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Italien in Worten
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Nach und nach entsteht hier ein Online-Lexikon mit den gefragtesten Begriffen rund um das Thema „Leben und Arbeiten in Italien“.
Wer einen Begriff erklären möchte oder über einen gestolpert ist, mit dem er gar nichts anfangen kann, bitte in die Kommentare unten schreiben!
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Steuernummer – Seit 1973 in Italien als Identifizierungsnummer bei Rechtsgeschäften vorgeschrieben. Jeder Bürger, unabhängig von Nationalität und Wohnort, hat eine solche ab Geburt. Sie wird aus den Konsonanten des Nach- und der Vornamen zusammengesetzt, einem Code des Geburtstags und des Geburtsortes, z.B. Kürzel für Deutschland Z112. Auch wenn es heute Online-Tools für die Berechnung derselben gibt, muss sie vom italienischen Staat zugewiesen werden, d.h. über das Finanzamt (Agenzia dell’entrate oder ital. Konsulat) auf Antrag vergeben werden. Die Nummer hat zudem nichts damit zu tun, dass man Einnahmen, Umsätze oder Gewinne in Italien erzielt.
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Domicilio
Das Domicilio ist nicht immer deckungsgleich mit der Residenza, es handelt sich um einen regelmäßigen Aufenthalts- und Erreichbarkeitsort. Dort kann z.B. auch eine Zustellungsadresse für Sendungen für rechtliche und steuerrechtliche Angelegenheiten gewählt werden.
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IMU (ex ICI)
Imposta Municipale Unica – etwa einheitliche Rathaussteuer, entspricht der Idee nach der Zweitwohnungssteuer. Die ital. Gemeinden setzen einen Promillewert des → Katasterwerts einer Immobilie als Steuer fest, die insbesondere bei Ferienwohnungen fällig ist, wenn man dort nicht seine Residenza angemeldet hat. Die Zahlung erfolgt halbjährlich und bereits in vielen Gemeinden auf digitalem Wege (Online Banking, Formular F 24).
Um die Steuer ausrechnen zu können, bieten viele Gemeinden zudem ein Online-Tool über ihre Websiten an, um es nutzen zu können, benötigt man einen → Katasterauszug der betreffenden Immobilie. Sonst kann man dies über den Steuerberater (commercialista) ausrechnen lassen.
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Katasterwert
Valore catastale – Es handelt sich um einen Einheitswert, der als Wertquote für jede Immobilie, Gebäude und Grundstücke, durch das Finanzministerium festgesetzt wird. Diese Gewinnquote ergibt sich aus dem → Katasterauszug. Sie ist Grundlage für die Berechnung der IMU und der → Grunderwerbssteuer und für die Einkommensteuer.
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Residenza
Der Begriff Residenza entspricht dem deutschen Wohnsitz. Auch das italienische Gesetz (Art. 43 Abs. 2 Codice Civile) verlangt dort einen regelmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt und Zentrum des Lebens. Es gibt nur einen Ort mit der Residenza, an der man in die Wahllisten eingetragen ist, in dessen Bezirk man sein Auto anmeldet und Sozialleistungen erhält.
Die Bürger, die ihre Residenza in Italien haben, erhalten steuerliche Vorteile z.B. bei der Grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer, Tarifen für Strom und Gas. Die Residenza muss jedoch nicht zwingend mit der Wahl des „prima casa“ übereinstimmen, was eine steuerrechtliche Beurteilung ist.
EU-Bürger haben aufgrund der Freizügigkeitsrichtlinie der EU jederzeit die Möglichkeit, ihre Residenza zu nehmen.
Wer sich nicht um-/abmeldet, kann sich Dritten gegenüber nicht wirksam auf eine andere Residenza berufen.
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Wohnsitz
Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen (§7 BGB). An diesen Ort sind verschiedene rechtliche Folgen geknüpft, z.B. der allgemeine Gerichtsstand (§12 BGB), also wo jemand verklagt werden kann oder wo er steuerpflichtig wird, also zu welchem Finanzamt er seine Steuererklärung abzugeben hat, wo er staatliche Hilfen erhält oder im Wählerregister eingetragen ist.
Nach deutschem Meldegesetz kann man an verschiedenen Orten wohnen, aber muss eine Hauptwohnung gewählt haben, diese entspricht i.d.R. dem Wohnsitz und den gibt es nur einmal pro Person. Unterlassene Meldungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine europaweite Regelung des Wohnsitzes gibt es nicht, jedes Land hat dazu seine eigenen Vorschriften.
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Zweitwohnungssteuer
Wenn man mehr als eine Wohnung in Deutschland hat, kann die Gemeinde, an der sich nicht der gewählte Wohnsitz/Hauptwohnung befindet, von dem Bürger aufgrund einer Gemeindesatzung eine Zweitwohnungssteuer verlangen, z.B. wenn man eine Geschäfts- oder Ferienwohnung an einem anderen Ort unterhält. Häufig wird dieser Ort als Zweit- oder Nebenwohnsitz bezeichnet. Diese Zweitwohnungssteuer ist vergleichbar mit der italienischen IMU.
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