Es ist schon Routine: Urlaubshungrige buchen sich online über die gängigen Plattformen schöne italienische Ferienwohnungen und Häuser, denn die Sonne des Südens ist nur einen Klick entfernt.
Dies wissen die Eigentümer, und viele haben ihre Ferienimmobilie selbst über eines der bekannten Ferienportale im Angebot. Ein romantisches Haus mit Seeblick am Lago Maggiore oder das Rustico im Val Cannobina locken die Interessenten – aber nicht nur die.
Auch die Ordnungsämter der italienischen Gemeinden lesen gern mit. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Italien sehr präzise Voraussetzungen, um seine Immobilie kurzzeitig an Touristen zu vermieten. Egal, wo sich die Immobilie im Bel Paese befindet, die Gemeinde, in der sie gelegen ist, auch die betreffende Region und natürlich der Fiskus, möchten gern darüber Bescheid wissen.
Italien hat ein mehrstufiges Kontroll- und Sanktionssystem in Kraft gesetzt, das mit der ersten Sommersaison 2025 eine erste Anwendung erfährt. Auch der private Vermieter ist verpflichtet, sich über einen Antrag bei der Gemeinde einen Nationalen Vermieter-Code (sog. CIN) zuweisen zu lassen. Die Anträge kann man z.T. ganz bequem online stellen.
Dieser Code muss an der Immobilie sichtbar angebracht werden und auch bei der Online-Anzeige angegeben sein, sonst wird es teuer: €800 bis €8000 können durch die Gemeinde, die das Kontrollorgan ist, als Sanktion verhängt werden. Anbieter und Vermieter haften gesamtschuldnerisch.
In den einzelnen Regionen gibt es zudem Meldepflichten, die auch die Finanzverwaltung interessiert, es soll statistisch erfasst werden, wer, wo, was vermietet. Fehlt es an der Meldung, kann auch hier eine Sanktion verhängt werden: es hagelt €2.000,00 bis €10.000,00.
Zuletzt kommt auch die Gemeinde auf ihre Kosten, wenn sie eine Touristensteuer beschlossen hat, die pro Übernachtung und pro Person abzurechnen und monatlich zu überweisen ist. Man ahnt es, auch hier sind bei Unterlassen Sanktionen möglich.
Da kommen die Vermieter ganz ohne Sonne ins Schwitzen und es ist noch nicht alles, denn auch die Ausstattung der angebotenen Wohnung muss den Sicherheitsvorgaben entsprechen: Feuerlöscher, Kohlenmonoxidmelder u.ä. stehen da ganz oben auf der Liste.
Gut beraten ist also, wer sich rechtzeitig vor Veröffentlichung seines Traumhauses mit Meerblick über die am Ort der Immobilie geltenden Vorschriften erkundigt hat, denn Unwissenheit ist im digitalen Zeitalter kein Argument.
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