In Italien hat man ein Anrecht auf Arbeitslosengeld (NASpI, Nuova Assicurazione Sociale per l’impiego), wenn man ungewollt seinen Arbeitsplatz verliert und die Voraussetzungen im Bezug auf die Arbeitslosenversicherung und der vorausgegangenen Arbeitszeit erfüllt.
Es wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, falls der Arbeitnehmer von sich aus kündigt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Dazu zählt u.a. die „dimissioni per giusta causa“ (u.a. Kündigung der Mutter bis zum ersten Geburtstag des Kindes, Kündigung auf Grund von Mobbing, sexuellen Übergriffen oder ausbleibender Lohnzahlung).
Folgende Voraussetzungen (Arbeitslosenversicherung und Arbeitszeit) müssen erfüllt sein:
- mindestens 13 Wochen an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung in den vier der Arbeitslosigkeit vorausgegangenen Jahren
- mindestens 30 Tage effektiven Arbeitens innerhalb der letzten 12 Monate
Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss online beim INPS gestellt werden. Falls man diesen Weg nicht wählen möchte, kann man sich auch an die Telefonhotline des INPS (Nr. 803164) oder an ein „patronato“ (Arbeitnehmerorganisation, die Arbeitnehmern in Sozialversicherungsfragen kostenlos hilft) wenden. Der Antrag muss innerhalb von 68 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim INPS eingegangen sein.
Der Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes hängt vom Eingang des Antrags ab:
- ab dem achten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Antrag bis zum achten Tag eingegangen ist
- ab dem Tag nach der Antragstellung, im Falle, dass der Antrag nach dem achten Tag eingegangen ist
Die Dauer der Zahlung des Arbeitslosengeldes entspricht der Hälfte der Wochen der letzten vier Jahre, für die die fälligen Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet worden sind.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht 75% des durchschnittlichen Monatseinkommen der letzten vier Jahre, falls das Gehalt niedriger bzw. gleich war wie der jährlich vom Staat festgelegte Betrag (€ 1.195,00 für 2015). Im Falle, dass das Einkommen höher war, werden zu den 75% des staatlich festgelegten Betrags noch 25% der Differenz zwischen dem eigenen Gehalt und der festgelegten Summe hinzuaddiert. Das Arbeitslosengeld kann jedoch nicht den maximalen Betrag von 1.300,00 Euro überschreiten. Ab dem vierten Monat wird das Arbeitslosengeld monatlich um drei Prozent gekürzt. Personen, die ein Anrecht auf den „assegno al nucleo familiare“ haben, können auch für den Zeitraum des Arbeitslosengeldes einen Antrag beim INPS stellen.
Es ist auch möglich sich das Arbeitslosengeld in einer einmaligen Zahlung auszahlen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man mit diesem Geld ein eigenes Geschäft eröffnet/aufbaut bzw. ein Teil einer Kooperative wird.
Die Bezahlung erfolgt direkt vom INPS.
Mit dem Stellen des Antrages erklärt man gleichzeitig seine sofortige Verfügbarkeit (DID, Dichiarazione di immediata disponibilità) für eine neue Arbeitsstelle. Diese Erklärung wird vom INPS an die „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro“ weitergeleitet. Innerhalb der nächsten 15 Tage muss sich der Arbeitsuchende an das „centro per l`impiego“ (dt. Agentur für Arbeit) seines Wohnortes wenden, um den „patto di servizio personalizzato“ zu unterschreiben, ein Abkommen mit der Agentur für Arbeit, das helfen soll, u.a. mit Kursen, so schnell wie möglich eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Weitere und detailliertere Informationen finden Sie hier.
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