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bonus bebè: Kindergeld in Italien

Für nach dem 11. Mai 2015 geborene Kinder kann der „bonus bebè“ beantragt werden. Diese Art „Kindergeld“ beträgt bis zu 160 Eur monatlich.

Ausgezahlt wird der „Baby-Bonus“ vom INPS, beantragt wird er online. Auf Anfrage beim zuständigen INPS wird man direkt an den „Caaf“ oder „Caf“ verwiesen, eine Art Beratungsinstitut in allen Steuerfragen, das eng mit INPS und Co zusammenarbeitet (zum Beispiel >> hier nächste Niederlassung suchen).

Für wen macht eine Beantragung Sinn?

Den Baby-Bonus erhalten nur einkommensschwache Familien mit einem gesamten jährlichen Bruttoeinkommen unter 25.000 Euro (Unterstützung 80 Euro monatlich) oder gar 7.000 Euro (Unterstützung 160 Euro monatlich) für drei Jahre. Auch Ausländer können in den Genuss von Kindergeld kommen, wenn sie sich dauerhaft in Italien oder der EU aufhalten oder ihr Asylantrag anerkannt wurde.

Wie wird das Kindergeld beantragt?

Beantragt wird innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt. Online kann man dies auf >> www.inps.it tun: www.inps.it > Servizi per il cittadino -> Autenticazione con PIN > Invio domande di prestazioni a sostegno del reddito> Assegno di natalità – Bonus bebè.
(Achtung: Vorher persönliche PIN beantragen!).

Zuerst muss die ISEE (indicatore della situazione economica equivalente) ausgefüllte werden, am besten mit der Unterstützung eines Caaf. >> Hier schon einmal eine Auflistung der Dokumente, die man beim Termin mitbringen muss, und hier das >> offizielle Dokument vom INPS.

Eine Antwort zu „bonus bebè: Kindergeld in Italien“

  1. […] und nicht mit dem Kindergeld in Deutschland zu vergleichen. Das deutsche Kindergeld ist mit dem bonus bebè des INPS […]

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