Im Rahmen der Gesetzgebung „Buona Scuola“ wird auch das bisher komplett unreglementierte Homeschooling in Italien „reformiert“. Ab dem neuen Schuljahr mit Beginn am 1. September 2017 soll es Pflicht für alle Homeschooler (und Schüler an alternativen Schulen „parentali“ oder „libertari“) sein, sich jährlich an der Regelschule prüfen zu lassen.
Dabei ist noch nicht ganz klar, was genau geprüft wird, z.B. der generelle Wissenstand des Kindes oder das Beherrschen des Curriculums seines Jahrgangs an der Regelschule vor Ort. Außerdem organisieren sich die verschiendenen Gruppen der Homeschooler in Italien gerade, um mit Anwälten gegen das Gesetz vorzugehen, bzw. erst einmal seine Auslegung genau einzugrenzen. Denn so richtig eindeutig ist es nicht.
Gesetzestext (Nr. 62 des decreto legislativo vom 13. April 2017, Artikel 23):
«Istruzione parentale – In caso di istruzione parentale, i genitori dell’alunna o dell’alunno, della studentessa o dello studente, ovvero coloro che esercitano la responsabilità genitoriale, sono tenuti a presentare annualmente la comunicazione preventiva al dirigente scolastico del territorio di residenza. Tali alunni o studenti sostengono annualmente l’esame di idoneità per il passaggio alla classe successiva in qualità di candidati esterni presso una scuola statale o paritaria, fino all’assolvimento dell’obbligo di istruzione».
Quelle: tuttaunaltrascuola.it
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