Für die Nutzung der INPS-Voucher gibt es auf beiden Seiten Einschränkungen. Die für den Arbeitnehmer sind die unangenehmsten.
Leistungen mit „buoni lavoro“ vergüten kann eigentlich jeder:
- Familien und Einzelpersonen
- Non-Profit-Organisationen
- Familienunternehmen
- Unternehmer aller Wirtschaftssektoren
- Öffentliche Auftraggeber
In der Landwirtschaft gibt es besondere Einschränkungen: Gelegenheitsarbeiter dürfen nicht wiederholt im Folgejahr eingesetzt werden, es sei denn, das Unternehmen ist groß genug um nachweisen zu können, dass es die Gelegenheits-Arbeiter auch im regulären Betrieb einsetzen kann, und eben nicht nur alle Jahre wieder als Erntehelfer „ausbeutet“.
Wer darf sich mit INPS-Vouchern bezahlen lassen?
- Rentner
- Schüler und Studenten unter 25 Jahren während der Ferien
- Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose
- Arbeitnehmer in Teilzeit (von jemand anderem als dem normalen Arbeitgeber)
- Angestellte im Öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft
- Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung
- Freiberufler
Was muss der Gelegenheitsarbeiter unbedingt beachten?
Die Obergrenzen der Beschäftigungsverhältnisse, die noch unter den Begriff „Gelegenheitsarbeit“ fallen sind
- 7.000 Euro brutto im Jahr bzw. 3.000 Euro brutto für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeldempfänger
- allgemein pro Beschäftigungsverhältnis / demselben Arbeitgeber nicht über 2.000 Euro brutto im Jahr
Unabhängig davon muss man sich als Minijobber der mit Vouchern arbeitet darüber im klaren sein, dass mit den an den Staat abgeführten 25% nur die eigenen Rentenbeiträge aufgestockt werden. Man erwirbt mit den geleisteten Abgaben nicht das Recht auf Arbeitslosengeld, Mutterschutz, Krankengeld und Sozialhilfe.
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Quellen:
http://www.forexinfo.it/Buoni-Lavoro-INPS-cosa-sono-come
http://lavoro.ilportafoglio.info/2014/12/cosa-sono-i-voucher-lavoro-inps-e-come-funzionano.html
http://www.guidafisco.it/contribuenti-minimi-voucher-inps-1090
https://www.inps.it/webidentity/banchedatistatistiche/venduti/index.jsp
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