Steuerhilfe in Italien
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Namensrecht in Italien

Wenn in Italien ein Kind geboren wird und der Name des Vaters dem Krankenhauspersonal bekannt ist, kommt sein Nachname auf die Geburts-Bestätigung, mit der es dann ab zum Einwohnermeldeamt geht. Auch dort gilt nur eines: Der Nachname des Vaters. Auch wenn das Paar nicht verheiratet ist. Wenn eine Mutter ihren Namen gerne – ganz bescheiden – an ihr Kind weitergeben möchte, gibt es eine Möglichkeit: den Doppelnamen.
Das heisst, nun, man darf im nächsten Bezirksgericht einen Antrag stellen. Ein Richter dort entscheidet dann, ob er den Doppelnamen genehmigt.

Diese Praxis gefiel einem Mailänder Ehepaar gar nicht – die wollten dem neuen Ankömmling unbedingt den Nachnamen der Mutter geben und haben sich durch die Instanzen geklagt. Bis „Europa“ Italien, wegen Diskriminierung, abgemahnt hat. Das war letzte Woche.

In derselben Woche (!!!) wird in Italien ganz fix beschlossen, dass der Missstand umgehend behoben wird. Kaum ein Politiker außer dem Innenminister hat sich groß dazu geäussert (ok. die Mussolini-Enkelin hat sich den Fall auf die Fahnen geschrieben und freut sich, dass diese Diskriminierung nun endlich ein Ende hat). In den Nachrichten werden nicht viele Einzelheiten bekannt, außer dass beschlossen wurde, dass die Kinder die nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes geboren werden, den Nachnamen der Mutter annehmen können, wenn der Vater nichts dagegen hat (!!!).

Nun fragen sich die Italiener: Was passiert, wenn Geschwister nun unterschiedliche Nachnamen haben? Und: Was ist, wenn das Paar sich nicht auf einen Namen einigen kann? Und (vor allem): Werden die Behörden es überhaupt schaffen, das Gesetz umzusetzen? Ich würde mich für die nächsten Jahre ja ersteinmal nicht darauf einstellen…

14 Antworten zu „Namensrecht in Italien“

  1. Avatar von Kim Kruse
    Kim Kruse

    Wir haben auch folgende Info erhalten:

    Nach deutschem Passgesetz (§ 1 Abs. 1 PassG) muss jeder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes bei der Ein- oder Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland im Besitz mindestens „eines“ gültigen Ausweisdokumentes sein (sog. „Ausweispflicht). Zu dem Termin müssen die Sorgeberechtigten und die Kinder persönlich erscheinen. Der Greenpass gilt ab 12 Jahren.

    Bevor wir für Ihre Kinder einen deutschen Ausweis ausstellen können, ist die Abgabe einer Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich notwendig. Dies ist notwendig, weil in Italien Automatismus zu Gunsten des Vatersnamens herrscht, während man in Deutschland zwischen den Vater- oder Mutternamen wählen kann.

    Die Namenswahl kann durch Abgabe einer einfachen Namenserklärung oder in Verbindung mit dem Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt in einem deutschen Geburtenbuch durchgeführt werden.

    Die Vorsprache aller ist unbedingt erforderlich. Informationen erhalten Sie auch hier: https://italien.diplo.de/it-de/service/familienangelegenheiten

    Gerne können Sie uns die Unterlagen einsenden, wenn diese komplett hier eingegangen sind, können wir Ihnen einen Termin anbieten.

    Für Passanträge beachten Sie bitte unbedingt:

    Ø Die für die Passbeantragung erforderlichen Unterlagen müssen vorab als Scan-Kopien an das Generalkonsulat an die im cc stehenden Mailanschriften gemailt werden. Die Antragsformulare und die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:https://italien.diplo.de/it-de/service/paesse-und-ausweise

    Ø Bitte fügen Sie die Unterlagen möglichst alle zusammen in eine pdf-Datei.

    Ø Für Passanträge müssen neben den Originaldokumenten die jeweiligen Kopien und Passfotos zwingend mitgebracht werden. Kopien können nicht mehr vom Schalterpersonal gefertigt werden.

    Ø Die persönliche Abholung des fertigen Passes und Personalausweises ist nicht mehr möglich, ausschließlich Versendung per Post.

    Ø Die zu zahlende Gebühr ist bei Antragstellung fällig und sollte vorzugsweise mit Kreditkarte (Master- bzw. Visakarte) beglichen werden. Die Höhe der Gebühr können Sie anfragen, sobald Sie die für die Passbeantragung erforderlichen Unterlagen vorab als Scan-Kopien geschickt haben.

    Ein vorläufiger Reisepass kann bei Vorsprache bei Vorlage aller Unterlagen incl Nachweis des dringenden Grundes sofort ausgestellt werden.

    Wir fassen bald unsere neuen Erfahrungen in einem Artikel zusammen.

  2. Avatar von Valentina
    Valentina

    Leider ist es überhaupt nicht möglich, einem in Italien geborenen Kind, was von beiden Eltern anerkannt ist, nur den mütterlichen Nachnamen zu geben. Vielleicht ändert sich das bald, aber so schnell würde ich nicht damit rechnen. Ich habe als in Deutschland aufgewachsene Italienerin im Dezember ein Kind mit meinem seit Geburt in Italien lebenden Lebensgefährten bekommen. Da sein Nachname sehr verbreitet ist (eine Farbe 😉 ), wir beide meinen Nachnamen sehr schön finden, wollten wir unserem Sohn meinen Namen mitgeben. Offiziell heisst es im italienischen Gesetz: Das Kind bekommt den Nachnamen desjenigen Elternteils, der es als erstes anerkennt. Wir also, ganz schlau, es so gehandhabt, dass ich das Kind sofort im Krankenhaus anerkannt habe. Mein Mann erst 3 Wochen später auf dem Einwohnermeldeamt, wo er auch die Erklärung abgegeben hat, dass Sohnemann den mütterlichen Namen behalten soll.
    Ende vom Lied: Es kam ein richterlicher Beschluss ins Haus geflattert, wonach unser Sohn den Nachnamen meines Mannes führt.

    Wir sind zeimlich sauer. Eine Option, so heisst es auf dem Amt, wäre ein Doppelname, das könnten wir beantragen. Allerdings wird der erste Name immer der des Vaters sein.

    Kennt sich jemand damit aus? Haben wir Chancen, den Namen zu ändern?

    Vielen Dank!

    Valentina

    1. Avatar von Ulli Moser
      Ulli Moser

      Mein Sohn, ich deutsch, Vater Italiener mit Wohnsitz Italien, nicht- ehelich geboren in D, Vaterschaft anerkannt, heisst wie ich.
      Um ihm beide Namen geben zu können und das ohne Bindestrich, mussten wir mit einer Klage vor der EU drohen. Hat aber letztlich geklappt.

      1. Avatar von Theresa
        Theresa

        Hallo Ulli, mein Freund (Italiener) und ich leben in Deutschland und erwarten unser Kind . Wir sind nicht verheiratet und wollen beide unsere Namen behalten , wenn es so weit ist, Doppelname würde ich zur Not machen. wir beide wollen unbedingt , dass das Kind den eigenen Nachnamen behält ,. Du schriebst , dass ihr mit einer Klage Erfolg hattet – kannst du das genauer ausführen wo etc.
        du scheinst dich mit der Thematik ja befasst zu haben – wie hoch stehen die Chancen , dass das Kind wenigsten einen Doppelnamen bekommen darf ?
        Danke , lG Theresa

  3. Avatar von Anna
    Anna

    Hallo zusammen, ich möchte mal mit diesen Gerüchten aufräumen. Ich bin 1990 in Italien geboren, meine Eltern waren zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet. Auf der Geburtsurkunde stehen die Namen beider Eltern aber ich habe den Nachnamen von meiner Mutter bekommen. Ich kenne außerdem noch viele andere Familien, wo die Kinder den Nachnamen ihrer Mutter haben,und sogar eine wo die Jungs den Nachnamen des Vaters haben und die Mädels den der Mutter.
    Also in Italien ist dies alles kein Problem.
    Was ich leider nicht weiß ist wie es ist wenn Menschen aus Deutschland oder anderen Ländern zu uns kommen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es dort genauso funktioniern wird und die Elter selbst entscheiden können welchen Nachnamen das Kind haben soll.

    Liebe Grüße aus Italien

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Anna, Danke für Deinen Kommentar. Wir bekommen recht oft Anfragen dazu. Es ist gut zu wissen, dass es (manchmal?) recht unkompliziert klappt. Also wenn Du ein kürzeres Prozedere als den Gang zum Bezirksgericht kennst, um den Nachnamen der Mutter zu geben, dann immer gern her mit der Information.
      LG
      Kim

  4. Avatar von Pagana
    Pagana

    Hallo
    Wir (beide Italiener und in Deutschland geboren) haben letzte Woche ein Kind bekommen.
    Da ich den Nachnamen meiner Frau angenommen habe und in Deutschland geheiratet haben heisse ich nun in Deutschland wie meine Ehefrau, in Italien behalte ich ja mein Name, was in meinen Augen schon Diskriminierend ist. Nun wollen wir das unser Kund auch den Nachnamen der Mutter bekommt. Habe ich das richtig gelesen das dies kein Problem mehr in Italien ist seit 2014?
    Bitte dringend um Antwort, da wir einen Termin in Frankfurt am Main buchen wollen.

    Danke für eure Hilfe.

    Vg Giovanni

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Giovanni,
      ich würde annehmen, dass das italienische Anagrafe einfach den in Deutschland „verabreichten“ Nachnamen Eures Kindes übernimmt. Aber ich würde zur Sicherheit unbedingt ein Konsulat anrufen, bevor Ihr das in Angriff nehmt, auch weil Ihr vielleicht eine für die Internationalen Angelegenheiten geeignete Geburtsurkunde vorlegen müsst.
      Viele Grüße und viel Freude mit Eurem Nachwuchs!
      Kim

  5. Avatar von Anna
    Anna

    Ich (deutsche) und mein Lebensgefährte (Italiener), beide wohnhaft in Deutschland, erwarten im Januar 2019 ein Kind. Da mein Lebensgefährte eine neue Arbeit in Mailand gefunden hat, werden wir zumindest vorübergehend, evtl. auch längerfristig in Italien leben. Ich werden aber unsere gemeinsame Wohnung in Deutschland als Erstwohnsitz behalten. Da es sein kann dass das Kind in Italien zur Welt kommt möchte ich mich vorab über die Namensgebung informieren. Da ich auf jeden Fall möchte dass das Kind, bis ich und mein Lebensgefährte verheiratet sind, meinen Nachnamen trägt würde ich gerne wissen welche Anträge etc dafür notwendig sind. Außerdem möchte ich das wenn wir heiraten, egal ob in Deutschland oder in Italien, das es nach deutschem Recht läuft und ich seinen Namen annehmen kann.

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Anna,
      ich würde Dir empfehlen, zB in der deutschen Botschaft in Rom anzurufen, um ganz sicher sein zu können, wie es bei Deinen Wünschen funktionieren kann. Denn meiner eigenen Erfahrung nach ist es so:
      Im italienischen Krankenhaus wird der Nachname des Kindsvaters vor der Geburt angegeben und die gesetzliche Lage ist, dass dieser erst einmal der Nachname des Kindes wird (auf Geburtsurkunde, Codice Fiscale und Krankenkassenkarte etc). Danach könnt Ihr dann zum Amtsgericht, und die Namensänderung beantragen, über deren Ausgang ein Richter entscheidet. Dann müsst Ihr nochmal alle Dokumente wie Steuernummer, Krankenkassenkarte etc anpassen lassen.
      Wenn Ihr in Italien heiratet, behälst Du standardmäßig Deinen Nachnamen und ich glaube, Du kannst gar nicht einfach so den Deines Mannes annehmen.
      Aber wie gesagt, vielleicht können die Konsulate Dich da einmal umfassend beraten.
      Auf jeden Fall alles Gute!
      LG
      Kim

  6. Avatar von Angela
    Angela

    Danke! ICh telefonier mich mal durch.
    Schönen Tag an Alle!

  7. Avatar von Claudia
    Claudia

    Also, wir haben das ja noch nicht konkret angepackt, aber hier schonmal meine Erfahrungen:
    1) Das nächste Konsulat fühlt sich nur zuständig für Dich und Dein Kind wenn Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Die Dame mit der ich im Mailänder Konsulat telefoniert hatte hat mich sofort abblitzen lassen als sie mitgekriegt hatte, dass ich mich noch nicht abgemeldet hab in Deutschland und gesagt, ich soll zur Gemeindeverwaltung gehen, wo ich angemeldet bin.
    2) Die von meiner Gemeindeverwaltung haben gesagt: Komm vorbei mit dem Kind und einer Geburtsurkunde auf der die Namen beider Eltern stehen („Coppia Integrale“). Zeitpunkt ist egal. Kind ist sowieso Deutsche wenn Mutter deutsch. Dann wird der Knirps direkt auch dort angemeldet und gut ist. (Wie das dann sein wird wenn er Schulpflichtig ist und aber eigentlich im Ausland lebt, weiss ich nicht.)
    Hilft das weiter????
    Gruß aus dem Süden
    Claudi

  8. Avatar von Saskia
    Saskia

    Also, ich meine es reicht zum nächsten Konsulat zu gehen mit der Geburtsurkunde.
    Ruf da mal an – Telefonnummern hier: http://www.konsulate.de
    Viel Glück!

  9. Avatar von Angela
    Angela

    Hm … was muss ich eigentlich machen, wenn mein Kind in Italien geboren und angemeldet ist? Wie krieg ich das in Deutschland registriert?

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