Wenn in Italien ein Kind geboren wird und der Name des Vaters dem Krankenhauspersonal bekannt ist, kommt sein Nachname auf die Geburts-Bestätigung, mit der es dann ab zum Einwohnermeldeamt geht. Auch dort gilt nur eines: Der Nachname des Vaters. Auch wenn das Paar nicht verheiratet ist. Wenn eine Mutter ihren Namen gerne – ganz bescheiden – an ihr Kind weitergeben möchte, gibt es eine Möglichkeit: den Doppelnamen.
Das heisst, nun, man darf im nächsten Bezirksgericht einen Antrag stellen. Ein Richter dort entscheidet dann, ob er den Doppelnamen genehmigt.
Diese Praxis gefiel einem Mailänder Ehepaar gar nicht – die wollten dem neuen Ankömmling unbedingt den Nachnamen der Mutter geben und haben sich durch die Instanzen geklagt. Bis „Europa“ Italien, wegen Diskriminierung, abgemahnt hat. Das war letzte Woche.
In derselben Woche (!!!) wird in Italien ganz fix beschlossen, dass der Missstand umgehend behoben wird. Kaum ein Politiker außer dem Innenminister hat sich groß dazu geäussert (ok. die Mussolini-Enkelin hat sich den Fall auf die Fahnen geschrieben und freut sich, dass diese Diskriminierung nun endlich ein Ende hat). In den Nachrichten werden nicht viele Einzelheiten bekannt, außer dass beschlossen wurde, dass die Kinder die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren werden, den Nachnamen der Mutter annehmen können, wenn der Vater nichts dagegen hat (!!!).
Nun fragen sich die Italiener: Was passiert, wenn Geschwister nun unterschiedliche Nachnamen haben? Und: Was ist, wenn das Paar sich nicht auf einen Namen einigen kann? Und (vor allem): Werden die Behörden es überhaupt schaffen, das Gesetz umzusetzen? Ich würde mich für die nächsten Jahre ja ersteinmal nicht darauf einstellen…
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