Wer nach Italien auswandern möchte, ohne schon einen Job dort zu haben, kann, wenn er in Deutschland schon arbeitslos gemeldet ist, in Italien vor Ort den Neuanfang starten: Indem er dort direkt Arbeitslosengeld beantragt.
Mit einigen Regeln und Einschränkungen.
Die Rechtslage
Ein Arbeitssuchender aus Deutschland hat in jedem anderen EU-Land Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld, wenn er in Deutschland seit mindestens vier Wochen arbeitssuchend gemeldet ist. (Ausnahmen kann man mit seiner deutschen Agentur für Arbeit absprechen.)
In Italien zu Arbeitslosengeld kommen – die 2 Basics
1) Noch beim deutschen Arbeitsamt das Formular U2 (früher: Formular E 303) anfordern. Damit kann man sich später in Italien im Arbeitsamt, bzw. beim zuständigen INPS, melden.
2) Innerhalb von sieben Tagen nach der Ausreise beim INPS vor Ort melden, um den Antrag dort auf den Weg bringen zu können.
(Wer in Italien keine neue Arbeitsstelle findet, und wieder nach Deutschland zurückkehrt um dort weiter Arbeitslosengeld zu beziehen, muss vor Ablauf der im Formular U2 genannten Frist zurückkehren. Wer das versäumt, verliert alle verbleibenden Leistungsansprüche nach seiner Rückkehr nach Deutschland.)
Worauf lasse ich mich da ein?
Man muss folgende Sachen wissen, wenn man als Arbeitsloser Deutscher nach Italien auswandern möchte
1) Die Zeit von Anfang an gut nutzen. In der Regel muss man beim INPS schon seine entsprechenden italienischen Dokumente vorzeigen, um den Antrag komplett auf den Weg bringen zu können. Wer also nicht ewig auf sein Geld warten will, sollte sofort nach Ankunft seinen codice fiscale und die residenza beantragen um schon bei der Antragstellung alles beisammen oder zumindest auf den Weg gebracht zu haben.
2) In Italien mahlen die Mühlen langsam. Es ist keine Stärke italienischer Beamter, Dinge schnell abarbeiten zu wollen und es ist auch nicht die Regel, dass man sich in den Dienst von Antragstellern stellt. Also kann es gut sein, dass der Antrag auf Arbeitslosigkeit ersteinmal liegen bleibt, weil ein Detail nicht ausgefüllt wurde oder ein Beleg fehlt. Dabei muss es nicht so sein, dass dies dem Antragsteller mitgeteilt wird. Wer also keinen positiven Bescheid des Amtes auf dem Postweg erhält muss nachhaken, warum der Antrag noch nicht bearbeitet ist.
3) Offiziell hat man das Recht auf den gleichen monatlichen Betrag an Arbeitslosengeld, den man auch in Deutschland bezogen hat, denn das italienische Arbeitsamt holt sich das Geld ohnehin vom deutschen Träger. Soweit die Theorie. In der Praxis landet man meist weit unter dem in Deutschland ausgezahlten Betrag. Dabei sagen einem die Beamten mitunter recht offen, dass für sie die italienischen Durchschnittslöhne des jeweiligen Sektors gelten und dass man zufrieden sein soll, überhaupt etwas zu bekommen. Aber auch, wenn bei der Berechnung rechtmäßig das deutsche Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt wird, kann das Arbeitslosengeld in Italien nicht den maximalen Betrag von 1.300,- Euro überschreiten.
Quellen:
europa.eu
provinz.bz.it
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