Die italienische Staatsbürgerschaft (cittadinanza italiana) kann auf verschiedene Weise erworben werden.
Zum einen durch Geburt (ius sanguinis-Prinzip): Wenn Vater und/oder Mutter die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, erhält das Kind diese automatisch mit der Geburt (nascita). Kinder, deren Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, erhalten von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten (doppia cittadinanza) und müssen sich nicht mehr wie früher bei Volljährigkeit für eine entscheiden, sondern können beide lebenslang behalten. Die italienische Staatsangehörigkeit kann auch durch Geburt erworben werden, wenn die Eltern des in Italien geborenen Kindes unbekannt oder staatenlos sind.
Im Falle einer Adoption (adozione) erhält ein minderjähriges ausländisches Kind sofort die italienische Staatsbürgerschaft seiner Adoptiveltern. Ein Erwachsener, der von einem Italiener adoptiert wurde, kann nach fünf Jahren Aufenthalt in Italien einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Die italienische Staatsangehörigkeit kann auch durch Eheschließung (matrimonio) mit einem italienischen Staatsangehörigen erworben werden. Dazu muss der ausländische Ehepartner seit mindestens zwei Jahren nach der Eheschließung seinen offiziellen Wohnsitz in Italien haben. Lebt der Ehegatte im Ausland, müssen seit der Eheschließung drei Jahre vergangen sein. Diese Fristen werden halbiert, wenn das Paar Kinder hat. Bei dieser Variante erfolgt die Einbürgerung nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Außerdem muss die Ehe zum Zeitpunkt der Antragstellung intakt sein.
Ausländische Kinder, die in Italien geboren wurden und dort bis zur Volljährigkeit leben, können die italienische Staatsbürgerschaft beantragen.
EU-Bürger benötigen vier Jahre Wohnsitz, Nicht-EU-Bürger zehn Jahre, Staatenlose und politisch Verfolgte fünf Jahre.
Voraussetzungen für die Einbürgerung sind neben dem Wohnsitz in Italien ein ausreichendes Einkommen, keine Vorstrafen und gegebenenfalls die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft.
Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft
Die italienische Staatsbürgerschaft kann nur online auf der Website des Innenministeriums beantragt werden.
Was Sie bei der Antragstellung benötigen
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- polizeiliches Führungszeugnis, ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes
- Sprachzertifikat B1
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr von 250,- €
Empfehlenswert ist auch eine PEC (posta elettronica certificata), also eine spezielle E-Mail-Adresse, die die Rechtsgültigkeit der Kommunikation sicherstellt.
Das polizeiliche Führungszeugnis aus Deutschland erhält man beim Bundesjustizamt in Bonn: Unter www.bundesjustizamt.de lädt man sich den entsprechenden Antrag herunter, füllt ihn aus und lässt ihn in der Gemeinde, in der man gemeldet ist, abstempeln.
Die Gebühr von 13,00 € ist auf das Konto des BfJ zu überweisen und der Zahlungsnachweis dem Antrag beizufügen. Anschließend schickt man den Antrag per Post nach Bonn und erhält einige Wochen später das gewünschte Dokument. Das polizeiliche Führungszeugnis darf bei der Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft nicht älter als sechs Monate sein.
Deshalb sollte man sich zuerst um das Sprachzertifikat kümmern. Denn je nachdem, wo man die Prüfung für das Zertifikat ablegen möchte, kann es mehr als ein halbes Jahr dauern, bis man es in den Händen hält.
Das Sprachzertifikat kann nur an bestimmten Stellen vor Ort erworben werden. Dies sind in der Regel Universitäten. Allerdings gibt es nur wenige Termine pro Jahr und diese sind nur in einem begrenzten Zeitfenster online buchbar. Außerdem sind die verfügbaren Plätze schnell ausgebucht, weshalb es wichtig ist, sich gleich am ersten Tag der Anmeldefrist für den nächsten Termin anzumelden. Mit der Anmeldung ist auch die Prüfungsgebühr von ca. 100 € zu entrichten. Die Prüfung dauert in der Regel einen ganzen Tag und das Ergebnis kann nach einigen Monaten abgeholt werden.
Die nächstgelegene Prüfstelle für das Zertifikat findet man durch eine Internetsuche nach “certificato B1 cittadinanza”, kombiniert mit den nahegelegenen Hauptstädten.
Es gibt viele Sprachschulen, die das Zertifikat nur in Verbindung mit einem kostenpflichtigen Kurs anbieten. Wer die Prüfung lieber ohne Kurs direkt bei der prüfenden Universität buchen möchte, kann dies auf deren Homepage tun, auch wenn man sich erst zum entsprechenden Formular durchklicken muss. Einige Städte bieten auch kostenlose Vorbereitungskurse an.
Wie es weitergeht
Wenn alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig sind und der Einbürgerungsantrag online gestellt wurde, wird eine Protokollnummer vergeben. Mit dieser Nummer kann der Stand des Antrags online abgefragt werden.
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung können maximal zwei Jahre (730 Tage) vergehen.
Wird der Antrag positiv entschieden, muss man innerhalb der nächsten sechs Monate im Standesamt (Ufficio di Stato Civile) seiner Stadt den Eid ablegen. Ab dem darauf folgenden Tag ist man italienischer Staatsbürger.
Deutsche Staatsbürger, die die italienische Staatsbürgerschaft beantragt haben, müssen nicht mehr befürchten, die erste zu verlieren. Zu beachten ist jedoch, dass sie dann als italienischer Staatsangehöriger in Italien keinen konsularischen Schutz durch die deutsche Auslandsvertretung erhalten.
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