Bed and Breakfast aufmachen Italien
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Ein B&B eröffnen in Italien

Gute Nachrichten für alle, die ein B&B in ihrer Wohnung aufmachen wollen. Dies ist in Italien erlaubt, ohne dass man die Erlaubnis der Eigentümerversammlung des Gebäudes benötigt. Was ist allgemein zu beachten, wenn man in Italien Zimmer vermieten will?

Wie überall, wird ein B&B von Privatpersonen zu Hause und in überschaubarer Zimmerzahl geführt, ansonsten gelten die Regelungen eines „Affitta Camere“. Wer nicht mehr als drei Zimmer mit Platz für maximal sechs Gäste hat, und diese für nicht mehr als insgesamt neun Monate im Jahr anbietet, muss sich noch nicht einmal bei der Handelskammer registrieren oder eine Umsatzsteuernummer (Partita Iva) beantragen.

Vorgeschrieben ist neben dem Schlafplatz das Frühstück und die Grundreinigung sowie das Wechseln des Bettzeugs. Nicht jedes Zimmer muss über ein eigenes Bad verfügen, sondern es ist auch möglich, ein gemeinschaftliches Bad für bis zu drei Gästezimmer vorzusehen (das Bad des Betreibers des B&B ist hier nicht mitgezählt). Die maximale Anzahl der Zimmer bzw. Betten ist von den einzelnen Regionen festgelegt (siehe die weiterführenden Links zu den jeweiligen regionalen Regelungen).

Der Betreiber muss die lokale Hygiene- und Lebensmittelverordnung einhalten. Desweiteren müssen die Zimmer mindestens dreimal pro Woche gereinigt werden und bei jedem Gastwechsel. Das Gleiche gilt für das Wechseln des Bettzeugs. Das Bad muss dagegen täglich gereinigt werden.

Um ein Bed and Breakfast aufmachen zu können, muss man die „denuncia di inizio attivitá“ (DIA) in der Stadtverwaltung vorlegen.

Ein B&B-Betreiber muss dann folgendes garantieren:

  • Die Gäste müssen ordentlich registriert und der örtlichen Polizei (Vigili) gemeldet werden
  • Man benötigt eine gültige Haftpflichtversicherung (polizza assicurativa di responsabilità civile)
  • Man muss der jeweiligen Provinzverwaltung die Zimmerzahl, festgesetzte Übernachtungspreise und die Periode des Jahres in der geöffnet ist, nennen.

Weiterführende Links:

Legge Turismo Nazionale
Normativa in Abruzzo sui B&B: LEGGE REGIONALE 28.04.2000, N. 78
Normativa in Basilicata sui B&B: LEGGE REGIONALE N. 8 DEL 04-06-2008
Normativa in Calabria sui B&B: LEGGE REGIONALE 26 febbraio 2003, n. 2
Normativa in Campania sui B&B: LEGGE REGIONALE 10 maggio 2001, n. 5
Normativa in Emilia Romagna sui B&B: LEGGE REGIONALE Emilia Romagna 28/7/2004 n.16
Normativa in Friuli Venezia Giulia sui B&B: LEGGE REGIONALE 05/07/1999, N. 17
Normativa in Lazio sui B&B: REGOLAMENTO REGIONALE Lazio 24 ottobre 2008, n. 16
Normativa in Liguria sui B&B: LEGGE REGIONALE 28 gennaio 2000 n. 05
Normativa in Lombardia sui B&B: LEGGE REGIONALE 16 luglio 2007, N. 15
Normativa in Marche sui B&B: LEGGE REGIONALE Marche 11/7/2006 n.9
Normativa in Molise sui B&B: LEGGE REGIONALE 12 luglio 2002, n. 13
Normativa in Piemonte sui B&B: LEGGE REGIONALE 13 marzo 2000, n. 20
Normativa in Puglia sui B&B: LEGGE REGIONALE 24 luglio 2001, n. 17
Normativa in Sardegna sui B&B: LEGGE REGIONALE 12 agosto 1998, n. 27
Normativa in Sicilia sui B&B: LEGGE REGIONALE 23 dicembre 2000, n. 32
Normativa in Trentino sui Alto Adige B&B: LEGGE PROVINCIALE 15 maggio 2002, n. 7
Normativa in Umbria sui B&B: LEGGE REGIONALE N. 18 DEL 27-12-2006
Normativa in Valle d’Aosta sui B&B: LEGGE REGIONALE N. 23 DEL 04-08-2000
Normativa in Veneto sui B&B: LEGGE REGIONALE 4 novembre 2002, n. 33

Quellen:

http://www.pmi.it/impresa/normativa/approfondimenti/93138/aprire-bed-and-breakfast-in-condominio.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter:+PMI.it&utm_content=04-09-2015+bed-and-breakfast-in-condominio-e-destinazione-duso

http://www.invia.it

16 Antworten zu „Ein B&B eröffnen in Italien“

  1. Avatar von Marco
    Marco

    Hallo Kim

    Ich hätte gerne gewusst welche Vorgaben es gibt um ein Agriturismo mit 12 Betten in Sardinien zu eröffnen?
    Also wieviel Grund benötigt wird und wo man sich informieren kann.

    Herzliche Grüße
    Marco

  2. Avatar von Sandra Hees
    Sandra Hees

    Hallo Kim,

    wir haben in Norditalien ein großes Haus gekauft. Im unteren Bereich wollen wir für 3 Zimmer mit insgesamt 5 Betten und einem Gemeinschaftsbad ein B&B anmelden. Nun habe ich gelesen, dass es ja recht unkompliziert ist, wenn es nur 3 Zimmer sind.
    Wo muss ich nun genau das B&B anmelden, bei der Gemeinde oder über den Codice Fiscale irgendwo?
    Ist es auch möglich, da ich die Residenza noch nicht habe. Ich werde sie nächstes Jahr beantragen. Vielen Dank.

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Sandra,
      soweit ich weiß, meldest Du in der Gemeinde selber an, wieviele Zimmer Du innerhalb des B&B vermietest. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es ohne Residenza des Inhabers dort, schwierig wird, auch, was die Einkommensteuererklärung/Sozialabgaben etc. angeht. Da würde ich an Deiner Stelle sowohl in der Gemeinde nachfragen, als auch einen Steuerberater zu Rate ziehen.
      LG und viel Erfolg!
      Kim

  3. Avatar von Christine Schweizer
    Christine Schweizer

    Hallo Kim,

    kannst du mir bitte sagen, ob es möglich ist ein Haus zu mieten und dieses als B&B zu nutzen?

    Danke und Grüße
    Christine

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hallo Christine,
      ja, das geht. Du musst dort Deine Residenza anmelden und einen Nachweis beibringen, dass Dein Vermieter einverstanden ist („Atto di Assenso“). Hier findest Du weitere Infos: https://www.aprirebedandbreakfast.com/
      LG und viel Erfolg!
      Kim

  4. Avatar von Thomas
    Thomas

    Hallo Kim
    Danke für die Informationen. Was muss ich beachten, wenn ich mehr als vier Zimmer vermieten möchte? Hast du da Informationen oder eine Quelle?
    Danke und liebe Grüsse
    Thomas

    1. Avatar von Kim Kruse
      Kim Kruse

      Hi Thomas, ich denke, hier könntest Du weitersuchen: https://www.siamoalcompleto.it/bed-and-breakfast-normativa/
      LG
      Kim

  5. Avatar von Christian
    Christian

    Hallo Kim,

    vielen Dank für Deine vielen Tipps auf dieswer Seite. Bis dato galt ja keine Umsatzsteuer bei bis zu drei Zimmer und 9 Monaten bei Vermeitung von Ferienwohnungen. Wie ist das nun nach der Reform. Hast Du mehr informationen oder weisst wo ich was finden kann?

    Vielen Dank

    Christian

    1. Avatar von kim
      kim

      Hallo Christian, ich habe das leider nicht auf dem Schirm – es sollten jeweils die Länder beauftragt werden, regional Reformen durchzusetzen. Ich denke, auf dieser Seite der ANBBA findest Du am ehesten die aktuelle gesetzliche Lage für Deine Region. Hilf das schonmal?
      LG und viel Zennnn,
      Kim

  6. Avatar von Laura Raffaela Krumrey
    Laura Raffaela Krumrey

    Hallo Liebe Kim!

    Ich finde dass toll dass du hier einen Einblick auf das ganze gibst, ich hätte auch ein paar Fragen wegen dem ganzen und ich weiß nicht ob es eine Möglichkeit gibt Ihnen eine E-Mail zu schrieben oder ich es einfach hier in die Kommentare rein schreiben kann? Aber mich hätte interessiert also ich bin gelernt Hotelfachfrau, wenn ich ein Zimmer vermieten möchte in meinem B&B z.b. muss ich mich an vorgeschriebe Preise halten? Also in Österreich variert der Preis mit der Leistung usw. des Hotels gibt es sowas in der Art auch? Ich habe mir schon ein paar Mal die Preise in Italienischen Hotels angesehen und mir ist aufgefallen das man pro Person dasselbe bezahlt und hier zahlt die zweite Person einen Aufpreis von 20,00 EUR, ist das vom Gesetz so oder entscheiden die Hotelbesitzer selber? Hoffentlich war das jetzt nicht zu viel Text. Vielen Dank. Liebe Grüße

    1. Avatar von kim

      Hallo liebe Laura,
      die Preisgestaltung bleibt eigentlich komplett Dir überlassen, es gibt da keine gesetzlichen Regelungen.
      Allerdings setzen sich die in den Hotellerieverbänden eingeschriebenen Mitglieder regelmäßig zusammen und entscheiden gemeinsam, welche Preise nicht unterschritten werden sollten, um unnötig Konkurrenz zu vermeiden.
      Guten Start wünsche ich Dir!
      Kim

  7. Avatar von Bianca-Maria
    Bianca-Maria

    Super Dankeschön

  8. Avatar von Bianca-Maria Schwarz
    Bianca-Maria Schwarz

    Vorrei vedere e forse possibile lei mi chiama. Grazie
    Bianca-Maria

  9. Avatar von Bianca-Maria Schwarz
    Bianca-Maria Schwarz

    Hätte gerne mehr über B&B in Venedig erfahren.
    Keine Patita Iva und wo bzw. wie zahle ich meine Steuern?

    1. Avatar von kim

      Hallo Bianca-Maria,
      ja, unter bestimmten Umständen benötigt man keine Partita IVA um Zimmer zu vermieten, und in diesem Fall zahlen Sie Ihre Steuern direkt mit der persönlichen Steuererklärung.
      Allerdings ist gerade eine Reform im Gange, die diverse Vereinfachungen aufheben könnte.
      Hier gibt es Infos, wie man das B&B anmeldet und was man mitbringen muss: http://italien-inside.de/die-eroeffnung-des-bb-anlaufzeiten-und-marketing/
      Viel Erfolg!

  10. […] bei einem so kleinen Betrieb ist, dass man für das Führen eines Bed and Breakfast mit nur bis zu drei Zimmern kein Gewerbe anmelden und auch keine Partita Iva (Mehrwertsteuernummer) aufmachen muss: Man gibt den […]

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Kommentare

  1. Hallo Maddin, entschuldige bitte die längere Antwortzeit. Wenn ich es richtig verstanden habe, kaufst Du das Auto in Italien und…

  2. Hallo Lennart, ich möchte einen gebrauchten BMW in Bologna bei einem Händler kaufen. Ist da eine Anzahlung unüblich? Es handelt…

Wenn wir Dir mit unseren Infos weiterhelfen konnten, freuen wir uns!
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