Hier eine kurze Zusammenfassung, wie der Immobilienerwerb in Italien funktioniert und was man so an Steuern und Zusatzkosten einplanen muss.
Da wir uns auf italienischem Terrain bewegen, unterliegt auch der Kaufvertrag italienischem Recht. Die Kaufabwicklung vollzieht sich in folgenden Schritten:
Das
Angebot
(Kaufvertrags-Absichtserklärung,
impegnativa
d’acquisto)
Wenn alle Einzelheiten mit dem Verkäufer verhandelt wurden und man sich handelseinig geworden ist, wird die Kaufvertrags-Absichtserklärung vom Käufer aufgesetzt und dem Verkäufer übergeben.
Eine Absichtserklärung ist eine Möglichkeit unter mehreren, wie eine Einigung zustande kommen kann. Diese Methode wird häufig von Immobilienmaklern genutzt – insbesondere, um einen Nachweis für die Provision zu haben. Sie lassen sich hier vom Kaufinteressenten einen Scheck über eine Pauschalsumme geben, z.B. 1% oder 5.000 Euro, um dem Verkäufer die Seriosität des Interessenten nachweisen zu können.
Vertragsbestätigende Anzahlungen (caparra) betragen hingegen 10-15% der Kaufsumme. Sie können per Namensscheck oder Überweisung an den Verkäufer gezahlt werden. Um das Geld nicht „aus der Hand“ zu geben, kann der Käufer seit 2017 den Betrag auf ein Anderkonto des beurkundenden Notars einzahlen (sog. Conto dedicato).
Beide Parteien unterschreiben diese impegnativa d’acquisto und verpflichten sich damit, einen Vorvertrag oder Kaufvertrag zu unterschreiben (contratto preliminare oder compromesso). So wird verhindert, dass der Verkäufer noch mit anderen Interessenten Verhandlungen führt.
Man kann aber auch sofort einen Vorvertrag machen oder aber bei Vertrauen ohne all dies zum Notar.
Der Vorvertrag
… ist ein privatrechtliches Dokument mit schuldrechtlicher, verpflichtender Wirkung. Er beinhaltet die wichtigsten Vertragsdaten wie Kaufpreis, Grundstücksgröße, Planimetrie, Zahlungsbedingungen, usw. sowie der Garantie, dass die Immobilie frei von irgendwelchen finanziellen oder rechtlichen Verbindlichkeiten ist, bzw. die Offenlegung aller Hypotheken oder Pfandrechte. Es ist möglich und in einigen Fällen ratsam, einen notariellen Vorvertrag zu machen. Dieser hat eine andere Beweiswirkung, gerade bei unsicheren Verkäuferkandidaten oder bei Kauf von Baugesellschaften.
Wenn
noch nicht im Rahmen der Kaufvertrags-Absichtserklärung gezahlt
wurde, ist mit dem Vorvertrag eine Anzahlung
(bis 15% des Kaufpreises) fällig. Sie dient als Sicherheit für
beide Parteien: Der Verkäufer hat das Recht, die Anzahlung als
Vertragsstrafe zu behalten, wenn der Käufer doch aus
Nichtigkeitsgründen vom Kauf zurücktreten möchte. Gleichzeitig
muss umgekehrt der Verkäufer dem Käufer die doppelte Summe der
Anzahlung zurückerstatten, wenn er seine Meinung ändert und sein
Haus nicht mehr, oder anders, verkaufen will.
Der
Vorvertrag muss innerhalb von 20 Tagen beim
Finanzamt registriert
werden. Die Grundgebühr beträgt pauschal €200, dazu kommen eine
16€ Wertmarke für je 100 Zeilen Vorvertrag sowie 0,5%
Steuervorschuss auf die Erwerbssteuer durch den Käufer, die beim
Notar angerechnet wird.
Der Notarvertrag
Innerhalb
von ein bis drei Wochen nach der Unterzeichnung des Vorvertrages wird
der endgültige Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.
Wie schnell es beim Notar geht, hängt dabei ganz entscheidend vom
Verkäufer und seiner Vorbereitung ab: Ohne die entsprechenden
Unterlagen kann der Notar nichts machen. Und sind die Unterlagen
nicht in Ordnung, zum Beispiel bei Abweichungen von Soll- und
Istzustand der Immobilie (Conformità),
kann nicht beurkundet werden.
Hiermit
wird das Eigentum
offiziell
auf den Käufer übertragen und die restliche Kaufsumme gezahlt, oder
ein bestätigter Bankscheck überreicht. Bezahlt werden nun auch
Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Registergebühr.
Der Notar kümmert sich auch um die Weiterleitung der Steuern an das Finanzamt. Die Notarkosten an sich variieren und es empfiehlt sich, mehrere Angebote anzufragen und zu vergleichen.
Die „Nebenkosten“
Außer der Kaufsumme sind beim Hauskauf in Italien diverse “Nebenkosten” zu kalkulieren, die je nach Region variieren können:
- Beim Kauf vom Bauherrn fallen 10% Umsatzsteuer (ermäßigter Satz) auf den Kaufpreis an. Bei Immobilienkauf von Privat ist man dagegen von Mehrwertsteuer befreit.
- Die Grunderwerbsteuer bei Zweitwohnsitzen/Ferienhäusern beträgt 9%.
- Die IMU variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
- Die Registrierung des Vorvertrages beim örtlichen Finanzamt kostet rund 150 Euro bis 250 Euro.
- Notarkosten: Seit 2015 gibt es keine gesetzlichen Tarife mehr, der Notar und der Kunde können das Honorar frei bestimmen. Gängig sind eine Pauschale von 2.000 Euro bei einem Kaufpreis bis 500.000 Euro und 2.800 Euro bis 1 Mio., darüber bis 3.500 Euro.
- Für einen (vereidigten) Übersetzer kann man mit etwa 600 – 700 Euro rechnen.
- Maklerprovision 3 bis 5% pro Partei zzgl. MwSt. (22%)
Hauskauf vom Ausland aus?
Wer vom Ausland aus in Italien ein Haus kaufen möchte, muss sich eine italienische Steuernummer zulegen. Das geht schnell und kostenlos.
Ansonsten würde ich empfehlen, sich nach einem kundigen Rechtsanwalt umzusehen, der sich auf italienischem Terrain gut auskennt. Denn nicht alle Makler sind Betrüger, nicht jeder will Ausländer über das Ohr hauen – aber Unwissen kann auch gefährlich werden. So bringt eine Übersetzung des Notarvertrags wenig, wenn man die Regeln und Gesetze nicht kennt, auf die Bezug genommen wird und zudem nicht die klassischen Fussangeln beim Hauskauf präsent hat.
Die oben genannten Informationen sind keine Rechtsauskünfte. Für deren Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden.
Danke für diverse Hinweise und Korrekturen, Ulrike Cristina und Alexis Brudermann!
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