Fahrzeug nach Italien ummelden?

Zunächst einmal ist die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs – also mit deutschem Kennzeichen – nach Italien – mit dann italienischem Kennzeichen erst dann erforderlich, wenn der Halter und Fahrer des Fahrzeugs sich in Italien mit Hauptwohnsitz aufhält. Von einem solchen Hauptwohnsitz ist auszugehen, wenn sich die Person länger als 185 Tage im Jahr dort aufhält. Anderenfalls kann das Fahrzeug mit dem deutschen Kennzeichen in Italien gefahren werden.

Wenn das Fahrzeug das ganze Jahr in Italien steht, z. B. an der Ferienwohnung, könnte die Polizei maulen. Aber vielleicht lassen Sie Ihr Fahrzeug schon aus anderen Gründen nicht am Straßenrand stehen, wenn Sie selbst in Deutschland sind und parken auf Ihrem Grundstück.

Grundsätzlich wird die Polizei nichts sagen, wenn Sie mit deutscher Zulassung und deutschen Personalausweispapieren angetroffen werden. Es ist Ihr gutes Recht, mit dem Auto nach Italien in den Urlaub zu fahren. Probleme bekommen Sie ggf. dann, wenn Sie Ihren ersten und insoweit Hauptwohnsitz in Italien haben und bei der Kontrolle den italienischen Personalausweis vorzeigen. In Italien wohnhafte Personen müssen nach dem italienischen Straßenverkehrsgesetz (Codice della strada) innerhalb von zwei Monaten das Kraftfahrzeug auf ein italienisches Kennzeichen ummelden. Anderenfalls droht Geldstrafe bzw. schlimmstenfalls die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Um zu vermeiden, dass Sie in Italien für das eingeführte Fahrzeug Mehrwertsteuer zahlen müssen, sollte Fahrzeug als Umzugsgut eingestuft werden. Dazu muss das Fahrzeug bereits mindestens sechs Monate vor der Ummeldung des Wohnsitzes auf Sie zugelassen sein, innerhalb eines Jahres nach Italien überführt werden und dort erneut auf Ihren Namen angemeldet werden. Auch dürfen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach der Ummeldung nicht verkaufen.

Die Ummeldung eines in Italien gekauften Fahrzeugs bzw. Motorrads oder Rollers sollte auch für einen Deutschen kein Problem darstellen. Um hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse des Verkäufers ganz sicher zu sein, empfiehlt sich unbedingt, einen Auszug bei der „PRA“ einzuholen. In Italien behalten Kraftfahrzeuge ein „Auto“leben lang dasselbe Kennzeichen. Wenn Sie dieses haben, können Sie im Internet für eine geringe Gebühr eine Halterabfrage starten. Dann sehen, wann wem das Fahrzeug gehört hat, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden.

Sehen Sie im Internet unter: iservizi.aci.it

Die Eigentumsübertragung von Kraftfahrzeugen und Krafträdern innerhalb Italiens nennt sich „CDP-certificato di proprietà“. Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs oder Kraftrads muss eine Eigentumsübertragung erfolgen. Dazu muss die Zulassungsbescheinigung und die Eigentumsbescheinigung abgeändert werden. Hierzu müssen Sie sich an den entsprechenden Dienst der Verwaltung (comune), in der Sie leben, wenden. Hierbei müssen Käufer und Verkäufer gleichzeitig erscheinen und die Eigentumsübertragung unterschreiben. Sollte die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers bereits in der Gemeinde erfolgt sein, so muss lediglich der Käufer am Schalter erscheinen.

Die Gebühren können in unterschiedlichen Regionen bzw. Provinzen unterschiedlich ausfallen. Das gleiche gilt auch für die Haftpflichtversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Italienischen Automobilclubs (ACI).

von Alexis Brudermann, Rechtsanwalt aus Speyer, 28.02.2019

Kontakt: Tel: 06232 100 890 | Email: kanzlei@recht-italien.de

29 Antworten zu „Fahrzeug nach Italien ummelden?“

  1. Avatar von Eliska Reinhold
    Eliska Reinhold

    Hallo, ich brauche dringend einen Rat von euch… ich habe mir ein kleines Haus auf Sizilien gekauft. Ich fliege etwa alle 4 Wochen hin (für 4-5 Tage). Ich würde gerne dort ein eigenes Auto benutzen wollen, allerdings wenn ich das deutsche Kennzeichen behalte, muss ich alle 2 Jahre nach Deutschland wegen der TÜV Überprüfung. Das wäre aber sehr aufwendig, daher würde ich gerne das Auto in Italien anmelden wollen. Geht es auch wenn man dort nicht den Hauptwohnsitz hat (nur s.n. „Domizil“- Ferienwohnung?). Vielen im Voraus!!!! Liebe Grüße, Eliska

  2. Avatar von Manfred
    Manfred

    Was kostet es ein D Auto in I anzumelden… Das Internet ist voll keiner hat eine Angabe .
    Jeder meint 680 bis 800 Euro . Aber warum , EU ? Mann meint das kann doch nicht so schwierig sein zahlen ins Netz zu schreiben . Jeder muss zu Agenturen od zur Fahrschule und die erledigen den Rest , nur da kostet es viel Geld ?! Ich verstehe das nicht so ganz , ein Brief umzuschreiben mit 2 Nummerntafeln kann doch nicht grob 700 Euro kosten . ???

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Manfred, Du hast recht, es ist aber in der Praxis leider so, dass es imemr wieder doofe Hürden gibt. ZB die Dokumente entsprechend übersetzt und beglaubigt, etc. Ist einfach eine riesen Rennerei,wenn man es selber macht. Fahrlehrer etc. vor Ort kennen die Prozeduren und wahrscheinlich auch Leute in der Zulassungsstelle, die dann mal einen Zahn zulegen und Deinen Antrag abarbeiten. Wenn Du es selber machst wäre es super, wenn Du uns hier dazu schreibst, wie es geklappt hat! Dankeschön!!!
      LG
      Kim

    2. Avatar von klaus
      klaus

      1. Rechtschutzversicherung abschließen, Anwalt einschalten,
      2. auf den Tisch hauen,
      3. so wie es in D notwendig ist, Beamten und Agenturen verstehen nur eine Sprache,
      4. Anschreien,
      5. Bei Gericht klagen,

      ich versuche seit satten 12 Monaten mein Auto umzuschreiben, Ende September werde ich mein Auto nach Deutschland transportieren lassen, mit dort wieder einen Wohnsitz nehme und mein Auto dort wieder anmelden, das kosten zwar richtig Geld aber mit Italien kann man nicht arbeiten und das obwohl 23 Jahre Europa dazwischen liegen, Beamten haben das antike Griechenland, Ägypten, Rom ruiniert und Deutschland und Italien und die restlichen Europäischen Länder sind ohnehin dem Untergang geweiht,

  3. Avatar von Patricia
    Patricia

    Wie verhält es sich, wenn ich als Deutsch-Italienerin in D mit Hauptwohnsitz und in Italien mit 2. Sitz gemeldet bin, das Auto nicht in I ummelde, dort für die Ferien stehen lasse.
    Darf jemand ( ital. Freunde) das Auto fahren- z.B. zum Umparken und in Gang halten?

    Darf ein anderer Ausländer das Auto fahren ( deutsche oder nichtitalienische Leute?)

    und was mache ich, wenn das Auto nach 1 Jahr zum tüv muss, es aber von Süditalien nicht mehr nach D schafft?
    Kann ich es dann ummelden oder verkaufen? was muss ich da beachren?

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Patricia,
      also das Auto hat weiterhin ein deutsches Kennzeichen und ist in Deutschland versichert, korrekt? Dann ist die Person die es in Italien für Dich bewegt nicht versichert und wenn eine Kontrolle gemacht wird, drohen Strafen, denn es wurde ja nicht umgemeldet. Welcher Schritte es bedarf, wenn Du ein in Italien befindliches Auto, dass in Deutschland angemeldet ist, in Italien verkaufen möchtest kann ich Dir nicht sagen. Ich würde fast tippen, dass Du es dazu erst in Italien anmelden musst und dann die ganze Geschichte mit Passaggio di Proprietà erledigen. Aber das ist reicne Spekulation. Da wissen andere sicher mehr.
      Dir einen schönen Sommer und Deinem Auto noch ein langes Leben 😉
      LG
      kim

    2. Avatar von Patricia
      Patricia

      ja, vielen Dank.
      Aber ich kann das Auto in D doch so versichern, dass andere fahren dürfen… gilt das nicht für Italiener in Italien ?

      1. Avatar von Kim Kruse
        Kim Kruse

        Hallo Patricia, guck mal zur Sicherheit vorher hier: https://ra-cristina.de/deutsche-autos-in-italien-teurer-freundschaftsdienst/
        LG!
        Kim

  4. Avatar von Rudi
    Rudi

    Hi ich bin nach Bari gezogen will ein Gebrauchtwagen kaufen. Was muss ich machen um es auch versichern zulassen? Ich habe eine Codice Fiscale muss ich mich auch um eine Residenz kümmern also muss ich meinen Wohnsitz bei der Municipale Commune an melden, oder genügt auch mein Mietvertrag oder ein document von dem Vermieter das bezeugt, dass ich auch dort wohne. Vielen Dank.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Rudi,
      da müsstest Du mal direkt bei Deiner Versicherung nachfragen. Ich musste bislang keinen Nachweis über meine Residenz erbringen, hatte aber auch immer einen italienischen Perso …
      LG
      Kim

  5. Avatar von Heyo
    Heyo

    Wie berechnet sich der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr des Pkw in Italien (d.h. wenn man das Auto innerhalb eines Jahres (zugunsten eines Neuwagens aus Italien) verkaufen möchte? Also, welcher Prozentsatz zu welchem Wert (ursprünglicher Listenpreis oder aktueller (Tabellen-)Verkaufswert am Tag der Verzollung)? Vielen Dank im voraus

  6. Avatar von Michael Behrendt
    Michael Behrendt

    Hallo,
    Da ich mich in Zukunft öfter und länger in Italien aufhalten werde würde ich mir gern ein Fahrzeug in Italien kaufen welches in Italien verbleibt.
    Ich werde meine Hauptwohnsitz in Deutschland behalten und mich mit zweitem Wohnsitz in Italien anmelden. Darf ich in Italien ein Fahrzeug zulassen ?

  7. Avatar von Peter Storm
    Peter Storm

    möchte ein Auto in D. kaufen und dort zulassen in meinem Wohnort. DANACH würde ich das Auto sofort nach I fahren und dort an meinem Hauptwohnsitz in Südtirol ummelden. ist das möglich / kompliziert? wie war das mit MWSt – IVA ?

    1. Avatar von Peter Wenzel
      Peter Wenzel

      Hallo Peter,
      wir haben das gerade hinter uns, d.h. unser Auto haben wir von Deutschland nach Südtirol überführt. Die Ummeldung haben wir mit einer ortsansässigen Serviceagentur gemacht. Das hat alles perfekt funktioniert.

      Zu Deiner Frage ist zu sagen, das Dein Vorhaben in zusätzlichen Kosten enden kann, nämlich MwSt.-Nachzahlung.
      Handelt es sich bei einem PKW , der als Umzugsgut eingestuft wird, kannst Du ihn ohne Mehrwertsteuererhebung nach Italien einführen.
      Voraussetzung ist, dass Du den Wagen innerhalb eines Jahres nicht veräußerst, dieser mindestens sechs Monate vor Abmeldung des Wohnsitzes auf Deinen Namen zugelassen und innerhalb der zwölf Monate nach Abmeldung des Wohnsitzes nach Italien eingeführt worden ist. Wird das Fahrzeug aus einem EU-Staat wie Deutschland eingeführt, werden grundsätzlich keine Zölle erhoben.

      Diese Regelung hat uns die Service-Agentur so bestätigt.

      Grüße Peter

      1. Avatar von klaus

        hallo Peter, mit welcher Agentur hast Du die Umschreibung gemacht und was hat das unter´m Strich gekostet. im Internet schreiben Sie von 200 + 80 Euro, in Tai di Cadore spricht die Fahrschule von 800 Euro und in Bolzen meinen sie 680 Euro, irgendwie komme ich damit nicht klar, kannst Du mir das näher beschreiben, danke und viele Grüsse aus Padola, klaus

      2. Avatar von Martina Hönicke
        Martina Hönicke

        Hallo Herr Wenzel, wie heißt die Service Agentur? Wie kamen sie zu ihr? Wir haben vor im nächsten Jahr nach Südtirol auszuwandern und dann müßten wir unsere Autos ja auch ummelden. Vielen Dank. VG Martina

  8. Avatar von Alexander
    Alexander

    Was ist, wenn das Fahrzeug nach Italien eingeführt wurde, nun abgemeldet in der Garage steht und dann nach zwei Jahren in Italien angemeldet werden soll?

    Wonach berechnet sich die Einfuhrsteuer bei sehr alten Fahrzeugen?

  9. Avatar von Semir
    Semir

    Was brauche ich um ein Leichtnutzfahrzeug (3,5t), dass derzeit in Österreich angemeldet ist, in Italien anzumelden?
    Ist neben COC-Papieren noch etwas notwendig, bzw. muss das Fahrzeug typisiert werden?

    Danke für eure Hilfe.

  10. Avatar von Doris Marx
    Doris Marx

    Wie schaut das eigentlich in unserem Fall aus? Wir werden in Kürze nach Italien gehen. „Wir“, das sind mein Lebensgefährte und ich. Er wird in Italien seinen Hauptwohnsitz nehmen, ich werde in Österreich gemeldet bleiben und in Italien meinen 2.Wohnsitz haben.
    Das Auto, das auf meinen Lebensgefährten angemeldet ist, wird dann wohl ital. Kennzeichen bekommen (müssen). Die Frage ist nun: darf ICH, mit nur 2. Wohnsitz gemeldet, überhaupt mit dem Auto fahren? Danke schonmal für eine Antwort.

    1. Avatar von Alexis Brudermann
      Alexis Brudermann

      Ich bitte um Verständnis, dass ich in diesem Forum keine Rechtsberatung geben kann. Gern können Sie mir eine Email schreiben.

    2. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Doris,
      in Italien sind Autos als solche versichert und nicht nur der Inhaber. Deshalb ist es normalerweise auch völlig ok, wenn jemand anders das Auto fährt. Man muss bei der Versicherung also nicht wie in Deutschland alle autorisierten Fahrer angeben.
      Wichtig ist nur, dass man als italienische Resident nicht mehr im Auto mit ausländischem Kennzeichen „erwischt“ werden darf. Aber das ist bei Euch ja nicht der Fall…
      LG
      Kim

      1. Avatar von Doris Marx
        Doris Marx

        danke, Kim!!!!!!

    3. Avatar von Daniela
      Daniela

      In Italien ist das Auto versichert, nicht die Person, wie zum Beispiel in Deutschland. Das heißt, jeder der seit mindestens 2 Jahren seinen Führerschein hat und das 23 Lebensjahr erreicht hat, darf mit dem Auto fahren.

  11. Avatar von Keller
    Keller

    Wie macht man in Italien Alles? richtig wenn man Folgendes will: In Italien ein günstiges ital. Auto kaufen, das man in Italien stehen lassen will und kann, um es im Jahr mehrmals zu nutzen (Wohnsitz aber NICHT in Italien!, gesamter Aufenthalt unter 6 Monaten) um z. B. zur An- und Abreise mit Flugzeug, aber auf die sehr teuren Mietangebote verzichten will!
    Wohnsitz also Deutschland, Zulassung in Italien, ital. Versicherung ?, ………….
    Danke für Hinweise

    1. Avatar von Alexis Brudermann
      Alexis Brudermann

      Eine rechtssichere Antwort für einen konkreten Fall kann ich in diesem Forum nicht geben. Ohne Wohnsitz dürfte es aber schwierig sein, ein Fahrzeug anzumelden. Da außerdem Ummeldung, Steuer und Versicherung in Italien teuer sind, fragt es sich, ob sich das überhaupt lohnt. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, dass es einem Auto nicht gut tut, monatelang zu stehen. Schnell hat man Standschäden, zu aller erst die Batterie.

      1. Avatar von Keller
        Keller

        Danke für die Antwort: Das Auto würde oft aber nur kurz genutzt, die Lösung wäre billiger als Rent a Car!
        Die Frage der Zulassung ohne Wohnsitz (aber Wohnung in Italien) > welche Behörde kann mir eine definitive Antwort geben(z. B. per eMail)??

        1. Avatar von Alexis Brudermann
          Alexis Brudermann

          Schreiben Sie mir einfach eine Email.

  12. Avatar von Alexis Brudermann
    Alexis Brudermann

    Update 17.06.2019

    Keine Panik! Bei der Frage, ob das in Deutschland zugelassene Fahrzeug umgemeldet – also in Italien zugelassen werden – muss, ist genau zu differenzieren:

    Nur wer seinen Hauptwohnsitz (!) von Deutschland nach Italien verlegt, muss sein Fahrzeug auch in Italien zulassen. Wenn Sie also die Absicht haben, nach Italien auszuwandern, um dort zu leben und ggf. auch zu arbeiten, werden Sie ja Ihren Wohnsitz dort anmelden und am besten innerhalb der 2-monatigen Frist Ihr Auto ummelden, um keine Probleme zu bekommen.

    Wenn Sie sich nicht ummelden, sich aber länger als 185 Tage im Jahr in Italien aufhalten, wird insoweit ebenfalls der Hauptwohnsitz angenommen. Insoweit muss diese Zeit auch erst einmal verstreichen, bevor allein daraus entsprechende Schlüsse gezogen werden können. Wenn Sie also Ihren Wohnsitz in Italien (noch) nicht angemeldet haben und nach 5 Monaten immer noch mit Ihrem deutschen Nummernschild fahren, haben Sie auch noch keinen Hauptwohnsitz allein wegen der Dauer Ihres Aufenthalts begründet.

    Wer zwischen den Ländern pendelt, wird sich für einen Hauptwohnsitz entscheiden. Wer allerdings nur ein paar Wochen oder ein paar Monate nach Italien fährt und dort in seinem Haus am Meer „lebt“, muss sein Fahrzeug nicht ummelden. Es wäre auch Unsinn, das Fahrzeug immer hin und her umzumelden.

    Rein praktisch müssten Sie also erst einmal einen Hauptwohnsitz in Italien genommen haben (und sich insoweit auch mit dem Hauptwohnsitz in Italien angemeldet haben), bevor ein Polizeibeamter auf die Idee kommen könnte, dass Sie tatsächlich dauerhaft in Italien leben. In der Praxis werden daher vornehmlich die Menschen Probleme bekommen, die „polizeibekannt“ schon länger in Italien leben und mit deutschem Nummernschild durch das Dorf fahren.

    Übrigens dürfte „Foglio di dia“ (jedenfalls „dia“) eher Spanisch sein.

    von Alexis Brudermann, Rechtsanwalt aus Speyer, 17.06.2019

  13. Avatar von Monika Kemme
    Monika Kemme

    Leider hat sich bereits im Dezember 2018 die Rechtslage in Italien geändert. Jeder, der einen Wohnsitz in Italien hat, muss sein Auto innerhalb von 60 Tagen ummelden, siehe DL 113/2018. Wer das nicht tut und von der Polizei angehalten wird, muss ein Bußgeld zahlen. Dies wird um 30% gemindert, wenn man es sofort zahlt. Dafür aber ist mit der Minderung/Sofortzahlung keine Widerspruch mehr möglich. Das Auto wird außerdem stillgelegt. Die Fahrzeugpapiere werden eingezogen, das Auto darf nicht mehr bewegt werden. Binnen 3 Tagen muss der Besitzer einen nicht öffentlichen Parkplatz für das Auto finden und es nach Absprache mit der Polizei dort hin verbringen. Das Auto wird erst wieder frei gegeben, wenn es in Italien angemeldet wurde oder der Besitzer eine Tageszulassung (foglio di dia) für die Rückführung beim zuständigen Kraftfahrzeugamt beantragt und diese bei einer italienischen Versicherung versichert hat. Der Tag, an dem der Besitzer das Auto in das Land, in dem es rechtmäßig angemeldet und versichert ist, zurückführen möchte, muss genau angegeben werden. Ebenfalls die genaue Strecke, die für die Rückfahrt genommen wird. Das Überführungskennzeichen aus Pappe gibt es nur für hinten und ist nur diesen einen Tag gültig. Für den Antrag der Überführungskennzeichen bei der „Motorizzazione“ muss der Besitzer die Kennzeichen abmontieren und mitnehmen. Nummernschilder und Fahrzeugbrief werden von den italienischen Kraftfahrzeugämtern an die zuständigen Ämter in Deutschland geschickt. Auch wer seinen Wohnsitz gleich nachdem er gegen dieses neue Gesetz verstoßen hat, aufgibt, muss sich dieses foglio di dia besorgen und es versichern, da der Verstoß in einer Zeit erfolgt ist, als er noch einen Wohnsitz in Italien hatte. Also ACHTUNG!

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