Viele Italien-Auswanderer haben sowohl in Deutschland als auch in Italien gearbeitet und fragen sich, wie es mit einer späteren Rentenzahlung aussieht. In Kürze vorweg:
Für einen Anspruch auf eine deutsche Rente zählen auch bestimmte ausländische Zeiten mit. Und wer in Italien wohnt, kann sich die Deutsche Rente auch direkt durch das italienische INPS auszahlen lassen.
Die Versicherungsträger, also die Deutsche Rentenversicherung für die Arbeitszeit in Deutschland, und das italienische INPS für die in Italien erworbenen Ansprüche, prüfen getrennt, ob nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften ein Rentenanspruch besteht und zahlt gegebenenfalls eine Rente. Es ist möglich, dass man aus beiden Staaten jeweils eine Rente erhält. Eine „Gesamtrente“ oder „Europarente“ gibt es aber (noch) nicht.
Für einen Anspruch auf deutsche Rente muss neben anderen Voraussetzungen – wie beispielsweise der Erfüllung eines bestimmten Lebensalters – auch eine Mindestversicherungszeit, die so genannte Wartezeit, erfüllt sein. Diese ist bei den verschiedenen Rentenansprüchen unterschiedlich. So beträgt sie bei der deutschen Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre, während sie bei der Regelaltersrente nur 5 Jahre beträgt. Zur Erfüllung dieser Wartezeiten werden nach dem Europarecht deutsche Zeiten und Versicherungszeiten in den anderen Mitgliedstaaten zusammengerechnet. Auch die anderen Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten müssen bei der Prüfung ihrer Anspruchsvoraussetzungen die deutschen Zeiten berücksichtigen.
Ansonsten richten sich die Voraussetzungen für eine Rente, wie zum Beispiel Erreichen der Altersgrenze sowie Vorliegen von Invalidität allein nach dem jeweiligen nationalen Recht. So kann es vorkommen, dass aus der Rentenversicherung des einen Staates bereits ein Rentenanspruch besteht, während die Voraussetzungen für eine Rente im anderen Staat erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt sind, weil dort zum Beispiel eine höhere Altersgrenze besteht.
Wo welchen Antrag stellen?
Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Rente in Deutschland lebt, kann auch die italienische Rente fristwahrend bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und umgekehrt. Das gilt auch für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des jeweils anderen Versicherungsträgers.
Stellt man in einem Staat einen Rentenantrag und hat Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten zurückgelegt, gilt er gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente im anderen Staat. Man muss also nur einen Antrag stellen. Der Versicherungsträger, bei dem der Antrag gestellt wird, informiert den oder die anderen ausländischen Versicherungsträger und leitet das Rentenverfahren für den Antragsteller ein. Wichtig: Beim Antrag immer die Versicherungszeiten in allen Mitgliedstaaten oder Abkommensstaaten angeben!
Rentenberechnung
Für die Berechnung der Rente gilt der Grundsatz, dass jeder Mitgliedstaat oder Abkommensstaat den Betrag der Rente nur aus seinen eigenen Versicherungszeiten und nach seinen Rechtsvorschriften zahlt.
Wer also in Deutschland und Italien in die Rentenkassen eingezahlt hat, erhält je eine Rente von der deutschen Rentenkasse und eine vom italienischen INPS, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. (Für eine „Kleinstrente“ gelten Sonderregelungen.) Den aktuellen Status der persoenlichen (Renten-) Situation erhaelt man bei der deutschen Rentenversicherung automatisch einmal jährlich per Post. In Italien kann man sich die Rente inzwischen im Netz ausrechnen lassen.
Deutsche Rente in Italien auszahlen lassen
Bei gewöhnlichem Aufenthalt Deutscher Rentner in Italien erhalten Berechtigte ihre volle Rente aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie in Deutschland. Während des Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland gezahlt werden. Beim Transfer der Rente nach Italien können Bankspesen (zu Lasten des Rentners) anfallen. Um die Rente ins Ausland zahlen zu können, benötigt die deutsche Rentenversicherung die internationale Bankleitzahl (Bank Identify-Code, kurz BIC) und die internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN).
Der deutsche Rentenversicherungsträger prüft bei Auslandsrenten einmal jährlich, ob der Empfänger noch lebt und die Rente weiter gezahlt werden kann.
Fragen?
Man kann das INPS auch telefonisch kontaktieren.
>> Von Italien aus:
Tel 803164 kostenlos vom Festnetz aus
Tel 06164164 vom Handy aus (normale Mobiltarife)
>> Kostenlose Hotline von Deutschland aus: Tel 08001821138
In der Begrüßung unter allen Nummern kann man auch einen Service auf Deutsch anwählen. Das habe ich selber ein paar Mal versucht, aber es lief immer in eine Endlosschleife hinein. Wählt man den normalen Service auf Italienisch kommt man gut an einen Kundenberater.
Supportzeiten per Telefon:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Quellen:
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
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