Der Sommer ist da und es stellt sich wie jedes Jahr die Frage: Sollte man eine Klimaanlage in die Ferienwohnung einbauen lassen, um der unerträglichen Hitze zu entkommen?
Rechtliche Fallstricke
In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ergeben sich einige rechtliche Fallstricke, die vermieden werden können. Die Installation einer Klimaanlage betrifft sowohl das Sondereigentum, also die eigene Wohnung, als auch die Gemeinschaftsflächen des Objekts, namentlich meist Fassade, Innenhöfe oder Dächer. Vorschriften, die es zu beachten gilt, ergeben sich aus dem italienischen Bürgerlichen Gesetzbuch (codice civile), aus der Gemeinschaftsordnung der WEG und kommunalen Vorschriften und Bauordnungen.
Im codice civile ist geregelt, dass jeder Miteigentümer das Recht hat, die gemeinsamen Bereiche des Gebäudes zu nutzen, solange dies deren Zweck nicht verändert und andere Eigentümer nicht daran hindert, sie ebenfalls zu nutzen. Installationen sind demnach grundsätzlich erlaubt, sofern das architektonische Erscheinungsbild und die Sicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden und andere Eigentümer nicht in der Nutzung der Gemeinschaftsflächen eingeschränkt werden.
Grundsätzlich zu prüfen . . .
Näheres kann aber auch in der Gemeinschaftsordnung der WEG geregelt sein. Vor der Installation sollte das Regelwerk der WEG also unbedingt geprüft werden. Dazu gehören sowohl Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümerversammlungen, als auch die vertraglich einstimmig festgelegte Gemeinschaftsordnung (regolamento condominiale). So kann es etwa verboten sein, Klimaanlagen an Außenfassaden anzubringen, die von der Straße aus sichtbar sind. Ein allgemeines und generelles Verbot der Installation von Klimaanlagen ist hingegen unwirksam.
Um spätere Probleme zu vermeiden, kann zuvor die Hausverwaltung gefragt werden, welcher Standort für die Klimaanlage gestattet ist und welcher nicht. Sollte der Standort nämlich das architektonische Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen, kann die WEG auf Abbau der Klimaanlage klagen. Unauffällige Montagen, z. B. auf Balkonen oder Innenhöfen, sind daher meist unproblematischer.
Zu guter Letzt sind natürlich auch die Vorschriften der Gemeinde einzuhalten. Falls sich ein möglicher Konflikt mit der kommunalen Bauordnung ergibt, ist eine kurze Rückfrage bei der Gemeinde ratsam.
Wer sich also frühzeitig informiert, kann den Sommer auch in der Ferienwohnung bei angenehmen Temperaturen genießen.
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