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Externenprüfung von Homeschoolern: Wann – Wo – Wie?

Für alle Kinder und Jugendlichen, die unter den mehreren tausend sind, die in Italien ganz legal auf den Besuch einer Schule verzichten, um sich zu bilden, gilt schon seit dem aktuell laufenden Schuljahr, dass sie sich einer jährlichen Prüfung unterziehen müssen.

“In caso di istruzione parentale, i genitori dell’alunna o dell’alunno, della studentessa o dello studente, ovvero coloro che esercitano la responsabilità genitoriale, sono tenuti a presentare annualmente la comunicazione preventiva al dirigente scolastico del territorio di residenza. Tali alunni o studenti sostengono annualmente l’esame di idoneità per il passaggio alla classe successiva in qualità di candidati esterni presso una scuola statale o paritaria, fino all’assolvimento dell’obbligo di istruzione.” (DECRETO LEGISLATIVO 13 aprile 2017, n. 62, das Gesetz trat im Mai 2017 in Kraft.)

Hier ein paar Hinweise zum Thema.

Durchfallen möglich?

Vor einem Jahr gab es eine interessante Neu-Interpretation des Begriffes „Bocciatura“, der auf Deutsch eigentlich immer mit „Durchfallen“ übersetzt wird. Er wird nun als Förderunfähigkeit verstanden.
Der Mangel an Förderfähigkeit ist aber nur in Ausnahmefällen gegeben, und deshalb kann man in Italien im ersten Bildungszyklus (Grund- und Mittelschulen) gar nicht mehr durchfallen.
Anmerkung: Durch eine „schlechte Leistung“ des (externen) Prüflings kann nicht sein Recht auf Bildung zu Hause in Frage gestellt werden. Gemäß der Stellungnahme vom MIUR n. 253/2013, unterliegt die elterliche Entscheidung zum Homeschooling nämlich keinerlei Genehmigungspflicht seitens der Behörden.

Lehrpläne

Hier ist im Vorfeld zu unterscheiden zwischen der Prüfungsvorbereitung mit dem Ziel, einen Eignungstest für das nächste Schuljahr an einer Regelschule machen zu wollen, und dem Ziel, nach dem obligatorischen Test wieder ganz normal mit dem Unterricht zu Hause weiter zu machen.

Im ersten Fall spricht man mit der Schulleitung, und hält sich an deren Vorgaben.

Im zweiten Fall kommt es einfach darauf an, welchem Homeschooling-Konzept man folgt. Die Interpretation des Gesetzes lässt zum Glück (v.a. für „Unschooler“) einiges an Spielraum. Denn eigentlich ist die für die Prüfung zuständige Schule nicht berechtigt, den abzufragenden Stoff vorzugeben. Vielmehr ist es der Prüfling, der seine Themen präsentiert. Diese müssen den ministerialen Vorgaben entsprechen, aber eben nicht dem Lehrplan einer bestimmten Schule. Viele Eltern haben sich vernetzt, um diese recht vage gehaltenen Programme vernünftig interpretieren zu können und die eigenen Vorstellungen weitestgehend mit ihnen in Einklang zu bringen (einige der Netzwerke sind am Ende dieses Artikels aufgeführt).

Der Lehrplan, den der Schüler für seine Prüfung erstellt hat, wird der Schule, die die externe Prüfung vornehmen wird, bis einschließlich 30. April vorgelegt. Die Prüfungskommission kann dann Vorschläge und Ergänzungen machen. Solange der Entwurf des Prüflings den ministerialen Richtlinien entspricht, kann sich die Schule aber nicht weigern, die Prüfung auf dessen Basis abzunehmen.

Die externe Prüfung

Der jährliche Test für Grundschüler sieht zwei schriftliche Prüfungen vor (eine in Italienisch, eine in Mathe) und eine Fächerübergreifende mündliche Prüfung, die mitunter sehr informell gehalten ist.
In der weiterführenden Schule kommt dann eine Fremdsprache hinzu, je nach Institut, das die Prüfung abnimmt, meist Englisch.
In jedem Fall muss die Kommission den Prüfling im Voraus darüber informieren, welche Art von Prüfung sie durchführen möchte also Diktat, oder Aufsatz im Italienischen, etc.
Die mündliche Prüfung ist oft auch der Ort, an dem der Schüler die Arbeiten, die er im vergangenen Jahr gemacht hat, präsentieren kann. Also seine Arbeitshefte, Lapbooks, Handarbeiten, selbst gedrehte Videos, ein Referat zu einem bestimmten Thema, etc.

Wo und Wann

Die Prüfung findet immer im Rahmen einer einzigen Sitzung im Juni statt. Sie kann sowohl an einer staatlichen, als auch an einer staatlich anerkannten Schule abgelegt werden. (Achtung: Nicht alle Privatschulen erfüllen diese Voraussetzung.)
Das Gesetz sieht nicht ausdrücklich vor, dass das Examen an der Schule des Wohnortes abgelegt werden muss (wo im Normalfall die Erklärung zum Hausunterricht hingeschickt wurde). Man kann die Schule also frei wählen. Allerdings akzeptieren nicht alle Schulen automatisch jede Anmeldung von Homeschoolern oder Freilernern zum Jahresabschlußexamen. Es empfiehlt sich also, wenn man Präferenzen hat, schon zu Schulbeginn im September das Gespräch mit der ausgesuchten Schule zu suchen. Wenn das Examen dann dort abgelegt werden darf, ist die „eigentlich zuständige“ Schule vor Ort darüber zu informieren. Nach dem Examen muss man dort auch das Ergebnis der Prüfung mitteilen.

Anwesenheit der Eltern

Analog zur Norm, die öffentliche Wettbewerbe und ministerielle Prüfungen regelt und auch für die Abschlussprüfung gilt, ist die mündliche Prüfung öffentlich. (Art. 6 c. 4 des Präsidialerlasses 487/1994: „Die mündlichen Prüfungen müssen in einem öffentlich zugänglichen Klassenzimmer stattfinden, dessen Kapazität geeignet ist, eine maximale Beteiligung sicherzustellen“). Dementsprechend kann einem Prüfling nicht der Wunsch nach der Anwesenheit seiner Eltern verweigert werden. Bei Platzmangel entscheidet der Schulleiter das Vorgehen.

Für Freilerner: Welches Prüfungsniveau muss eingehalten werden?

In Italien gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestalter für das Ablegen der einschlägigen Prüfungen, aber (außer für die erste Grundschulklasse) kein Höchstalter. Wer also die Prüfung eines unteren Jahrgangs ablegen möchte, kann das tun.
Im Übrigen kann man nicht wirklich durchfallen und sich darüberhinaus italienweit eine Schule aussuchen, die man um das Abnehmen der Prüfung bittet. Es ist also für „Unschooler“ zwar alles etwas enger geworden, und man muss wissen, wie man sich bewegen muß, aber es ist nicht alles verloren.
Wer trotzdem nach einer Strategie sucht, um das jährliche Examen herum zu kommen, kann hier reinlesen.

Quellen und weitere Infos:
www.gazzettaufficiale.it
www.controscuola.it
www.educazioneparentale.org

2 Antworten zu „Externenprüfung von Homeschoolern: Wann – Wo – Wie?“

  1. Avatar von Siggy

    Meine Tochter hat hier in Italien fast 2 Jahre Homeschooling gemacht. Es war eine sehr interessante und lehrreiche Zeit. Heute ist sie in einer blingualen Schule und sehr zufrieden. Ich gabe die Schule gwählt, weil es wichtig war dass sie wieder mehr Freundschaften schliesst.

  2. […] April 5, 2018 in Alltägliches: Externenprüfung von Homeschoolern: Wann – Wo – Wie?… […]

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