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    Namensrecht in Italien

    Wenn in Italien ein Kind geboren wird und der Name des Vaters dem Krankenhauspersonal bekannt ist, kommt sein Nachname auf die Geburts-Bestätigung, mit der es dann ab zum Einwohnermeldeamt geht. Auch dort gilt nur eines: Der Nachname des Vaters. Auch wenn das Paar nicht verheiratet ist. Wenn eine Mutter ihren Namen gerne – ganz bescheiden […]