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Als Ortskraft für ein deutsches Unternehmen arbeiten

Als Deutscher von Italien aus (weiterhin) für ein deutsches Unternehmen zu arbeiten, ist ein Traum für viele, die sich ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Stabilität erhalten wollen. Doch wie lässt sich dieser Traum verwirklichen?

Wer von Italien aus für ein deutsches Unternehmen arbeitet, begibt sich auf dünnes Eis, wenn er sich als Grenzgänger ausgibt, aber gar nicht – wie es diese Sonderform vorsieht – eine Mindestzahl von Tagen im Jahr in Deutschland arbeitet, sondern von seiner neuen Wahlheimat aus: Steuern und Sozialabgaben werden nämlich in Deutschland abgeführt, obwohl sie eigentlich dem italienischen Staat zustehen. Bekommen die italienischen Behörden davon Wind, drohen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch ein Gerichtsverfahren.

Deshalb wird oft die Scheinselbständigkeit gewählt, die in Italien zwar nicht erwünscht, aber geduldet ist: Man kommt nach Italien, besorgt sich Steuernummer und Commercialista und rechnet seine Arbeit als Freiberufler mit dem deutschen Unternehmen ab. Diese Alternative kostet Zeit und Nerven und ist alles andere als praktikabel, wenn man vorhat, Mutterschutz, Elternzeit oder andere soziale Annehmlichkeiten in Anspruch zu nehmen: Bislang erhält man nicht nur de facto weniger Geld während des Mutterschutzes, auch die theoretischen Möglichkeiten, nach der Geburt länger als drei Monate dem Schreibtisch fernzubleiben, sind mit deutlich größeren Opfern verbunden als bei regulär Beschäftigten. Ganz zu schweigen von der unregelmäßigen Anrechnung von Rentenjahren trotz regulärer Beschäftigung und den Schwierigkeiten im Krankheitsfall.

Lösung: Ortskraft

Eine Überlegung wert ist es da, sich als Ortskraft vom deutschen Unternehmen anstellen zu lassen. Denn um eine Ortskraft in Italien zu beschäftigen, muss das Unternehmen keine Niederlassung vor Ort haben und nicht einmal eine Betriebsstätte anmelden, wenn der Mitarbeiter einem normalen Bürojob von zu Hause aus nachgeht. Auch die Sozialabgaben sind nicht wesentlich höher als bei einer normalen Beschäftigung in Deutschland.

Vorgehensweise
Der rechtsgültige italienische Arbeitsvertrag sollte einmalig professionell von einem Fachanwalt erstellt werden (Kosten: mindestens 1.500 Euro). Anschließend wird ein italienisches Lohnbüro beauftragt, die monatliche Abrechnung der busta paga vorzunehmen und die anfallenden Steuern und Sozialabgaben sowie das Gehalt im Auftrag des deutschen Unternehmens an die zuständigen Behörden und den Arbeitnehmer abzuführen (Kosten: ab 50 Euro pro Abrechnung).

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Kommentare

  1. hallo Kim kannst du mir die Steuernummer von meiner Rente schicken, ich finde sie nirgends. Die Italiener wollen die Steuernummer…

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