Zunächst einmal ist die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs – also mit deutschem Kennzeichen – nach Italien – mit dann italienischem Kennzeichen erst dann erforderlich, wenn der Halter und Fahrer des Fahrzeugs sich in Italien mit Hauptwohnsitz aufhält. Von einem solchen Hauptwohnsitz ist auszugehen, wenn sich die Person länger als 185 Tage im Jahr dort aufhält. Anderenfalls kann das Fahrzeug mit dem deutschen Kennzeichen in Italien gefahren werden.
Wenn das Fahrzeug das ganze Jahr in Italien steht, z. B. an der Ferienwohnung, könnte die Polizei maulen. Aber vielleicht lassen Sie Ihr Fahrzeug schon aus anderen Gründen nicht am Straßenrand stehen, wenn Sie selbst in Deutschland sind und parken auf Ihrem Grundstück.
Grundsätzlich wird die Polizei nichts sagen, wenn Sie mit deutscher Zulassung und deutschen Personalausweispapieren angetroffen werden. Es ist Ihr gutes Recht, mit dem Auto nach Italien in den Urlaub zu fahren. Probleme bekommen Sie ggf. dann, wenn Sie Ihren ersten und insoweit Hauptwohnsitz in Italien haben und bei der Kontrolle den italienischen Personalausweis vorzeigen. In Italien wohnhafte Personen müssen nach dem italienischen Straßenverkehrsgesetz (Codice della strada) innerhalb von zwei Monaten das Kraftfahrzeug auf ein italienisches Kennzeichen ummelden. Anderenfalls droht Geldstrafe bzw. schlimmstenfalls die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Um zu vermeiden, dass Sie in Italien für das eingeführte Fahrzeug Mehrwertsteuer zahlen müssen, sollte Fahrzeug als Umzugsgut eingestuft werden. Dazu muss das Fahrzeug bereits mindestens sechs Monate vor der Ummeldung des Wohnsitzes auf Sie zugelassen sein, innerhalb eines Jahres nach Italien überführt werden und dort erneut auf Ihren Namen angemeldet werden. Auch dürfen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach der Ummeldung nicht verkaufen.
Die Ummeldung eines in Italien gekauften Fahrzeugs bzw. Motorrads oder Rollers sollte auch für einen Deutschen kein Problem darstellen. Um hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse des Verkäufers ganz sicher zu sein, empfiehlt sich unbedingt, einen Auszug bei der „PRA“ einzuholen. In Italien behalten Kraftfahrzeuge ein „Auto“leben lang dasselbe Kennzeichen. Wenn Sie dieses haben, können Sie im Internet für eine geringe Gebühr eine Halterabfrage starten. Dann sehen, wann wem das Fahrzeug gehört hat, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden.
Sehen Sie im Internet unter: iservizi.aci.it
Die Eigentumsübertragung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern innerhalb Italiens nennt sich „CDP-certificato di proprietà“. Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs oder Kraftrads muss eine Eigentumsübertragung erfolgen. Dazu muss die Zulassungsbescheinigung und die Eigentumsbescheinigung abgeändert werden. Hierzu müssen Sie sich an den entsprechenden Dienst der Verwaltung (comune), in der Sie leben, wenden. Hierbei müssen Käufer und Verkäufer gleichzeitig erscheinen und die Eigentumsübertragung unterschreiben. Sollte die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers bereits in der Gemeinde erfolgt sein, so muss lediglich der Käufer am Schalter erscheinen.
Die Gebühren können in unterschiedlichen Regionen bzw. Provinzen unterschiedlich ausfallen. Das gleiche gilt auch für die Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Italienischen Automobilclubs (ACI).
von Alexis Brudermann, Rechtsanwalt aus Speyer, 28.02.2019
Kontakt: Tel: 06232 100 890 | Email: kanzlei@recht-italien.de
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