Der fermo amministrativo in Italien
,

Der Fermo Amministrativo

Nun ist es passiert: Wir haben zu lange mit der Comune um die rechtmäßige Höhe der Müllgebühren von vor 10 Jahren per Mail diskutiert und sie lieber nicht bezahlt, bis alles geklärt „hätte sein sollen“. Die Comune hatte dann irgendwann keine Lust mehr, mit uns über 67 Euro säumiger Müllgebühren zu korrespondieren und hat mir ein Einschreiben geschickt. Mit der Androhung eines fermo amministrativo. Als ich gecheckt hatte, was das ist (hat etwas gedauert) ging mir dann doch das Gesäß auf Grundeis.

Was diese Verkehrssperre / Vermögenssperre in Italien ist, wann sie aktiv wird und was man tun und lassen kann habe ich zusammengefasst, soweit ich es versanden habe:

Grundsätzlich …

Der fermo amministrativo ist eine organisatorische Maßnahme (keine strafrechtliche Sanktion), durch die ein registriertes Fahrzeug blockiert wird, um die Begleichung von Schulden durchzusetzen – etwa aus Steuern, Beiträgen oder Bußgeldern.

Rechtsgrundlage: Art. 86 des D.P.R. Nr. 602/1973 ermächtigt die zuständige Behörde, die ihr Geld nicht bekommen hat, nach Ablauf von 60 Tagen seit Zustellung der Zahlungsaufforderung ein Fahrzeug im PRA (Kfz-Register) zu sperren.

Zuvor muss ein Preavviso di fermo erfolgen – der Schuldner erhält eine 30-Tage-Frist, um den Betrag zu begleichen oder darzulegen, dass das Fahrzeug beruflich oder betrieblich unentbehrlich ist.

Ist die Frist erfolglos verstrichen, folgt der Eintragung des fermo im PRA. Das Fahrzeug kann dann nicht mehr genutzt, verkauft, stillgelegt werden, außer zur Rettung seiner Einfahrt oder bei Sonderfällen (z. B. Arbeit, Behinderung).

Die Dauer des fermo ist unbestimmt: Er bleibt bestehen, bis der zugrunde liegende Schuldbetrag beglichen ist oder das Verfahren erfolgreich angefochten wurde – der fermo selbst verjährt nicht.

Einspruchsmöglichkeiten

Autotutela (Antrag auf „interne Selbstkorrektur“)

Bei klarer Rechtswidrigkeit (z. B. Gebühr längst bezahlt oder beruflicher Gebrauch des Autos) antwortet man direkt der Behörde, die den Preavviso geschickt hat mit den entsprechenden Belegen (Zahlungsnachweise o. Ä.). Dann sollte eigentlich eine Rücknahme ohne gerichtliches Verfahren erfolgen.

Wichtig: Seid nicht naiv. Schickt das Ganze per PEC oder Einschreiben. Sonst liegt alles da rum und wird nicht bearbeitet.

Gerichtliche Anfechtung

Je nach Art der zugrunde liegenden Forderung wendet man sich an unterschiedliche Gerichte:

Über Bußgelder bei Verkehrsverstößen richtet der Giudice di Pace, man muss dort innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Preavvisos Einspruch einlegen. Bei Steuern oder Abgaben ist die Commissione Tributaria Provinciale zuständig und um Sozialversicherungsbeiträge kümmert sich das Arbeitsgericht oder ein normales Gericht.

Hinweis: Bei Vorlage der Anfechtung wird immer empfohlen, gleichzeitig eine aufschiebende Wirkung (sospensiva) zu beantragen, so dass die Wirkung des fermo bis zur gerichtlichen Klärung ausgesetzt wird.

… es kann dauern

Der direkte Einspruch bei der Behörde kann relativ zügig zum Erfolg führen– es kommt auf die Reaktion der Behörde an.

Gerichtliche Verfahren in Italien dauern … von wenigen Wochen bis mehrere Monate – abhängig vom Gericht und Fallkomplex.

Erstattung von Anwaltskosten?

Ob, und in welcher Höhe, Anwaltskosten erstattet werden, liegt im Ermessen des Richters. Man kann sich also nicht darauf verlassen.

Wir haben die geforderten 120 EUR (für säumige 67 EUR) deshalb einfach direkt bezahlt, obwohl die Forderung der Behörde eigentlich gut anfechtbar gewesen wäre.
(… und haben keine Eingangsbestätigung oder ähnliches erhalten. Ich checke ab und zu „den Zustand meines Autos“ in meinem Profil beim PRA und es scheint alles gut gegangen zu sein.)

Quellen/Vertiefendes: diritto.it it.wikipedia.org lexplain.it

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

neueste artikel


Themen

Arbeiten in Italien (6) Auswanderer-Portrait (7) Homeschooling (8) Immobilienkauf (8) INPS (9) Kindergeld (4) Rezension (11) Scheinselbständigkeit (4) Schulsystem (4) Unschooling (4)

Kommentare

  1. Guten Tag Frau Neugebauer, Ich habe 2 Kinder [14 und 11] mit meiner Ex-Freundin [Polin].Wir beide leben in Deutschland.Damit haben…

Wenn wir Dir mit unseren Infos weiterhelfen konnten, freuen wir uns!
… und auch über eine kleine Spende