Autoliebhaber: Das Problem mit dem schönen Oldtimer-Nummernschild aus Italien

Viele Deutsche sind verrückt nach alten Autos aus dem Bel Paese – am besten mit dem original italienischen Nummernschild, denn das kann den Wert nochmal steigern. Aber darf man das italienische Nummernschild in Deutschland einfach so behalten?

Es kommt auf den Wohnsitz an

Zunächst einmal folgt die Zulassung eines Fahrzeugs dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Dieser richtet sich danach, in welchem Staat der EU sich eine Person länger als 1/2 Jahr aufhält.

Pendler? Ferienhaus in Italien?

Bei Pendlern kann das mitunter schwierig sein, weil es sich im Zweifel in jedem Jahr ändern kann. Wer also ein paar Monate hier und dann ein paar Monate dort ist, für mag die Entscheidung schwierig sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Behörden mit derartigen Situationen überfordert sind.

Auffällig ist derjenige, der über einen längeren Zeitraum (mehr als sechs Monate) z. B. in Italien mit seiner deutschen Nummer herumfährt. Die Theorie, soweit das Gesetz dies klar regelt, steht der Praxis gegenüber, in der der ein Betroffener nicht offen erkennbar in diesem oder jenem Staat sich länger aufhält. So wird es schon schwierig, wenn ein Deutscher, der in Italien ein Ferienhaus sein eigen nennt und sich dort (ganzjährig) ein Fahrzeug hinstellt, um dies in den Ferien (die nur ein paar Wochen im Jahr andauern) vor Ort zu nutzen. Der Carabiniere mag (zu recht) den Eindruck bekommen, dass das Fahrzeug das ganze Jahr in Italien ist, der Halter indes nur zwei Wochen im Jahr kommt. In jedem Fall empfehle ich, Missverständnisse zu vermeiden. Niemand möchte im Ausland, auch noch am Ort seines geliebten Ferienhauses Ärger mit den Behörden bekommen. Es ist ja so: Das Fahrzeug kann (darf und muss) er nur dann ummelden, wenn er sich mindestens sechs Monate in dem betreffenden Land aufhält. Wenn er das also nicht tut, kann, darf und muss er sein Fahrzeug nicht ummelden. Soweit die Theorie …

So schön die alten schwarzen italienischen Nummernschilder auch sind, muss umgekehrt das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden. Dann gibt es aber auch (leider) unsere neuen weißen Schilder, ggf. mit „H“-Zulassung. Letzteres ist aber auch wegen der günstigen Steuer- und Versicherungsbestimmungen zu überlegen.

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