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INPS-Voucher Teil 1: Gelegentlich legal vergütet

Für Gelegenheitsjobs muss man in Italien kein „ordentliches Arbeitsverhältnis“ eingehen, sondern kann sich mit INPS-Vouchern, auch „buoni lavoro“ genannt, behelfen.

Pro Jahr dürfen in Italien knapp 7.000 Euro (brutto) nebenher verdient werden. Damit Babysitter, Gärtner und Co. nicht schwarz arbeiten, sondern sozialversichert sind, kann man die Bezahlung mittels „Voucher“ durchführen. Der Gelegenheitsarbeiter erhält hier keinerlei Bargeld direkt vom Arbeitgeber sondern ausschließlich Voucher und es ist keinerlei formale Absprache oder (Arbeits-) Vertrag vonnöten.

Wenn man die vom Arbeitgeber erhaltenen Voucher an den einschlägigen Stellen einlöst um sein Arbeitsentgelt zu bekommen, werden direkt vorort bei der Auszahlung die entsprechenden Daten registriert und auch die Abgaben schon automatisch einbehalten (13 % gehen als Renten- und Sozialversicherung an das INPS, 7 % an die Unfallversicherung INAIL und 5 % sind Verwaltungskosten, ebenfalls des INPS).

Der Arbeitgeber muß sich beim Legalisieren des Minijobs mittels „buoni lavori“ also über Abgaben und Co. keine Gedanken machen. Der Gelegenheitsarbeiter erhält aber pro 10,00 Euro-Gutschein nur 7,50 Euro „netto“ ausgezahlt, 25% des Einkommens gehen an den Staat.

Wie ist ganz praktisch die Vorgehensweise?

Mindestens zwei Tage bevor der Job beginnt, muss der Auftraggeber Voucher kaufen (momentan erhältlich zu je 10, 20 oder 50 Euro) und den Beschäftigungsbeginn >> online beim INPS anmelden. Es ist kein Arbeitsvertrag oder weiteres Anmelden nötig.

Wo kann der Arbeitgeber die Voucher erstehen?

Online beim INPS (unter „Accesso ai servizi“ oder „Servizi On-Line“->Per il cittadino->Lavoro occasionale accessorio->Accesso ai servizi). Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall unter ->Servizi OnLine->Portale dei pagamenti->Accedi al portale->Lavoro occasionale accessorio.
Um Transaktionen auf dem Online Portal des INPS durchzuführen benötigt man wie immer seine persönliche PIN. Die Seite akzeptiert Zahlungen mittels Einzugsermächtigung (Girokonto BancoPosta, BPOL), Prepaidkarte Postepay oder die Kreditkarten VISA, VISA Electron und Mastercard und man erhält eine Bestätigungsnummer über den Vorgang. Um an die Papiervoucher zu gelangen, muss man zum nächsten INPS gehen und diese Bestätigungsnummer vorlegen.

Wer die Bezahlung nicht über die Seite des INPS durchführen möchte, kann auch eine normale Überweisung an das INPS tätigen (conto corrente postale 89778229 intestato a: INPS DG LAVORO OCCASIONALE ACC.), und die Bestätigung darüber zum Abholen der Voucher mitbringen.

In autorisierten Tabakläden (tabaccheria autorizzata) . Zur Aktivierung der „Voucher INPS“ benötigt man die eigene Krankenkassenkarte (Tessera Sanitaria) oder das vom Finanzamt erlassene Kärtchen mit der Steuernummer (codice fiscale). Pro Kauf, nicht pro Voucher, erhebt der Händler pauschal die Gebühr von 1 Euro. Man kann einmalig jeweils nicht mehr als 1.000 Euro in Voucher erstehen und ist generell auf maximal 2.000 Euro in Voucher pro Tag eingeschränkt.

Bei Banken, die mit dem INPS zusammenarbeiten (banche convenzionate). Direkt am Schalter mit eigener Krankenkassenkarte oder Steuernummer. Auch hier wird pauschal 1 Euro als Gebühr fällig, die direkt am Schalter zu entrichten ist. Im Gegensatz zum Tabakladen kann man aber Voucher bis 5.000 Euro in einem Vorgang erstehen.

Bei der Post. Am Postschalter kann man in Bar oder mit Postbank-Karte zahlen und muss ebenfalls Krankenkassenkarte oder Steuerkärtchen vorlegen. Wenn ein Unternehmer Voucher kauft, reicht auch die Angabe der Umsatzsteuernummer (partita IVA). Die Gebühr für eine Operation bei der Post, bei der man maximal 25 Voucher erstehen kann, beläuft sich auf 2,50 Euro + MwSt., und das Tageslimit sind Voucher im Wert von insgesamt 5.000 Euro.

Wie löst der Arbeitnehmer die Voucher ein?

Die für seine Arbeit erhaltenen Voucher kann der Minijobber bei INPS (auch online mit der INPSCard oder per Überweisung) oder Post (ab zwei Tagen nach Erhalt des Vouchers und innerhalb von 24 Monaten nach Vouchererstelldatum mittels Gutschrift auf das eigene Postbank Konto oder per Barauszahlung) sowie den Banken und Tabakläden (ab zwei Tagen nach Erhalt des Vouchers und innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum) gegen Bares eintauschen. Achtung: Bei Vouchern die von Banken ausgestellt wurden muss in der Regel auch die Einlösung bei der gleichen Bank vorgenommen werden.

 

TIPP: Verlieren sollte man die Voucher besser nicht, denn sie können nur annuliert und durch einen neuen ersetzt werden, wenn man Anzeige erstattet. Auch nicht genutzte Voucher erhält man nur teilweise erstattet (die Verwaltungskosten von 5% werden auf jeden Fall einbehalten) und nur an Niederlassungen des INPS.

 

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Quellen:
http://www.forexinfo.it/Buoni-Lavoro-INPS-cosa-sono-come
http://lavoro.ilportafoglio.info/2014/12/cosa-sono-i-voucher-lavoro-inps-e-come-funzionano.html
http://www.guidafisco.it/contribuenti-minimi-voucher-inps-1090
https://www.inps.it/webidentity/banchedatistatistiche/venduti/index.jsp

Eine Antwort zu „INPS-Voucher Teil 1: Gelegentlich legal vergütet“

  1. […] Eigentlich darf ein “regime minimi” keine Mitarbeiter haben. Ausnahme: Gelegenheitsarbeit. Wer also einen Kollegen hat, der gelegentlich mitarbeitet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen und muss seinen Steuerstatus nicht ändern. Wie die Beschäftigung eines Mitarbeiters auf dieser Basis praktisch aussieht kann hier nachgelesen … […]

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