Die Aufenthaltsteuererklärung (auf Italienisch: „dichiarazione dell’imposta di soggiorno“) wird von demjenigen gemacht, der zur Einziehung und Abführung der Kurtaxe (imposta di soggiorno) verpflichtet ist – in der Regel ist das der Betreiber einer Beherbergungsstätte (z. B. Hotel, Ferienwohnung, B&B, Campingplatz usw.).
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Der Unterkunftsanbieter (nicht der Gast!) muss die Aufenthaltsteuer einziehen und dann regelmäßig eine Erklärung gegenüber der Gemeinde abgeben.
Dazu gehören z. B.:
- Hotels und Pensionen
- Bed & Breakfasts
- Ferienwohnungen (auch über Plattformen wie Airbnb vermietet)
- Campingplätze
- Agriturismi
Was ist die „Dichiarazione dell’Imposta di Soggiorno“?
Das ist die formelle Erklärung über:
- die Anzahl der beherbergten Personen
- die erhobenen Aufenthaltsteuern
- eventuelle Befreiungen (z. B. Kinder, bestimmte Berufsgruppen etc.)
- den abgeführten Betrag an die Gemeinde
Wo und wann muss sie abgegeben werden?
- Frist: Die Fristen variieren je nach Gemeinde. Oft ist sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben.
- Ort/Form: Die Abgabe erfolgt bei der Gemeindeverwaltung (Comune), oft über ein Online-Portal oder ein vorgeschriebenes Formular.
Beispiel – Rom:
In Rom etwa ist die Steuererklärung über das Portal „DMS – Dichiarazione Imposta di Soggiorno“ elektronisch abzugeben, und es gibt strikte Fristen.
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