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Ein deutsches Kind wird in Italien geboren – Was ist behördlich zu beachten?

Kinder, die einen Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit haben, haben diese ebenfalls – automatisch von Geburt an. Daran ändert sich auch nichts, falls die Kinder nicht in Deutschland, sondern wie zB. in unserem Fall in Italien auf die Welt kommen.

In Italien geborene, deutsche, Kinder haben eine Ausweispflicht in Deutschland.
Der dazu benötigte Kinderreisepass, bzw. wahlweise der Europass (biometrischer Reisepass) muss bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Deutsche Auslandsvertretungen finden sie in folgenden italienischen Städten: Rom (Botschaft), Mailand (Generalkonsulat) und in Bozen, Cagliari, Florenz, Genua, Messina, Neapel, Palermo, Venedig. In diesen zuletzt genannten Städten finden sie Honorarkonsuln vor.

Passantrag

Zum Beantragen eines Passes muss online ein Termin (über das Terminvergabe System) vereinbart werden. Wichtig ist es, dass bei diesem Termin sowohl das Kind als auch beide Elternteile anwesend sind. Eine ausführliche Liste der mitzubringenden Dokumente (von jedem Dokument wird eine Kopie benötigt) und die Kosten finden sie hier.

Namenserklärung

Im Falle, dass es sich um einen Erstpass handelt, muss vor dem Passantrag in der Regel noch eine Namenserklärung (Nachname) abgegeben werden.

Da die Ehegatten bei einer Heirat in Italien ihren Nachnamen behalten und auch nichteheliche Kinder meistens den Nachnamen des Vaters haben, muss eine Namenserklärung fast immer erfolgen.

Hierfür müssen sie je eine zusätzliche Kopie der Dokumente, die unter dem oben aufgeführten Link zu finden sind, mitbringen und einen weiteren Termin für den gleichen Tag online vereinbaren. Detailliertere Informationen zur Namenserklärung und die Gebühren für selbige können sie hier entnehmen.

Beurkundung der Geburt

Falls sie möchten, können sie die Geburt ihres Kindes auch im Geburtsregister des zuständigen deutschen Standesamtes beurkunden lassen. Diese Beurkundung kann jederzeit vorgenommen werden. Die notwendigen Dokumente und die Gebühren finden sie hier.

Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung

Seit Juli 2015 verlangt das Standesamt I in Berlin, das die Geburtsbeurkundung und Namenserklärung aus dem Ausland bearbeitet, eine Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung. Diese Erklärung kann man ebenfalls beim Besuch im Konsulat abgeben (auch hierfür einen extra Termin online buchen!).

Deutsche Vertretungen in Italien: www.italien.diplo.de

2 Antworten zu „Ein deutsches Kind wird in Italien geboren – Was ist behördlich zu beachten?“

  1. Avatar von Hassan
    Hassan

    Hi ich habe eine frage ich bin wohnhaft in Deutschland und meine Frau lebt in italien mein Sohn ist in italien geboren und gemeldet.wie kann ich ihn im Bundeszentralregister in Deutschland anmelden beim Standesamt in italien oder muss ich das in Deutschland machen um eine deutsche Geburtsurkunde zu bekommen

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Hassan,
      das macht die nächste italienische Botschaft für Sie. Sie müssen normalerweise erst Online einen Termin erbitten und erhalten dann eine Mail mit der Liste an Dokumenten, die Sie beibringen müssen. Die schicken Sie dann erstmal per PDF an die Botschaft und dann erhalten Sie den Termin. Da müssen dann normalerweise alle Betroffenen vorsprechen.
      Viel Erfolg!
      LG
      Kim

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Kommentare

  1. Hallo Maddin, entschuldige bitte die längere Antwortzeit. Wenn ich es richtig verstanden habe, kaufst Du das Auto in Italien und…

  2. Hallo Lennart, ich möchte einen gebrauchten BMW in Bologna bei einem Händler kaufen. Ist da eine Anzahlung unüblich? Es handelt…

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