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Des Ferienhaus‘ Last: Zweitwohnsteuern

Wie jeder Hauseigentümer weiss, auch wenn der Platz an der Sonne noch so fantastisch ist, es gibt auch lästige Pflichten. Eine davon ist die italienische Zweitwohnsteuer, sog. IMU imposta municipale unica.

Diese Kommunalsteuer hat derjenige zu tragen, der nicht seinen Hauptwohnsitz ins Haus im Bel Paese verlegt hat. Es sind präzise Fälligkeiten zu beachten – jeweils halbjährlich, Mitte Juni und Mitte Dezember. Die Besonderheit ist, dass Steuerzahlungen in Italien eine Bringschuld sind, d.h. der Steuerpflichtige hat sich darum selbst zu kümmern, sowohl wie hoch die zu zahlenden Steuern sind als auch wie diese pünktlich zu leisten sind. Wenn also auch kein Bescheid zur Zahlung ins Ferienhaus flattert, heißt das nicht, dass die Steuer ausfällt.

Die Kommunalsteuer unterliegt der Kompetenz der jeweiligen Gemeinde, die durch Gemeindebeschluss die Höhe ändern kann, die als Promillewert des Katasterertrags (rendita) der Immobilie festgesetzt wird. Die Gemeindebeschlüsse werden veröffentlicht und sind normalerweise online einsehbar. Wenn man den Promillewert kennt, in Feriengebieten häufig um die 10 Promille, und die Angaben des Katasters zur Wohnung hat, kann man die Höhe der Zahlungen selbst errechnen, es gibt dazu verschiedene Tools im Internet.

Die in Italien Ansässigen mit mehr als einem Haus zahlen die Steuern online über das Portal des Finanzamtes (Agenzia d’Entrate) oder aber durch Anweisung an ihre Bank mittels des Formulars F24, das es auch im online-banking gibt. Wenn man der italienischen Sprache nicht mächtig ist, kann die Steuerzahlung zu einem Problem werden, denn es braucht neben der eigenen Steuernummer auch die korrekten Zahlungscodes der IMU, so dass es besser ist, einen Steuerberater damit zu beauftragen. Für alle engagierten Steuerschuldner kann auch der Gang zur Gemeinde selbst eine Lösung sein, dort kann man die IBAN des Gemeindekontos erfragen, um dann eine SEPA-Überweisung von zuhause aus zu veranlassen.

Unabhängig vom Zahlungsweg ist es wichtig, dass alle Zahlungsbelege darüber mindestens acht Jahre aufgehoben werden. Die IMU als wiederkehrende Steuerforderung verjährt zwar in fünf Jahren, aber die Gemeinde muss über erfolgte Zahlungen keine Unterlagen vorhalten, denn es ist – s.o. – eine Bringschuld.

Die Gemeinden führen jedes Jahr im November und Dezember mittels interner oder externer Buchhalter Kontrollen über den Zahlungseingang durch. Diese beziehen sich dann auf das zur Verjährung anstehende Jahr. Wer nicht pünktlich gezahlt hat, wird in die automatische Betreibung aufgenommen. Dafür kann die Gemeinde die Betreibung selbst vornehmen oder an Dritte delegieren. Als erstes erreicht den Steuerschuldner dann eine Mahnung. Diese ist verjährungsunterbrechend und deshalb wichtig, so dass sie per Einschreiben mit Rückschein versandt wird. Wenn die Gemeinde danach innerhalb von 60 Tagen keine Zahlung verbucht, kann sie das Betreibungsverfahren fortsetzen. Als staatliches Organ „schafft“ es sich selbst die vollstreckbaren Titel: den Zahlungsbefehl (Ingiunzione di pagamento). Damit als Grundlage kann zum Beispiel die Stilllegung eines in Italien zugelassenen Autos erfolgen.

Nicht immer werden die Mahnungen pünktlich verschickt oder dauern auf dem Postweg ins Ausland sehr lang. So kann es vorkommen, dass sie nicht vor dem 31.12. beim Empfänger zugehen und die fünf Jahre Verjährung eingetreten sind. Darauf muss sich der Steuerschuldner dann ausdrücklich berufen, wenn er den Zahlungsbefehl vermeiden will.

Wer sich nicht die Ferienlaune verderben lassen will, sollte sich besser jedes Jahr rechtzeitig um die Zahlungen kümmern.

6 Antworten zu „Des Ferienhaus‘ Last: Zweitwohnsteuern“

  1. Avatar von Yvonne
    Yvonne

    Liebe Frau Cristina,
    mein Mann ist Italiener, ich Deutsche, beabsichtigten uns in den Abruzzen (=Heimat meines Mannes)eine Wohnung zu kaufen um im Rentenalter dort längere Zeit verbringen zu können, zunächst jedoch erstmal nur Nutzung als Feriendomizil. Nun wurde uns angeraten, um die IMU zu umgehen, nur mich dort mit Hauptwohnsitz „prima casa“ als Hausfrau anzumelden… eigentlich bin ich hier in Deutschland aber noch berufstätig und mein Mann als Selbständiger Unternehmer tätig. Könnte dies tatsächlich funktionieren? Habe kein gutes Gefühl dabei, was hätte dies für Auswirkungen?
    Für eine kurze Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Viele liebe Grüße
    Y. Di Tullio

    1. Avatar von Ulrike Cristina

      Guten Tag Frau di Tullio, die Änderung des Hauptwohnsitzes, den die Italiener mit „Residenza“ bezeichnen, hat vielfälige Folgen, sowohl praktischer als auch rechtlicher Natur. An den Hauptwohnsitz sind z.B. steuerliche Aspekte, wie Einkommensteuererklärung, Autozulassungen, Wahlrecht geknüpft. Praktisch müssen Sie an dem Hauptwohnsitz für alle bürokratischen Vorgänge erreichbar sein. Solange Sie in Deutschland berufstätig sind, kann nicht gleichzeitg eine Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Italien als „Hausfrau“ gelingen, ohne verschiedene Rechtsverstöße zu begehen. Einige Erwerber von Immobilien in Italien setzen darauf, dass es keine Kontrollen über die nationalen Grenzen hinaus gibt, so dass eine Doppelmeldung nicht auffiele und damit die steuerliche Förderung der geringeren Erwerbssteuern ausgenutzt werden kann. Ich glaube, Ihr ungutes Gefühl trügt Sie deshalb nicht. Mit besten Grüßen U. Cristina

  2. Avatar von Michaela Tauffenbach
    Michaela Tauffenbach

    Sehr geehrte Frau Christina,

    vielen Dank für Ihren informativen Blog. Wir haben letztes Jahr eine Art Reihenhaus auf dem Lande in den Marken gekauft (Mittelhaus eines alten ,mehr als 200 Jahre alten Landgutes). Es gilt zur Zeit als nicht bewohnbar. Wir haben keinen Strom, kein Wasser, kein Abwasser und wissen nicht, wie lange es dauern wird, bis die Sanierung fertig ist, die wir noch nicht einmal begonnen haben, weil es kaum Handwerker vor Ort gibt.
    Müssen wir schon Zweitwohnsteuer zahlen bzw. Abgaben für den Müll etc.? Ihre Informationen haben uns sehr verunsichert.
    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Michaela

    1. Avatar von Ulrike Cristina

      Guten Tag Michaela, die Angaben in einem Artikel können sich natürlich nur auf den „Normalfall“ beziehen, nicht auf Sonderfälle wie den Ihren. Hier müsste kontrolliert werden, wie das Gebäude zum Kataster erfasst ist. Wenn die „Nichtbewohnbarkeit“ z.B. als „eingestürztes Gebäude“ erfasst ist, werden keine Zweitwohnsteuern fällig. Müllgebühren schuldet man nur, wenn das Haus aktiv bewohnt werden kann. Anzeichen dafür sind idR aktive Strom-, Gas- und Wasserversorgerverträge. Mit besten Grüssen U. Cristina

  3. Avatar von Dominik
    Dominik

    Vielen Dank für die tollen Informationen in diesem Blog.

    Wir haben gerade ein Ferienhaus bei Trieste gekauft. Dürfte ich 3 Fragen stellen?

    Benötigen wir zwingend ein ital. Konto oder können wir die Zahlungen f. IMU, Gas/Wasser/Strom etc. auch von einem dt. Konto veranlassen? Das wäre uns lieber.

    Sollten wir die IMU von einem Steuerberater errechnen lassen? Einem Ortsansässigem oder spielt das keine Rolle? Was kostet das ca.?

    Dritte Frage: Versicherungen. Welche sind hier f. ein Ferienhaus relevant und gibt’s Empfehlungen ggf. auch f. Gruppenversicherungen?

    Herzlichen Dank
    Dominik

    1. Avatar von Ulrike Cristina

      Guten Tag Dominik, ein italienisches IBAN-Konto kann dann notwendig sein, wenn die Versorgerbetriebe für die Einzugsermächtigung dies vorsehen. Auch wenn es in den letzten Jahren einige Fortschritte dazu gegeben hat, nicht alle akzeptieren eine „DE“ IBAN. Für die Zahlung von Müllgebühren und IMU an die Gemeinde kann ebenfalls ein ital. Girokonto nützlich sein, da dort die online-Formulare (z.B. F24) zur Zahlung zur Verfügung gestellt werden. Hier muss man natürlich genug Sprachkenntnisse mitbringen, um das Konto online zu bedienen. Die IMU kann man in manchen Gemeinden, gerade in dörflichen Kontexten, unter Vorlage des Katasterauszugs errechnen lassen. Dann ist selbst zu kontrollieren, ob die Quote durch Gemeindebeschluss im nächsten Jahr nicht erhöht wurde. Das fällt weg, wenn Sie einen ital. Steuerberater beauftragen, der dies überwacht und die Zahlung halbjährlich auslöst. Es kommt nicht darauf an, wo er seinen Sitz hat, die Erklärung und Zahlung erfolgt digital. Bei Versicherungen sollte man Elementar- und Haftpflicht abschliessen und natürlich: eine Rechtsschutzversicherung, wenn die Bestehende keine Streitigkeiten rund um ausländische Immobilien abdeckt. Mit besten Grüßen U. Cristina

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