Deutsche Auswanderer, die von Italien aus bei der Bundestagswahl am 26. September wählen möchten, können das per Briefwahl machen.
Jedes Mal wieder: Ins Wählerverzeichnis eintragen
Um die Briefwahlunterlagen erhalten zu können, muss man sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Deutsche, die nicht (mehr) in Deutschland gemeldet sind (sog. „Auslandsdeutsche“) werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sondern müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wie komme ich an meine Wahlunterlagen?
Das Antragsformular kann auf der Seite vom Bundeswahlleiter heruntergeladen werden.
Der Antrag muss persönlich ausgefüllt werden und handschriftlich unterzeichnet sein und der deutschen Gemeinde wo man zuletzt gemeldet war im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde (in Hamburg und Berlin die jeweiligen Bezirksämter) steht im amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde.
Was sind die Fristen
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (also dieses Mal der 5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Briefwahlunterlagen können erst nach dem Druck der Stimmzettel von der deutschen Gemeindeverwaltung nach Italien geschickt werden, also erst sechs Wochen vor der Wahl.
Falls die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren gehen, kann man sie noch bis zum 24.09. um 12 Uhr anfordern.
Quelle: bundeswahlleiter.de/
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