Recht Italien
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Als Ortskraft in Italien arbeiten

Als Deutscher von Italien aus (weiter) für eine deutsche Firma zu arbeiten, ist ein Traum für viele, die beim Auswandern noch nicht das Rentenalter erreicht haben, und ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Stabilität behalten wollen. Aber wie realisiert man diese Idee?

Wer von Italien aus für ein deutsches Unternehmen arbeitet, begibt sich auf schlittiges Terrain, wenn er sich als Grenzgänger ausgibt, aber gar nicht – wie bei dieser Sonderform vorgesehen – eine Mindestanzahl von Tagen im Jahr in Deutschland arbeitet, sondern von seiner neuen Wahlheimat aus: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nämlich in Deutschland entrichtet, obwohl sie an den italienischen Staat gehen müssten. Sollten italienische Behörden Wind davon bekommen, muss man nicht nur mit Nachzahlungen rechnen, sondern mit einem Gerichtsverfahren am Hals.

Deshalb wird oft die Scheinselbständigkeit gewählt, die in Italien nicht erwünscht ist, aber geduldet wird: In Italien angekommen, besorgt man sich Steuernummer und Commercialista und stellt seine Arbeit dem deutschen Unternehmen als Freiberufler in Rechnung. Diese Alternative raubt Zeit und Nerven und ist alles andere als gangbar, wenn man vorhat, Mutterschutz zu beantragen oder gar Elternzeit oder andere soziale Annehmlichkeiten in Betracht zieht: Bislang erhält man faktisch nicht nur weniger Geld im Mutterschutz, sondern auch die theoretisch vorhandenen Möglichkeiten, sich nach der Geburt für länger als drei Monate vom Schreibtisch fernzuhalten sind mit wesentlich höheren Opfern verbunden, als für regulär Angestellte. Von unregelmäßiger Anrechnung von Renten-Jahren trotz regelmäßiger Arbeit und Schwierigkeiten im Krankheitsfall mal ganz abgesehen.

Lösung: Ortskraft

Eine Überlegung wert ist es da, sich als Ortskraft vom deutschen Unternehmen anstellen zu lassen. Denn um eine Ortskraft in Italien zu beschäftigen, muss das Unternehmen keine Niederlassung vor Ort haben und noch nicht einmal eine Betriebstätte anmelden, so der Arbeitnehmer im Homeoffice für das deutsche Unternehmen arbeitet. Die Sozialabgaben sind auch nicht wesentlich höher als bei einer normalen Anstellung in Deutschland.

Vorgehensweise
Den rechtsgültigen, italienischen, Arbeitsvertrag sollte man einmalig professionell von einem Anwalt erstellen lassen (Kosten: 1.000 bis 1.500 Euro). Dann wird ein italienisches Lohnbüro damit beauftragt, die monatliche Abrechnung der busta paga vorzunehmen und die erforderlichen Steuern und Sozialabgaben sowie das Gehalt im Auftrag des deutschen Unternehmens an die jeweiligen Behörden und den Angestellten zu überweisen (Kosten: etwa 50 Euro pro Abrechnung).

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