicht.

Die drei-Monats-Regel

Es gilt die drei-Monats-Regel: wenn man sich länger als drei Monate am Stück in einem EU-Land aufhält, dann hat man dort grundsätzlich seinen Lebensmittelpunkt und an dem soll man auch seinen Hauptwohnsitz haben. Das ist einfach zu bestimmen, wenn man dort z.B. ein Haus, eine Wohnung, eine feste, unbefristete Arbeitsstelle hat und in die alte Heimat nur zu Besuch fährt. Aber es gibt auch Arbeitnehmer, die von der deutschen Firma ins Ausland geschickt werden oder über die EU-Grenze zum Arbeiten ins Nachbarland pendeln. Diese bleiben dem deutschen Hauptwohnsitz treu.

Eine andere Variante ist, wer als Rentner umzieht oder einfach nur ein paar Jahre Homeoffice am Mittelmeer machen will.

Wofür braucht es eigentlich einen Hauptwohnsitz und kann man nicht zwei oder mehr davon unterhalten?

An den Hauptwohnsitz sind für den EU-Bürger Rechte aber auch Pflichten gebunden. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Kindergeld, Steuerpflicht, Wahlrecht, Schulpflicht, Haltersitz beim Kfz, dafür braucht es einen Hauptwohnsitz. Die Verwaltungen der Gemeinden, alle Behörden und Gerichte gehen davon aus, dass man dort am besten und regelmäßig erreichbar ist. Die Gemeinden stellen Personalausweise und Pässe und verschiedene Bescheinigungen aus. Sie benötigen die Daten der am Ort Lebenden, um die Versorgung planen und organisieren zu können. Wie viele Ämter, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Parkplätze, Wahlbezirke, Notare, Krankenhäuser, Pflegeheime ecc. erforderlich sind, richtet nach der Einwohnerzahl. In Deutschland bestimmt die Anzahl der Gemeldeten auch die Höhe der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune. Je genauer die ständigen Bewohner erfasst werden, umso besser kann die Verwaltung funktionieren und kontrollieren.

Aus diesem Grund gibt es seit 2013 ein Bundesmeldegesetz, das die vorherigen Regelungen der Bundesländer bündelt. §17 und §23 enthalten die Vorgaben der Meldepflicht der Bürger: Wer zu- oder fortzieht, muss dies innerhalb von 14 Tagen der Meldebehörde anzeigen. Die deutschen Meldebehörden sind untereinander verbunden und verfolgen so die Umzugsaktivitäten der Einwohner. Wer eine Meldung unterlässt, dem droht eine Ordnungsstrafe von bis €1.000,00.

Neben der Hauptwohnung kann der Bürger in Deutschland beliebig viele Nebenwohnungen anmelden (§22 MeldeG), daher kommt der umgangssprachlich genutzte Begriff Zweitwohnung. Aber auch für die Nebenwohnungen gilt die An- und Abmeldepflicht, hier kann es zu Zweitwohnsteuerpflichten kommen und nur die Hauptwohnung ist als Lebens- und Interessenmittelpunkt sichere Zustelladresse.

Wer aber ins Ausland verzieht, sich nicht abmeldet, und gleichzeitig sich im Ausland wieder anmeldet, den erfasst eine (deutsche) Kontrolle nicht, da es keine länderübergreifenden Informationen unter den europäischen Meldebehörden gibt. Erst wenn Behördenschreiben von der deutschen Adresse ungeöffnet zurückkehren, wird die Behörde aktiv und es kann zu einer Zwangsabmeldung mit Bußgeld kommen. Wenn man dann wieder zurück nach Deutschland zieht, kommt die Meldebehörde natürlich darauf zurück.

Da Umziehen ins Ausland ohne Abmelden unter Beachtung der praktischen Fußangeln also möglich ist, kann man in Italien ohne weiteres eine Anmeldung des Wohnsitzes (residenza) vornehmen. Dafür muss man der italienischen Wahlgemeinde eine Wohnung, Einkommen und Krankenversicherung nachweisen bzw. eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle in Italien. Der Zugezogene erhält einen italienischen Personalausweis, profitiert von Steuervorteilen bei Erwerb von Immobilien (prima casa), preiswerteren Tarifen bei Strom und Gas, besseren Bedingungen bei Girokontoverträgen, kann sogar ein Auto auf sich zulassen …. Man ahnt es: es gibt ein „Aber“.

Die italienischen Gemeinden kontrollieren in der Regel am Anfang durch das Ordnungsamt (vigile), ob sich der neu Gemeldete auch an der entsprechenden Adresse aufhält, ob er einen Briefkasten und ein Klingelschild hat. Aber es gibt in Italien keinen „Zweitwohnsitz“, die residenza ist vergleichbar der Hauptwohnung nach dem deutschen Meldegesetz. Auch an die residenza sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten geknüpft. Hier interessiert die Verwaltung als erstes die Steuerpflichten: Einkommen im In- UND Ausland sind den italienischen Behörden anzugeben. Die Kontrolle der Inlandsaktivitäten erfolgt durch die Behörden über die Steuernummer (codice fiscale), die für viele Rechtsgeschäfte verpflichtend ist.

Und die Italiener sind zudem strenger, was die Bußen betrifft: Die residenza muss nach örtlichem Recht mit dem gewöhnlichen tatsächlichen Aufenthalt (dimora abituale) übereinstimmen. Stimmt das nicht oder gibt man eine andere, abweichende Adresse bei der Gemeinde an, begeht man nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern die Straftat der Urkundenfälschung (falso in atto pubblico). Erkennt die italienische Gemeinde, dass der Gemeldete nicht gewöhnlich vor Ort ist, kann nach einem Jahr die Zwangsabmeldung durchgeführt werden. Diese hängt wiederum mit der gesetzlichen Gesundheitsversorgung zusammen, die dann verweigert wird. Zustellungen an die Adresse gelten trotzdem als zugegangen, auch wenn sie in Abwesenheit auf der Gemeinde oder bei Gericht hinterlegt wurden.

Wer also den Spagat zwischen zwei Meldesystemen wagen will, muss ständig darauf achten, alle Pflichten in beiden Ländern korrekt zu erfüllen, bei Kontrollen den richtigen Ausweis zu zeigen, an den Adressen gleich gut erreichbar zu sein und keine amtlichen Mitteilungen zu verpassen. Wem das zu viel Stress ist, der kann sich mit seinem Umzug auch rechtskonform verhalten und ab-, um- und wieder anmelden. Der Service ist in beiden Ländern kostenlos.

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Kommentare

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  2. Hallo Kim, ich bin von meinem Arbeitgeber für 6 Monate nach Italien entsandt worden. Ich behalte für diese Zeit meinen…

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