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Homeschooling und das obligatorische Jahresexamen

Vorab: Die Bildungspflicht in Italien gilt nur für Menschen im Alter von sechs bis sechzehn Jahren. Auf den Besuch von Kindergarten und Vorschule kann man also komplett verzichten, ohne sich irgendwo melden oder verantworten zu müssen.

Für alle Kinder und Jugendlichen, die unter den mehreren tausend sind, die in Italien ganz legal auf den Besuch einer Schule verzichten um sich zu bilden, gibt es aber schon seit dem aktuell laufenden Schuljahr zwei wichtige Neuerungen. Erstens gibt es für sie nun die Pflicht, am Ende eines jeden Schuljahres für eine Abschlussprüfung als Externe an einer anerkannten Schule vorstellig zu werden.

“In caso di istruzione parentale, i genitori dell’alunna o dell’alunno, della studentessa o dello studente, ovvero coloro che esercitano la responsabilità genitoriale, sono tenuti a presentare annualmente la comunicazione preventiva al dirigente scolastico del territorio di residenza. Tali alunni o studenti sostengono annualmente l’esame di idoneità per il passaggio alla classe successiva in qualità di candidati esterni presso una scuola statale o paritaria, fino all’assolvimento dell’obbligo di istruzione.” (DECRETO LEGISLATIVO 13 aprile 2017, n. 62, das Gesetz trat im Mai 2017 in Kraft.)

Zweitens muss zu dieser Prüfung der gültige Impfpass vorgelegt werden.

Soweit die neuen gesetzlichen Anforderungen. Zur konkreten Umsetzung gibt es für beide Neuerungen noch keine wirklich klaren Ansagen und stattdessen viel Unklarheit. Aber auch Schlupflöcher, sie zu umgehen. In diesem Artikel geht es um die allgemeine momentane Lage, was Punkt 1 betrifft: Das jährliche Examen an einer Schule für Kinder, die zu Hause lernen.

Infos für „Schüler“, die kein jährliches Examen an einer anerkannten Schule machen wollen

Das Gesetz (siehe oben) sieht ein jährliches Examen für Homeschooler vor – geht aber nicht auf Sanktionen ein oder was passiert, wenn es von einer Familie gebrochen wird. Es wird demnach davon ausgegangen, dass ein Nicht-Vorstellig-Werden des Kindes zur Prüfung als ein Vernachlässigen der Bildungspflicht (Art. 731 im Codice Penale)  gesehen wird.  Das wird in Italien bislang mit einer Geldstrafe bis 30 Euro sanktioniert. Wer Eltern im Falle der Nichtausübung der Bildungspflicht ihrer Kinder sanktionieren kann, ist übrigens nicht das Schulamt oder eine andere Behörde, sondern einzig und allein der zuständige Bürgermeister.

Es haben nicht wenige Anwälte Zweifel an der korrekten Auslegung des Gesetzes in der Praxis angemeldet und scheinbar haben sich viele Familien, vor allem mit Kindern in Weiterführenden Schulen, deshalb dazu entschieden, sich erst einmal keinen Druck machen zu lassen, sondern die Prüfung zu verweigern.

Dazu hat das Netzwerk controscuola ein paar Tipps erarbeitet:
1) Die Familien kommuniziert wie gehabt jedes Jahr aufs Neue und fristgerecht an das zuständige Schulamt, dass das Kind nicht die Schule besuchen wird, sondern zuhause unterrichtet. Es wird empfohlen, dazu eigene (bzw. von Elterninitiativen herausgegebene) Formulare zu nutzen und nicht etwaige von der Schule herausgegebene, um nicht aus Versehen zu unterschreiben, dass das Kind das jährliche Examen machen wird. Stattdessen wird auch – falls man zu einem Gespräch im Schulamt vorgeladen wird – besser nicht auf das Thema „Jahresabschlussexamen“ eingegangen.
2) Es wird empfohlen, nicht von selber in Sachen Jahresexamen aktiv zu werden, sondern zu warten, bis sich das Schulamt deshalb meldet.
3) Wenn dem Schulamt bis zum 30 April nichts von den Eltern bezüglich Jahresabschlussexamen vorliegt, sollte es ein Einschreiben an sie schicken, in dem zum Examen eingeladen wird und der Zeitpunkt bekannt gegeben.
4) Die Familie antwortet nicht auf das Einschreiben. Das wird von der Behörde nicht unbedingt als Machtprobe ausgelegt sondern beschleunigt einfach für alle Seiten den Dienstweg. Der ist nämlich der zum Bürgermeister, der letztlich weiter entscheiden wird.
5) Am Prüfungstag bleibt der Prüfling zu Hause. Das Schulamt informiert dann den Bürgermeister über die Abwesenheit des „Schülers“ im Sinne der Nicht-Ausübung der Bildungspflicht seitens der Eltern.
6) Der Bürgermeister schickt den Eltern daraufhin ein Einschreiben. Er kann auch – aber muss nicht – einen Sozialdienst (Assistente Sociale, Jugendamt) einschalten . Es passiert häufig, dass das Schulamt den Bürgermeister übergeht und direkt Sozialdienst/Jugendamt einschaltet. Das ist allerdings gesetzeswidrig – und hier empfiehlt sich natürlich, einen Anwalt hinzuzuziehen und zu klagen.

Es schimmert bei allen Diskussionen und „Tipps & Tricks“ in Netzwerken und bei Eltern-Zusammenkünften immer durch, dass diese ganze Prozedur zwar ganz einfach und unspektakulär ist, aber dann haben doch alle einen Anwalt an der Seite, der bei den Formalitäten hilft und berät, welche Kommunikation wann ignoriert werden kann oder gemacht werden sollte. Das wahrscheinlich auch, weil die Lage von Schulamt zu Schulamt und Bürgermeister zu Bürgermeister stark variieren kann.

… und wenn man das Examen aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kann?

Wer sich zum festgelegten Prüfungstermin krank meldet, wird zu einem anderen Termin erneut vorgeladen werden.

Auch bei behinderten Homeschoolern ist das jährliche Examen zwingend vorgesehen. Hier ist übrigens doppelt Vorsicht im Umgang mit der Behörde zu geboten: Gerade in Bezug auf behinderte Schüler ist es oft schwierig für Eltern, sich durchzusetzen, wenn sie lieber zu Hause unterrichten (lassen) möchten. Es wird nämlich gemeinhin davon ausgegangen, dass sie dazu gar nicht in der Lage sind, sondern es besser für den Schutzbefohlenen ist, die staatlich vorgesehenen Hilfen zur Inklusion in einer Regelschule zu nutzen. Hier ist also besonders abzuwägen, ob die Prüfungsverweigerung sinnvoll sein kann.

In folgendem Artikel wird nun erklärt, wie die obligatorische Prüfung funktioniert: Was ist zu erwarten, wie wird sie durchgeführt, wo muss man wann vorstellig werden, wenn man sie gern durchführen möchte und – – – kann man durchfallen???

Quellen und weitere Infos:
www.gazzettaufficiale.it
www.controscuola.it
www.educazioneparentale.org

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