Warum der Schnäppchen-Kauf teuer werden kann
Was als harmloses Urlaubsmitbringsel begann, endete für eine deutsche Touristin mit einersaftigen Geldstrafe: 600 Euro musste sie für den Kauf einer gefälschten Markentasche vom Wochenmarkt in Forte dei Marmi zahlen.
Die Rechtslage
Der Kauf von Plagiaten ist in Italien nicht nur für Verkäufer, sondern auch für Käufer gesetzlich verboten.
Wer wissentlich Plagiate kauft, macht sich unter Umständen der Hehlerei (ricettazione) schuldig. Wer nicht wusste, dass das Produkt aus illegaler Quelle stammt, kann wegen „fahrlässigen Erwerbs“ (incauto aquisto) belangt werden – mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Denn: Wer bei dem niedrigen Preis und den Verkaufsumständen keinen Verdacht schöpft, handelt laut Gesetzgeber fahrlässig.
Aber was, wenn die gefälschte Ware nur für den Eigengebrauch gekauft wird?
Laut einemUrteil des Kassationsgerichtshofs aus dem Jahr 2016 liegt in diesem Fall keine Hehlerei vor – solange kein Weiterverkauf geplant ist.
Trotzdem bleibt der Kauf für den Eigengebrauch nicht folgenlos: Wer Fälschungen erwirbt, begeht in Italien eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße zwischen 100 und 7.000 Euro rechnen.
Das Designerstück zum Schnäppchenpreis kann damit schnell zur Bußgeldfalle werden und die Urlaubsfreude zunichte machen. Vielleicht wird das Mitbringsel des nächsten Italienurlaubs also doch lieber der Limoncello oder die Strandtasche mit dem „Italia“-Aufdruck.
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