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NASpI – Arbeitslosengeld in Italien

In Italien hat man ein Anrecht auf Arbeitslosengeld (NASpI, Nuova Assicurazione Sociale per l’impiego), wenn man ungewollt seinen Arbeitsplatz verliert und die Voraussetzungen im Bezug auf die Arbeitslosenversicherung und der vorausgegangenen Arbeitszeit erfüllt.
Es wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, falls der Arbeitnehmer von sich aus kündigt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Dazu zählt u.a. die „dimissioni per giusta causa“ (u.a. Kündigung der Mutter bis zum ersten Geburtstag des Kindes, Kündigung auf Grund von Mobbing, sexuellen Übergriffen oder ausbleibender Lohnzahlung).

Folgende Voraussetzungen (Arbeitslosenversicherung und Arbeitszeit) müssen erfüllt sein:

  • mindestens 13 Wochen an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung in den vier der Arbeitslosigkeit vorausgegangenen Jahren
  • mindestens 30 Tage effektiven Arbeitens innerhalb der letzten 12 Monate

Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss online beim INPS gestellt werden. Falls man diesen Weg nicht wählen möchte, kann man sich auch an die Telefonhotline des INPS (Nr. 803164) oder an ein „patronato“ (Arbeitnehmerorganisation, die Arbeitnehmern in Sozialversicherungsfragen kostenlos hilft) wenden. Der Antrag muss innerhalb von 68 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim INPS eingegangen sein.

Der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes hängt vom Eingang des Antrags ab:

  • ab dem achten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Antrag bis zum achten Tag eingegangen ist
  • ab dem Tag nach der Antragstellung, im Falle, dass der Antrag nach dem achten Tag eingegangen ist

Die Dauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes entspricht der Hälfte der Wochen der letzten vier Jahre, für die die fälligen Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet worden sind.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht 75% des durchschnittlichen Monatseinkommen der letzten vier Jahre, falls das Gehalt niedriger bzw. gleich war wie der jährlich vom Staat festgelegte Betrag (€ 1.195,00 für 2015). Im Falle, dass das Einkommen höher war, werden zu den 75% des staatlich festgelegten Betrags noch 25% der Differenz zwischen dem eigenen Gehalt und der festgelegten Summe hinzuaddiert. Das Arbeitslosengeld kann jedoch nicht den maximalen Betrag von 1.300,00 Euro überschreiten. Ab dem vierten Monat wird das Arbeitslosengeld monatlich um drei Prozent gekürzt. Personen, die ein Anrecht auf den „assegno al nucleo familiare“ haben, können auch für den Zeitraum des Arbeitslosengeldes einen Antrag beim INPS stellen.

Es ist auch möglich sich das Arbeitslosengeld in einer einmaligen Zahlung auszahlen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man mit diesem Geld ein eigenes Geschäft eröffnet/aufbaut bzw. ein Teil einer Kooperative wird.
Die Bezahlung erfolgt direkt vom INPS.

Mit dem Stellen des Antrages erklärt man gleichzeitig seine sofortige Verfügbarkeit (DID, Dichiarazione di immediata disponibilità) für eine neue Arbeitsstelle. Diese Erklärung wird vom INPS an die „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro“ weitergeleitet. Innerhalb der nächsten 15 Tage muss sich der Arbeitsuchende an das „centro per l`impiego“ (dt. Agentur für Arbeit) seines Wohnortes wenden, um den „patto di servizio personalizzato“ zu unterschreiben, ein Abkommen mit der Agentur für Arbeit, das helfen soll, u.a. mit Kursen, so schnell wie möglich eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Weitere und detailliertere Informationen finden Sie hier.

4 Antworten zu „NASpI – Arbeitslosengeld in Italien“

  1. Avatar von Bekjiri
    Bekjiri

    Hallo ich bin Bekjiri djabir geb 22.08.1981 hab in der Schweiz gearbeitet 20 jahre jetz will in Italien Arbitslos melden maine gehalt war in der Schweiz 6000 fr bruto in monat maine frage was ich bekome in Italien monatlich und wie Lange hab ich ainschpruch arbeitslo

  2. Avatar von Alexandra Lanzinger
    Alexandra Lanzinger

    Wieviel arbeitslosengeld erhalte ich bei einem netto Lohn von 2000 euro

  3. […] Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt wird, kann das Arbeitslosengeld in Italien nicht den maximalen Betrag von 1.300,- Euro […]

    1. Avatar von Misuraca Calogero
      Misuraca Calogero

      Hallo zusammen,
      Ich bin 57 Jahre alt und bin schon fast 43 in Deutschland, ich hatte und habe vor wieder zurück nach Italien zu gehen. Habe im letzten Jahr eine 99% Arbeitszusage aus Italien bekommen daraufhin meine Frau sich auch um Arbeit gekümmert hat, Sie bekam die Arbeit und ich nicht, nun ist es so das ich weiterhin in Deutschland lebe und meine Frau in Italien. Unser Ziel ist es zusammen in Italien zu leben, deswegen ließ ich meine Frau zurück obwohl Sie wieder mit mir zurück nach Deutschland wollte. Hat irgend einer eine Idee was da tun könnte? ( ich suche Tag und Nacht nach eine Arbeit in Italien Sizilien ) Ich brauche euch nicht erklären wie wir uns in dieser Situation fühlen.
      Entschuldigt für evt. Grammatikalische Fehler.
      Lg. Calogero

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  2. Hallo Kim, ich bin von meinem Arbeitgeber für 6 Monate nach Italien entsandt worden. Ich behalte für diese Zeit meinen…

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