,

Das Sorgerecht in Italien

In Italien wird zwischen der elterlichen Verantwortung (responsabilità genitoriale) und dem Anvertrauen des Kindes (affidamento) unterschieden.
1975 wurde die bis dahin bestehende patria potestà (väterliche Gewalt, bis zu dem Zeitpunkt hatte nur der Vater diese Gewalt inne) in potestà genitoriale (elterliche Gewalt) umgewandelt. Heute spricht man nicht mehr von „elterlicher Gewalt“, sondern von „elterlicher Verantwortung“.

Beide Elternteile besitzen die „elterliche Verantwortung“ und sind somit beide gesetzliche Vertreter des Kindes (bis zur Volljährigkeit). Im italienischen Recht wird nicht zwischen nicht ehelichen und ehelichen Kindern unterschieden.

Und bei Trennung oder Scheidung?

Im Falle einer Trennung oder Scheidung entscheidet ein Gericht, ob beiden Eltern das Kind anvertraut wird (auch abwechselnd) oder ob ein Elternteil das affidamento esclusivo erhält. Das Elternteil, das das „affidamento esclusivo“ besitzt, kann die alltäglichen Entscheidungen für das Kind alleine treffen, hat aber nicht im deutschen Sinne das alleinige Sorgerecht!
Bei sehr wichtigen Entscheidungen wie Schule, Ausbildung oder das Kind ausser Landes zu bringen haben immer beide Elternteile Mitspracherecht.
Es ist so nicht korrekt „affidamento“ mit dem deutschem Begriff Sorgerecht zu übersetzen, da „affidamento esclusivo“ nicht bedeutet, dass das andere Elternteil die „elterliche Verantwortung“ verliert. Die „elterliche Verantwortung“ kann jedoch von einem Richter entzogen werden.

Bei einer Trennung bzw. Scheidung gibt es in Italien nicht nur ein Umgangsrecht für die Eltern, sondern auch für die Familien der Eltern.

Ab dem Alter von 12 Jahren hat das Kind das Recht bei allen Belangen, die es betreffen, angehört zu werden.

Welches Sorgerecht gilt für Kinder mit  italienisch-deutscher Staatsbürgerschaft?

Das Sorgerecht ist immer das des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes. Im Falle, dass ein Kind mit italienisch-deutscher Staatsbürgerschaft, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Italien hat wird das italienische Gesetz angewandt. Dies bedeutet, dass das italienische Sorgerecht auch im Rechtsbereich von Deutschland gilt.
Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ist zu beachten, dass falls laut Gesetz dieses Staates weitere Menschen sorgeberechtigt sind, diese auch hinzugefügt werden! Einmal erworbenes Sorgerecht geht nicht verloren.

Anders als in Deutschland haben in Italien beide Elternteile nach Anerkennung des Kindes automatisch die elterliche Verantwortung inne, egal ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes von Deutschland nach Italien der Vater eines nicht ehelichen Kindes, die elterliche Verantwortung besitzt, auch wenn er in Deutschland keine Sorgeerklärung abgegeben hat.
Andersherum behält der unverheiratete Vater seine elterliche Verantwortung beim Wechsel des Kindes von Italien nach Deutschland. Es muss nicht extra eine Sorgeerklärung in Deutschland abgegeben werden.

Weitere Informationen finden sie hier
http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/03-mailand/03-rk/Sorgerecht.html
http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/03-mailand/03-rk/Internationale__Sorgerechtskonflikte__Kindesentziehung.html

10 Antworten zu „Das Sorgerecht in Italien“

  1. Avatar von Jim
    Jim

    Ich finde es interessant, wie das Sorgerecht aufgeteilt wird, bzw. nicht aufgeteilt wird. Ich hätte nicht gedacht, dass das so abläuft. Gibt es viele Anwaltskanzleien für Familienrecht?

  2. Avatar von Lucy Schnee
    Lucy Schnee

    Es ist sehr interessant, dass es Unterschiede zwischen der deutschen und italienischen Definition des Begriffs Sorgerecht gibt. Gleichzeitig lassen sich aber auch mehrere Gemeinsamkeiten feststellen, wenn es um die Frage geht, wo die Kinder im Falle einer Scheidung ihrer Eltern leben. In der Vergangenheit hat es bereits Scheidungsfälle gegeben, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht der Kinder beanspruchen wollte, da er den Ex-Partner aus bestimmten Gründen nicht in der Nähe seiner Kinder wissen wollte. Gerade in derartigen, schwierigeren Fällen ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Scheidungen zu wenden.
    https://www.anwalt-beier.de/leistungen-/scheidungsrecht

  3. Avatar von Klara
    Klara

    Mein Sohn 14 möchte nicht mehr zu seinen Vater, er möchte selber entscheiden wann er zu ihm geht. Sein Vater zwingt ihm aber jedesmal zu ihm zu gehen darf er das??

  4. Avatar von Patrick Kirchner
    Patrick Kirchner

    Hallo
    Ich habe mit meiner italienischen Freundin ein Kind gezeugt. Wir haben uns jetzt getrennt. Selber weiß ich nicht ob sie bei ihrem Exfreund wieder in Italien wohnt. Wenn das so wäre welche Möglichkeiten besteht für mich als Vater auch wenn ich 2 Jahre mit ihr zusammen und nicht verheiratet war.

    1. Avatar von Ira
      Ira

      Hallo Patrick,
      in Ihrem Fall kommt es drauf an wie das Verhältnis zur Ex-Freundin ist.
      Wenn Sie nach der Geburt des Kindes als Vater angegeben werden und somit in der Geburtsurkunde stehen, haben sie automatisch auch das Sorgerecht und Umgangsrechts in Italien. Falls Sie nicht als Vater angegeben werden ist es komplizierter. An Ihrer Stelle würde ich mich an einen Anwalt wenden, zum Beispiel an Frau Neugebauer von unserer Expertenmap, die macht auch Familienrecht (Claudia Neugebauer, Bozen | Rechtsanwalt/Deutsch-italienische Rechtsberatung, Kontakt: Tel: #3331354650 E-Mail: avv_ra_neugebauer@yahoo.it).

      Liebe Grüsse,
      Ira

  5. Avatar von Nathalie Petri
    Nathalie Petri

    Ich bin mit einem Italiener verheiratet,wir haben 2gemeinsame Kinder. Ich würde mich gerne trennen, kann ich meine Kinder ( sie haben die Deutsche Staatsanwaltschaft) vor der Scheidung mit nach Deutschland nehmen?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hi Nathalie, da würde ich Dir den Gang zu einen Anwalt empfehlen, der in Familienrecht spezialisiert ist, nicht, dass Du aus Versehen Kindesentführung betreibst. Denn so verstehe zumindest ich die Rechtslage (ich glaube, bei Wohnsitzwechsel der Kinder gegen den Willen eines der Elternteile muss erst ein Richter das OK geben), ich kann mich aber irren. Bei uns hat sich da mal für Familienrecht die Anwältin Claudia Neugebauer eingetragen (in der Expertenmap): #3331354650 avv_ra_neugebauer@yahoo.it
      Alles Gute Euch!
      Kim

  6. Avatar von Sonja Steinmayer
    Sonja Steinmayer

    Habe mit einem verheirateten Mann eine Tochter15 sind mittlerweile getrennt,die Tochter hat meinen Familiennamen,er hat den Kontakt abgebrochen,jetz müssen wir aber einen neuen Ausweis machen er will aber nicht unterschreiben,ohne seine Unterschrift bekommen wir aber keinen neuen Ausweis.Was kann ich tun?

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Sonja, Du ich glaub das muss dann ein Richter entscheiden. Du kannst bei der Botschaft anrufen und fragen, ob es einen anderen Weg gibt (https://italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/Startseite.html). Ansonsten frag mal einen Anwalt. Zum Beispiel Frau Neugebauer von unserer Expertenmap, die macht auch Familienrecht (Claudia Neugebauer, Bozen | Rechtsanwalt/Deutsch-italienische Rechtsberatung |
      Kontakt: Tel: #3331354650 E-Mail: avv_ra_neugebauer@yahoo.it).
      Viel Erfolg und gute Nerven!
      LG
      Kim

  7. Avatar von Sarikaya
    Sarikaya

    Die Information war für meine Fragestellung sehr hilfreich.
    Vielen Dank und weiter so.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

neueste artikel


Themen

Arbeiten in Italien (6) Auswanderer-Portrait (5) Homeschooling (8) Immobilienkauf (8) INPS (9) Kindergeld (4) Rezension (8) Scheinselbständigkeit (4) Schulsystem (4) Unschooling (4)

Kommentare

  1. Hallo, mir wurde der Führerschein wegen abgelaufener AustauschFrist bei Verkehrskontrolle entzogen. 110 euro strafe, Führerschein weg, Auto am Strassenrand stehengeblieben.…

  2. Hallo Kim, ich bin von meinem Arbeitgeber für 6 Monate nach Italien entsandt worden. Ich behalte für diese Zeit meinen…

Wenn wir Dir mit unseren Infos weiterhelfen konnten, freuen wir uns!
… und auch über eine kleine Spende