Kinder, die einen Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit haben, haben diese ebenfalls – automatisch von Geburt an. Daran ändert sich auch nichts, falls die Kinder nicht in Deutschland, sondern wie zB. in unserem Fall in Italien auf die Welt kommen.
In Italien geborene, deutsche, Kinder haben eine Ausweispflicht in Deutschland.
Der dazu benötigte Kinderreisepass, bzw. wahlweise der Europass (biometrischer Reisepass) muss bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Deutsche Auslandsvertretungen finden sie in folgenden italienischen Städten: Rom (Botschaft), Mailand (Generalkonsulat) und in Bozen, Cagliari, Florenz, Genua, Messina, Neapel, Palermo, Venedig. In diesen zuletzt genannten Städten finden sie Honorarkonsuln vor.
Passantrag
Zum Beantragen eines Passes muss online ein Termin (über das Terminvergabe System) vereinbart werden. Wichtig ist es, dass bei diesem Termin sowohl das Kind als auch beide Elternteile anwesend sind. Eine ausführliche Liste der mitzubringenden Dokumente (von jedem Dokument wird eine Kopie benötigt) und die Kosten finden sie hier.
Namenserklärung
Im Falle, dass es sich um einen Erstpass handelt, muss vor dem Passantrag in der Regel noch eine Namenserklärung (Nachname) abgegeben werden.
Da die Ehegatten bei einer Heirat in Italien ihren Nachnamen behalten und auch nichteheliche Kinder meistens den Nachnamen des Vaters haben, muss eine Namenserklärung fast immer erfolgen.
Hierfür müssen sie je eine zusätzliche Kopie der Dokumente, die unter dem oben aufgeführten Link zu finden sind, mitbringen und einen weiteren Termin für den gleichen Tag online vereinbaren. Detailliertere Informationen zur Namenserklärung und die Gebühren für selbige können sie hier entnehmen.
Beurkundung der Geburt
Falls sie möchten, können sie die Geburt ihres Kindes auch im Geburtsregister des zuständigen deutschen Standesamtes beurkunden lassen. Diese Beurkundung kann jederzeit vorgenommen werden. Die notwendigen Dokumente und die Gebühren finden sie hier.
Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
Seit Juli 2015 verlangt das Standesamt I in Berlin, das die Geburtsbeurkundung und Namenserklärung aus dem Ausland bearbeitet, eine Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung. Diese Erklärung kann man ebenfalls beim Besuch im Konsulat abgeben (auch hierfür einen extra Termin online buchen!).
Deutsche Vertretungen in Italien: www.italien.diplo.de
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