Während die Müllgebühren in Deutschland normalerweise vom Vermieter in den Nebenkosten abgerechnet werden, sind sie in Italien Sache des Mieters. Dabei flattert einem der Zahlungsbescheid nicht automatisch nach der Anmeldung der „residenza“ irgendwann in die Wohnung, sondern man muss beim dazu zuständigen Amt vorstellig werden, um sich dort für die TARI ordnungsgemäß zu melden.
Für die Berechnung der Gebührenhöhe werden die Wohnungsgröße und die Anzahl der Bewohner berücksichtigt. Hier eine TARI Kalkulationshilfe: www.amministrazionicomunali.it/tari/calcolo_tari.php/, die aber der groben Übersicht dient, und nicht den eventuellen Sonderregelungen der Gemeinden Rechnung trägt (zum Beispiel gibt es in Mailand Vergünstigungen für sozial schwächere Familien).
Die TARI wird normalerweise in zwei Raten, die erste im Sommer, und die zweite Ende des Jahres gezahlt, die genauen Daten entscheidet jede Gemeindeverwaltung für sich. Gezahlt wird die TARI mit F24 oder im Postamt.
Wer es bislang versäumt hat, die Müllgebühren zu bezahlen, kann eine Selbstanzeige bei der Gemeindeverwaltung stellen, und alles nachzahlen. Bis dann der Bescheid mit der Zahlungsaufforderung kommt, dauert gemeinhin länger, man hat also genügend Zeit, zu sparen 😉
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