Fahrzeug nach Italien ummelden?

Zunächst einmal ist die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs – also mit deutschem Kennzeichen – nach Italien – mit dann italienischem Kennzeichen erst dann erforderlich, wenn der Halter und Fahrer des Fahrzeugs sich in Italien mit Hauptwohnsitz aufhält. Von einem solchen Hauptwohnsitz ist auszugehen, wenn sich die Person länger als 185 Tage im Jahr dort aufhält. Anderenfalls kann das Fahrzeug mit dem deutschen Kennzeichen in Italien gefahren werden.

Wenn das Fahrzeug das ganze Jahr in Italien steht, z. B. an der Ferienwohnung, könnte die Polizei maulen. Aber vielleicht lassen Sie Ihr Fahrzeug schon aus anderen Gründen nicht am Straßenrand stehen, wenn Sie selbst in Deutschland sind und parken auf Ihrem Grundstück.

Grundsätzlich wird die Polizei nichts sagen, wenn Sie mit deutscher Zulassung und deutschen Personalausweispapieren angetroffen werden. Es ist Ihr gutes Recht, mit dem Auto nach Italien in den Urlaub zu fahren. Probleme bekommen Sie ggf. dann, wenn Sie Ihren ersten und insoweit Hauptwohnsitz in Italien haben und bei der Kontrolle den italienischen Personalausweis vorzeigen. In Italien wohnhafte Personen müssen nach dem italienischen Straßenverkehrsgesetz (Codice della strada) innerhalb von zwei Monaten das Kraftfahrzeug auf ein italienisches Kennzeichen ummelden. Anderenfalls droht Geldstrafe bzw. schlimmstenfalls die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Um zu vermeiden, dass Sie in Italien für das eingeführte Fahrzeug Mehrwertsteuer zahlen müssen, sollte Fahrzeug als Umzugsgut eingestuft werden. Dazu muss das Fahrzeug bereits mindestens sechs Monate vor der Ummeldung des Wohnsitzes auf Sie zugelassen sein, innerhalb eines Jahres nach Italien überführt werden und dort erneut auf Ihren Namen angemeldet werden. Auch dürfen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach der Ummeldung nicht verkaufen.

Die Ummeldung eines in Italien gekauften Fahrzeugs bzw. Motorrads oder Rollers sollte auch für einen Deutschen kein Problem darstellen. Um hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse des Verkäufers ganz sicher zu sein, empfiehlt sich unbedingt, einen Auszug bei der „PRA“ einzuholen. In Italien behalten Kraftfahrzeuge ein „Auto“leben lang dasselbe Kennzeichen. Wenn Sie dieses haben, können Sie im Internet für eine geringe Gebühr eine Halterabfrage starten. Dann sehen, wann wem das Fahrzeug gehört hat, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden.

Sehen Sie im Internet unter: iservizi.aci.it

Die Eigentumsübertragung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern innerhalb Italiens nennt sich „CDP-certificato di proprietà“. Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs oder Kraftrads muss eine Eigentumsübertragung erfolgen. Dazu muss die Zulassungsbescheinigung und die Eigentumsbescheinigung abgeändert werden. Hierzu müssen Sie sich an den entsprechenden Dienst der Verwaltung (comune), in der Sie leben, wenden. Hierbei müssen Käufer und Verkäufer gleichzeitig erscheinen und die Eigentumsübertragung unterschreiben. Sollte die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers bereits in der Gemeinde erfolgt sein, so muss lediglich der Käufer am Schalter erscheinen.

Die Gebühren können in unterschiedlichen Regionen bzw. Provinzen unterschiedlich ausfallen. Das gleiche gilt auch für die Haftpflichtversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Italienischen Automobilclubs (ACI).

von Alexis Brudermann, Rechtsanwalt aus Speyer, 28.02.2019

Kontakt: Tel: 06232 100 890 | Email: kanzlei@recht-italien.de

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Kommentare

21 Antworten zu „Fahrzeug nach Italien ummelden?“

  1. Rudi

    Hi ich bin nach Bari gezogen will ein Gebrauchtwagen kaufen. Was muss ich machen um es auch versichern zulassen? Ich habe eine Codice Fiscale muss ich mich auch um eine Residenz kümmern also muss ich meinen Wohnsitz bei der Municipale Commune an melden, oder genügt auch mein Mietvertrag oder ein document von dem Vermieter das bezeugt, dass ich auch dort wohne. Vielen Dank.

    1. Kim Kruse

      Hi Rudi,
      da müsstest Du mal direkt bei Deiner Versicherung nachfragen. Ich musste bislang keinen Nachweis über meine Residenz erbringen, hatte aber auch immer einen italienischen Perso …
      LG
      Kim

  2. Heyo

    Wie berechnet sich der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr des Pkw in Italien (d.h. wenn man das Auto innerhalb eines Jahres (zugunsten eines Neuwagens aus Italien) verkaufen möchte? Also, welcher Prozentsatz zu welchem Wert (ursprünglicher Listenpreis oder aktueller (Tabellen-)Verkaufswert am Tag der Verzollung)? Vielen Dank im voraus

  3. Michael Behrendt

    Hallo,
    Da ich mich in Zukunft öfter und länger in Italien aufhalten werde würde ich mir gern ein Fahrzeug in Italien kaufen welches in Italien verbleibt.
    Ich werde meine Hauptwohnsitz in Deutschland behalten und mich mit zweitem Wohnsitz in Italien anmelden. Darf ich in Italien ein Fahrzeug zulassen ?

  4. Peter Storm

    möchte ein Auto in D. kaufen und dort zulassen in meinem Wohnort. DANACH würde ich das Auto sofort nach I fahren und dort an meinem Hauptwohnsitz in Südtirol ummelden. ist das möglich / kompliziert? wie war das mit MWSt – IVA ?

    1. Peter Wenzel

      Hallo Peter,
      wir haben das gerade hinter uns, d.h. unser Auto haben wir von Deutschland nach Südtirol überführt. Die Ummeldung haben wir mit einer ortsansässigen Serviceagentur gemacht. Das hat alles perfekt funktioniert.

      Zu Deiner Frage ist zu sagen, das Dein Vorhaben in zusätzlichen Kosten enden kann, nämlich MwSt.-Nachzahlung.
      Handelt es sich bei einem PKW , der als Umzugsgut eingestuft wird, kannst Du ihn ohne Mehrwertsteuererhebung nach Italien einführen.
      Voraussetzung ist, dass Du den Wagen innerhalb eines Jahres nicht veräußerst, dieser mindestens sechs Monate vor Abmeldung des Wohnsitzes auf Deinen Namen zugelassen und innerhalb der zwölf Monate nach Abmeldung des Wohnsitzes nach Italien eingeführt worden ist. Wird das Fahrzeug aus einem EU-Staat wie Deutschland eingeführt, werden grundsätzlich keine Zölle erhoben.

      Diese Regelung hat uns die Service-Agentur so bestätigt.

      Grüße Peter

      1. hallo Peter, mit welcher Agentur hast Du die Umschreibung gemacht und was hat das unter´m Strich gekostet. im Internet schreiben Sie von 200 + 80 Euro, in Tai di Cadore spricht die Fahrschule von 800 Euro und in Bolzen meinen sie 680 Euro, irgendwie komme ich damit nicht klar, kannst Du mir das näher beschreiben, danke und viele Grüsse aus Padola, klaus

      2. Martina Hönicke

        Hallo Herr Wenzel, wie heißt die Service Agentur? Wie kamen sie zu ihr? Wir haben vor im nächsten Jahr nach Südtirol auszuwandern und dann müßten wir unsere Autos ja auch ummelden. Vielen Dank. VG Martina

  5. Alexander

    Was ist, wenn das Fahrzeug nach Italien eingeführt wurde, nun abgemeldet in der Garage steht und dann nach zwei Jahren in Italien angemeldet werden soll?

    Wonach berechnet sich die Einfuhrsteuer bei sehr alten Fahrzeugen?

  6. Semir

    Was brauche ich um ein Leichtnutzfahrzeug (3,5t), dass derzeit in Österreich angemeldet ist, in Italien anzumelden?
    Ist neben COC-Papieren noch etwas notwendig, bzw. muss das Fahrzeug typisiert werden?

    Danke für eure Hilfe.

  7. Doris Marx

    Wie schaut das eigentlich in unserem Fall aus? Wir werden in Kürze nach Italien gehen. „Wir“, das sind mein Lebensgefährte und ich. Er wird in Italien seinen Hauptwohnsitz nehmen, ich werde in Österreich gemeldet bleiben und in Italien meinen 2.Wohnsitz haben.
    Das Auto, das auf meinen Lebensgefährten angemeldet ist, wird dann wohl ital. Kennzeichen bekommen (müssen). Die Frage ist nun: darf ICH, mit nur 2. Wohnsitz gemeldet, überhaupt mit dem Auto fahren? Danke schonmal für eine Antwort.

    1. Alexis Brudermann

      Ich bitte um Verständnis, dass ich in diesem Forum keine Rechtsberatung geben kann. Gern können Sie mir eine Email schreiben.

    2. Kim Kruse

      Hallo Doris,
      in Italien sind Autos als solche versichert und nicht nur der Inhaber. Deshalb ist es normalerweise auch völlig ok, wenn jemand anders das Auto fährt. Man muss bei der Versicherung also nicht wie in Deutschland alle autorisierten Fahrer angeben.
      Wichtig ist nur, dass man als italienische Resident nicht mehr im Auto mit ausländischem Kennzeichen „erwischt“ werden darf. Aber das ist bei Euch ja nicht der Fall…
      LG
      Kim

      1. Doris Marx

        danke, Kim!!!!!!

    3. Daniela

      In Italien ist das Auto versichert, nicht die Person, wie zum Beispiel in Deutschland. Das heißt, jeder der seit mindestens 2 Jahren seinen Führerschein hat und das 23 Lebensjahr erreicht hat, darf mit dem Auto fahren.

  8. Keller

    Wie macht man in Italien Alles? richtig wenn man Folgendes will: In Italien ein günstiges ital. Auto kaufen, das man in Italien stehen lassen will und kann, um es im Jahr mehrmals zu nutzen (Wohnsitz aber NICHT in Italien!, gesamter Aufenthalt unter 6 Monaten) um z. B. zur An- und Abreise mit Flugzeug, aber auf die sehr teuren Mietangebote verzichten will!
    Wohnsitz also Deutschland, Zulassung in Italien, ital. Versicherung ?, ………….
    Danke für Hinweise

    1. Alexis Brudermann

      Eine rechtssichere Antwort für einen konkreten Fall kann ich in diesem Forum nicht geben. Ohne Wohnsitz dürfte es aber schwierig sein, ein Fahrzeug anzumelden. Da außerdem Ummeldung, Steuer und Versicherung in Italien teuer sind, fragt es sich, ob sich das überhaupt lohnt. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es einem Auto nicht gut tut, monatelang zu stehen. Schnell hat man Standschäden, zu aller erst die Batterie.

      1. Keller

        Danke für die Antwort: Das Auto würde oft aber nur kurz genutzt, die Lösung wäre billiger als Rent a Car!
        Die Frage der Zulassung ohne Wohnsitz (aber Wohnung in Italien) > welche Behörde kann mir eine definitive Antwort geben(z. B. per eMail)??

        1. Alexis Brudermann

          Schreiben Sie mir einfach eine Email.

  9. Alexis Brudermann

    Update 17.06.2019

    Keine Panik! Bei der Frage, ob das in Deutschland zugelassene Fahrzeug umgemeldet – also in Italien zugelassen werden – muss, ist genau zu differenzieren:

    Nur wer seinen Hauptwohnsitz (!) von Deutschland nach Italien verlegt, muss sein Fahrzeug auch in Italien zulassen. Wenn Sie also die Absicht haben, nach Italien auszuwandern, um dort zu leben und ggf. auch zu arbeiten, werden Sie ja Ihren Wohnsitz dort anmelden und am besten innerhalb der 2-monatigen Frist Ihr Auto ummelden, um keine Probleme zu bekommen.

    Wenn Sie sich nicht ummelden, sich aber länger als 185 Tage im Jahr in Italien aufhalten, wird insoweit ebenfalls der Hauptwohnsitz angenommen. Insoweit muss diese Zeit auch erst einmal verstreichen, bevor allein daraus entsprechende Schlüsse gezogen werden können. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in Italien (noch) nicht angemeldet haben und nach 5 Monaten immer noch mit Ihrem deutschen Nummernschild fahren, haben Sie auch noch keinen Hauptwohnsitz allein wegen der Dauer Ihres Aufenthalts begründet.

    Wer zwischen den Ländern pendelt, wird sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden. Wer allerdings nur ein paar Wochen oder ein paar Monate nach Italien fährt und dort in seinem Haus am Meer „lebt“, muss sein Fahrzeug nicht ummelden. Es wäre auch Unsinn, das Fahrzeug immer hin und her umzumelden.

    Rein praktisch müssten Sie also erst einmal einen Hauptwohnsitz in Italien genommen haben (und sich insoweit auch mit dem Hauptwohnsitz in Italien angemeldet haben), bevor ein Polizeibeamter auf die Idee kommen könnte, dass Sie tatsächlich dauerhaft in Italien leben. In der Praxis werden daher vornehmlich die Menschen Probleme bekommen, die „polizeibekannt“ schon länger in Italien leben und mit deutschem Nummernschild durch das Dorf fahren.

    Übrigens dürfte „Foglio di dia“ (jedenfalls „dia“) eher Spanisch sein.

    von Alexis Brudermann, Rechtsanwalt aus Speyer, 17.06.2019

  10. Monika Kemme

    Leider hat sich bereits im Dezember 2018 die Rechtslage in Italien geändert. Jeder, der einen Wohnsitz in Italien hat, muss sein Auto innerhalb von 60 Tagen ummelden, siehe DL 113/2018. Wer das nicht tut und von der Polizei angehalten wird, muss ein Bußgeld zahlen. Dies wird um 30% gemindert, wenn man es sofort zahlt. Dafür aber ist mit der Minderung/Sofortzahlung keine Widerspruch mehr möglich. Das Auto wird außerdem stillgelegt. Die Fahrzeugpapiere werden eingezogen, das Auto darf nicht mehr bewegt werden. Binnen 3 Tagen muss der Besitzer einen nicht öffentlichen Parkplatz für das Auto finden und es nach Absprache mit der Polizei dort hin verbringen. Das Auto wird erst wieder frei gegeben, wenn es in Italien angemeldet wurde oder der Besitzer eine Tageszulassung (foglio di dia) für die Rückführung beim zuständigen Kraftfahrzeugamt beantragt und diese bei einer italienischen Versicherung versichert hat. Der Tag, an dem der Besitzer das Auto in das Land, in dem es rechtmäßig angemeldet und versichert ist, zurückführen möchte, muss genau angegeben werden. Ebenfalls die genaue Strecke, die für die Rückfahrt genommen wird. Das Überführungskennzeichen aus Pappe gibt es nur für hinten und ist nur diesen einen Tag gültig. Für den Antrag der Überführungskennzeichen bei der „Motorizzazione“ muss der Besitzer die Kennzeichen abmontieren und mitnehmen. Nummernschilder und Fahrzeugbrief werden von den italienischen Kraftfahrzeugämtern an die zuständigen Ämter in Deutschland geschickt. Auch wer seinen Wohnsitz gleich nachdem er gegen dieses neue Gesetz verstoßen hat, aufgibt, muss sich dieses foglio di dia besorgen und es versichern, da der Verstoß in einer Zeit erfolgt ist, als er noch einen Wohnsitz in Italien hatte. Also ACHTUNG!

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