Schlagwort: Schwarzarbeit
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INPS-Voucher Teil 1: Gelegentlich legal vergütet
Für Gelegenheitsjobs muss man in Italien kein „ordentliches Arbeitsverhältnis“ eingehen, sondern kann sich mit INPS-Vouchern, auch „buoni lavoro“ genannt, behelfen.
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Für Gelegenheitsjobs muss man in Italien kein „ordentliches Arbeitsverhältnis“ eingehen, sondern kann sich mit INPS-Vouchern, auch „buoni lavoro“ genannt, behelfen.