Steuerhilfe in Italien

Steuer&Sozialversicherung: Fakten für Grenzgänger

Manche Auswanderer könnten auch noch nach dem Umsiedeln weiter für ihren deutschen Arbeitgeber arbeiten – vom Homeoffice aus. Rein (steuer-) rechtlich wird das aber für beide Seiten nicht einfach. Deshalb arbeitet so mancher Auswanderer (im Endeffekt Schein-Selbständig) als „Partita IVA“ von Italien aus für den alten Chef in Deutschland.

Interessant ist hierzu der Artikel „Grenzgänger: Die wichtigsten steuer -und sozialversicherungsrechtlichen Fakten“ auf dem Portal www.expat-news.com.

Hier wird die Gruppe der so genannten Grenzgänger vorgestellt: Diese werden nicht in dem Land besteuert, in dem sie arbeiten sondern in dem Land, in dem sie wohnen. Der Artikel erklärt, wie ein Grenzgänger definiert wird und geht u.a. auf die 183-Tage-Regel bei Doppelbesteuerung und auf die Behandlung von Homeoffice-Tagen ein. Das Ganze mit anschaulichen Beispielen.

Eine Antwort zu „Steuer&Sozialversicherung: Fakten für Grenzgänger“

  1. […] aus für ein deutsches Unternehmen arbeitet, begibt sich auf schlittiges Terrain, wenn er sich als Grenzgänger ausgibt, aber gar nicht – wie bei dieser Sonderform vorgesehen – eine Mindestanzahl von […]

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