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Heiraten in Italien

Sich in Italien an einem Traumstrand das Ja-Wort geben – als deutsches Paar oder mit verschiedenen Nationalitäten – romantischer geht es nicht. Und bürokratisch ist es auch nicht kompliziert.

Nach italienischem Recht kann eine Ehe entweder standesamtlich oder rein kirchlich geschlossen werden (Konkordatsehe). Es sind nicht alle Pastoren in der Lage, die Ehe rechtskräftig zu schließen, aber katholischen Priester, zum Beispiel, im Normalfall schon. Eine so geschlossene Ehe ist in Deutschland wirksam. Eine Eheschließung in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Honorarkonsulat) ist nicht möglich.

Die Unterlagen

Die mit der Eheschließung beauftragte Person verlangt in der Regel, neben gültigem Personalausweis und Wohnsitzbescheinigung, die Vorlage der deutschen oder ausländischen Geburtsurkunde auf internationalem Vordruck. Die Geburtsurkunde stellt das jeweilige Geburtsstandesamt aus.

Außerdem nötig ist ein Ehefähigkeitszeugnis („nulla osta“) des deutschen Parts, das die Ehefähigkeit beider Verlobten nach deutschem Recht bescheinigt – sind beide Verlobte Deutsche, so genügt ein Ehefähigkeitszeugnis. Das zuständige Standesamt für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des aktuellen oder letzten deutschen Wohnsitzes. Für Deutsche, die nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Mit der ganzen Dokumente-Beschaffung sollte man nicht zu kurzfristig planen. In Italien spricht man von etwa 6 Monaten Bearbeitungszeit insgesamt.

Nachbeurkundung in Deutschland

Eine Ehe, die in Italien geschlossen wurde, kann später im Eheregister eines deutschen Standesamtes nachbeurkundet werden.

Quelle: italien.diplo.de

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Kommentare

  1. hallo Kim kannst du mir die Steuernummer von meiner Rente schicken, ich finde sie nirgends. Die Italiener wollen die Steuernummer…

Wenn wir Dir mit unseren Infos weiterhelfen konnten, freuen wir uns!
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