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Unterstützung für Kinder in Italien: Das einheitliche Familiengeld

Was „Kindergeld“ in Italien angeht, wurde immer abgewunken – zu wenig, zu kompliziert, irgendwie nichts für „Normalverdiener“.

Seit 2022 ist das anders, denn es gibt das einheitliche Kindergeld (assegno unico e universale). Es wird beim INPS beantragt und von dort aus dann auch direkt auf das Bankkonto überwiesen.

Wieviel Unterstützung ist vorgesehen?

Geringverdiener (jährliches Haushaltseinkommen unter 15.000 EUR brutto) erhalten maximal 175 Euro monatlich pro Kind. Dann geht es je nach Familieneinkommen runter bis 50 EUR pro Kind pro Monat ab einem jährlichen Haushaltseinkommen von 40.000 EUR. Es gibt natürlich Ausnahmen 😜 (siehe unten).

Wer kann das Kindergeld beantragen?

Das Kindergeld kann für „zu Lasten lebende“ Kinder bis 21 Jahre beantragt werden. Wichtig: Nur von Eltern mit Wohnsitz und Steuerpflicht in Italien.

Wie beantragt man das italienische Kindergeld?

Wer in Italien lebt und arbeitet, hat ein Login für seinen Account beim INPS. Das Kindergeld kann dort online beantragt werden. Es ist nicht sehr kompliziert …

Alternativ kann man sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Mehr Kindergeld gibt es …

  • ab dem dritten Kind: Zuschlag bis 85 EUR (100 EUR bei mind. 4 Kindern)
  • für Kinder mit Behinderung
  • bei jungen Müttern (unter 21): 20 EUR extra pro Kind
  • wenn beide Eltern arbeiten aber extrem wenig verdienen: Bis 30 EUR mehr pro Kind

Quelle: inps.it

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