Seit dem 10. Juli kann man Gelegenheitsarbeit wieder über Voucher regeln. Es hat sich aber einiges geändert, um Mißbrauch vorzubeugen. Hier die wichtigsten Punkte:
Nur Familien oder kleine Unternehmen und Vereine mit bis zu fünf fest angestellten Mitarbeitern können Zusatz- oder Aushilfskräfte mit Vouchern bezahlen. Dazu müssen sie ein Konto beim INPS einrichten.
Die jährliche Höchstgrenze an Entgelt, das über Voucher eingenommen werden darf, liegt für den Gelegenheitsjobber bei insgesamt 5.000 Euro im Jahr. (Studenten unter 25 Jahren, Arbeitslose oder Rentner dürfen bis 6.600 Euro jährlich verdienen.)
Wichtig: Es dürfen nur maximal 2.500 Euro jährlich pro Arbeitsstelle verdient werden.
Im Unternehmen
Der zu entrichtende Mindestlohn liegt für Betriebe und Vereine bei 9 Euro je Stunde. Zuzüglich aller Abgaben steigen die Kosten auf rund 12 Euro. Zu beachten ist, dass einem Mitarbeiter die Entlohnung von vier Stunden am Tag zusteht. Ob er solange gearbeitet hat, oder nicht.
Hilfe im Familiären Bereich
Für die Unterstützung im familiären Bereich müssen Familien als Arbeitgeber sich beim INPS ein so genanntes libretto famiglia besorgen. Darin wird die gelegentliche Beschäftigung dokumentiert. Der Jobber kann mit Vouchern über jeweils 10 Euro entlohnt werden, wovon ihm netto rund 8 Euro bleiben. Der Rest geht in Renten- und Arbeitsunfallversicherung.
Wie bisher ist Gelegenheitsarbeit steuerfrei und deshalb in der Steuererklärung nicht anzugeben.
Genaueres zum Thema gibt es auf INPS.it
Gesetzestext: Decreto legge 24 aprile 2017
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