Schwanger & dann

Wie ist eine Schwangerschaft in Italien organisiert? In Italien gehen Schwangerschaft und Krankenhaus anders, als in Deutschland, zumindest, was das „Drumrum“ angeht. Einen Überblick geben die Artikel Schwangerschaft auf Italienisch und Kinder kriegen in Italien – Endspurt Schwangerschaft sowie Das Kind ist da – in Italien.

Wer als Angestellte Schwanger wird, hat es mit der Beantragung des Mutterschutzes leichter, denn im Normalfall regelt der Arbeitgeber alles für die „Busta Paga“. Für Selbständige ist das Prozedere nichts für schwache Nerven. Hier steht, wie es geht: Mutterschutz beantragen (als Selbständige).

Die in Italien geborenen Kinder von deutschen Auswanderern unterliegen erstmal dem italienischen Namensrecht. Bislang bedeutet das noch: Ausschließlich Nachname des Vaters oder einiges an Behördengängen. Genauer: In Italien geboren – Nachname frei wählbar? Mit den Themen Kinderreisepass, Namenserklärung, Vaterschaftsanerkennung und Beurkundung der Geburt befasst sich der Artikel „Ein deutsches Kind wird in Italien geboren – Was ist behördlich zu beachten?“

Kindergeld

Der assegno al nucleo familiare (dt. Kinderzuschlag) ist eine Art Kindergeld. Jedoch haben nur Eltern, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden bzw. Arbeitslosengeld beziehen, einen Anspruch auf dieses Geld. Somit ist es eine Aufstockung des Gehaltes und nicht mit dem Kindergeld in Deutschland zu vergleichen. Das deutsche Kindergeld ist mit dem bonus bebè des INPS vergleichbar.

Staatliche Unterstützung allgemein

Um in Italien ein Anrecht auf die günstigeren Tarife von öffentlichen Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Schule, Universität oder aber auch z.B. Unterstützung im Pflegebereich zu erhalten, muss man jeweils einen ISEE (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) vorlegen.

Ausbildung

Viele Italiener sind Doppelverdiener und bringen ihre Kinder schon ab wenigen Monaten in einer der zahlreichen privaten oder öffentlichen Kinderkrippen unter, beziehungsweise später dann im Kindergarten.

Eine Übersicht über Das italienische Schulsystem soll kurz zeigen, wie die Schulausbildung in Italien normalerweise aussieht. Es gibt aber auch weiterführende Links für spezielle Fälle, wie Deutsche Schulen, Kinder mit Behinderungen und dem Unterrichten der Kinder per deutschem Fernlehrgang ab 10 Jahren.

Detaillierte Informationen, wie die staatliche Grundschule und Sekundarstufe I in Italien organisiert sind, gibt es hier. Wie die Sekundarstufe II in Italien funktioniert, steht hier.

Homeschooling ist in Italien zwar noch ungewöhnlich, aber erlaubt. Wer also sowieso gerne seine Kinder zu Hause unterrichten wollte, findet hier einen Artikel dazu, wie man dies behördlich regelt und auch weiterführende Links zu den entsprechenden Netzwerken von Eltern in Italien: Homeschooling in Italien. Es gibt auch ein kleines Portrait einer Unschooler-Familie und eine ausführliche Homeschooling-Erfahrung in Südtirol/Italien.

SONSTIGES

Wenn Kinder ohne Eltern ausreisen … Was müssen Eltern beachten, wenn sie ihre Kinder mit Wohnsitz in Italien ins Ausland reisen lassen?
Das Sorgerecht in Italien: Welches Sorgerecht gilt für deutsch-italienische Kinder und wie sieht es bei Scheidung und Trennung damit aus?