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Einziehung und Abführung der Kurtaxe (imposta di soggiorno)

Die Aufenthaltsteuererklärung (auf Italienisch: „dichiarazione dell’imposta di soggiorno“) wird von demjenigen gemacht, der zur Einziehung und Abführung der Kurtaxe (imposta di soggiorno) verpflichtet ist – in der Regel ist das der Betreiber einer Beherbergungsstätte (z. B. Hotel, Ferienwohnung, B&B, Campingplatz usw.).

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Der Unterkunftsanbieter (nicht der Gast!) muss die Aufenthaltsteuer einziehen und dann regelmäßig eine Erklärung gegenüber der Gemeinde abgeben.

Dazu gehören z. B.:

  • Hotels und Pensionen
  • Bed & Breakfasts
  • Ferienwohnungen (auch über Plattformen wie Airbnb vermietet)
  • Campingplätze
  • Agriturismi

Was ist die „Dichiarazione dell’Imposta di Soggiorno“?

Das ist die formelle Erklärung über:

  • die Anzahl der beherbergten Personen
  • die erhobenen Aufenthaltsteuern
  • eventuelle Befreiungen (z. B. Kinder, bestimmte Berufsgruppen etc.)
  • den abgeführten Betrag an die Gemeinde

Wo und wann muss sie abgegeben werden?

  • Frist: Die Fristen variieren je nach Gemeinde. Oft ist sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzugeben.
  • Ort/Form: Die Abgabe erfolgt bei der Gemeindeverwaltung (Comune), oft über ein Online-Portal oder ein vorgeschriebenes Formular.

Beispiel – Rom:

In Rom etwa ist die Steuererklärung über das Portal „DMS – Dichiarazione Imposta di Soggiorno“ elektronisch abzugeben, und es gibt strikte Fristen.

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