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An Wahlen teilnehmen

Deutsche, die sich dauerhaft in Italien aufhalten, können in Italien an den Komunal- und Europawahlen teilnehmen. Dazu läßt man sich bei der örtlichen Komune in das Wählerverzeichnis eintragen und geht dann mit einem gültigen Personalausweis am Wahltag wählen.

Deutsche Auswanderer, die von Italien aus bei der Bundestagswahl in Deutschland wählen möchten, können das per Briefwahl machen. So funktioniert es:

Jedes Mal wieder: Ins Wählerverzeichnis eintragen

Um die Briefwahlunterlagen erhalten zu können, muss man sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Deutsche, die nicht (mehr) in Deutschland gemeldet sind (sog. „Auslandsdeutsche“) werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sondern müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wie komme ich an meine Wahlunterlagen?

Das Antragsformular kann auf der Seite vom Bundeswahlleiter heruntergeladen werden.

Der Antrag muss persönlich ausgefüllt werden, handschriftlich unterzeichnet sein und der deutschen Gemeinde in der man zuletzt gemeldet war, übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist inzwischen ausreichend.

Die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde (in Hamburg und Berlin die jeweiligen Bezirksämter) steht im amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde.

Was sind die Fristen

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.

Briefwahlunterlagen können erst nach dem Druck der Stimmzettel von der deutschen Gemeindeverwaltung nach Italien geschickt werden, also erst sechs Wochen vor der Wahl.

Pro-Tipp zur Wahl allgemein: Wusstet Ihr, dass man die Partei und den Abgeordneten unabhängig voneinander wählen kann? Also einem Politiker einer Mini-Partei zu einem Direktmandat verhelfen, aber gleichzeitig keine Stimme an eine Partei „zu verschwenden“, die aller Voraussicht nach nicht annähernd über die Mindesthürde kommt?

Quellen: bundeswahlleiterIn.de/, quito.diplo.de

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